Südfriedhof: Grunderneuerung der Trauerhalle mit historischen Nebengebäuden und Außenanlage, Neubau des Betriebshofs als Nebengebäude der Trauerhalle, Neubau…
Vollständigen Titel anzeigen
Südfriedhof: Grunderneuerung der Trauerhalle mit historischen Nebengebäuden und Außenanlage, Neubau des Betriebshofs als Nebengebäude der Trauerhalle, Neubau Nebengebäude auf dem Lagerplatz und Abriss bestehender Gebäude hier: Bau- und Finanzierungsvorlage
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Thema Stadtplanung verfolgenBeschlussvorschlag
Der vorliegenden Planung zur Grunderneuerung der Trauerhalle mit historischen Nebengebäuden und Außenanlage, Neubau des Betriebshofs als Nebengebäude der Trauerhalle, Neubau Nebengebäude auf dem Lagerplatz und Abriss bestehender Gebäude auf dem Südfriedhof wird zugestimmt. II.
a) Es dient zur Kenntnis, dass auf Basis einer vorliegenden Kostenberechnung derzeit von Gesamtkosten für die Maßnahme von rund 19.311 T€ auszugehen ist.
b) Es dient weiterhin zur Kenntnis, dass sich die Finanzierung wie folgt darstellt: Produktbereich 22 - Umwelt (Investitionsprogramm 2023-2026) Produktgruppe 22.10 "Friedhöfe und Bestattungen" Projektdefinition 5.006159 Trauerhalle Südfriedhof | 15.605 T € Davon waren bereits 13.535 T€ in den Haushalt 2022 (IPG 2022-2025) eingestellt und können sofort bewirtschaftet werden. Weitere 2.070 T€ wurden in das IPG 2023 bis 2026 eingeplant und stehen nach Genehmigung des Haushalts 2023 zur Verfügung. Der verbleibende Anteil (in Höhe von 3.706 T€) wird aus aktuell verfügbaren Mitteln der Projektdefinitionen 5.006158 (Trauerhalle Höchst) per Sollveränderung vorfinanziert und ist bei diesem Projekt im Rahmen des Aufstellungsverfahrens zukünftiger Haushalte geeignet zu beordnen.
c) Die für die Umsetzung der Maßnahme erforderlichen Mittel in Höhe von 19.311 T€ werden zur Auszahlung freigegeben.
III. Es dient zur Kenntnis, dass sich die jährlichen Folgekosten auf 567.474,75 € belaufen werden. Produktgruppe 22.10 Friedhöfe und Bestattungen Sachkosten | 41.250,00 € Kapitalkosten | 526.224,75 € Die Finanzierung der vorgenannten Sach- und Kapitalkosten ist, soweit es sich um gebührenrelevante Kosten handelt, aus dem Gebührenhaushalt Friedhofs-und Bestattungswesen sicherzustellen. Die übrigen Sachkosten sind im zur Verfügung gestellten Dezernatsbudget zu berücksichtigen. Stellenplanmäßige Auswirkungen ergeben sich nicht.
IV. Der Fällung einer Eibe, Stammumfang 110 cm, wird zugestimmt, um die Entwicklung und das Wachstum der benachbarten Bäume zu fördern. Als Ersatz wird am Nebeneingang eine Flatterulme gepflanzt. Der Fällung einer Hainbuche, Stammumfang 110 cm, auf dem Lagerplatz wird zugestimmt. Diese ist an einer Mauer des Lagerplatzes eingewachsen. Als Ersatz wird ein Ginkgo gepflanzt.
V. Es dient zur Kenntnis, dass sich das Raumprogramm für die Neuordnung der Betriebsgebäude (Magistratsbeschluss vom 24.11.2017) geändert hat. Die Gesamtfläche beträgt mit der vorgelegten Planung 781 qm (vorher 643 qm) und damit 138 qm mehr. Die Erhöhung erfolgt in erster Linie im Bereich der Maschinen- und Lagergebäude (+105 qm). Gründe dafür sind der zu geringe prozentuale Ansatz für die Verkehrsflächen bei den Maschinen und Fahrzeuge sowie die Anschaffung weiterer Maschinen. Im Bereich des Sozialgebäudes waren weitere Bedarfe an Räumen (+33 qm), wie Wäscheraum, Unisex-Toilette etc. erforderlich.
Begründung
A. Zielsetzung
Bei der geplanten Maßnahme auf dem Südfriedhof handelt es sich um die Grunderneuerung der Trauerhalle mit historischen Nebengebäuden, dem Neubau des Betriebshofs als Nebengebäude der Trauerhalle sowie dem Neubau eines Nebengebäudes auf dem Lagerplatz und dem Abriss bestehender Gebäude. Weiterhin beinhaltet die Maßnahme die Grunderneuerung der Außenanlagen der Trauerhalle und ihrer Nebengebäude sowie den Neubau der Außenlagen im Betriebshof und auf dem Lagerplatz.
Die Trauerhalle mit ihren Nebengebäuden wurde 1891 als repräsentativer Bau mit einer aufwendigen inneren und äußeren Gestaltung fertiggestellt. Die Nebengebäude bestehen aus dem nördlichen Flügelbau, der als Totenhaus genutzt wird und dem südlichen Flügelbau, der als Verwaltungs- und Wohngebäude dient. Die Nebengebäude sind jeweils über ein Portal mit der Trauerhalle verbunden. Dieses Gebäudeensemble ist als Kulturdenkmal im Sinne des Hessischen Denkmalschutzgesetzes klassifiziert.
Im zweiten Weltkrieg wurden die drei Gebäude in unterschiedlichem Maße beschädigt. Mit der Instandsetzung der Kriegsschäden wurden die Gebäude im Grundriss und Schnitt der veränderten Nutzung angepasst. Der nördliche Flügelbau wurde in den 1960er Jahren durch einen Zwischenbau mit der Trauerhalle verbunden. In der Verlängerung des nördlichen Flügelbaus befindet sich das in den 1950er Jahren entstandene Wirtschaftsgebäude mit weiteren Nebengebäuden. In den 1960er und 1970er Jahren erfolgten weitere Veränderungen mit An-, Umbauten und Reparaturen.
Inzwischen weisen die Gebäude, insbesondere die Trauerhalle, erhebliche Mängel an Dach, Fassade und in den Innenräumen auf, die zum Erhalt der Bausubstanz erneuert werden müssen.
Durch die Neuorganisation auf Basis des Friedhofskonzepts 2020 sollen alle Betriebsstätten der Mitarbeiter:innen des Friedhofsbezirks Süd auf dem Südfriedhof zusammengefasst werden. Zusätzlich zu dem 2016 verabschiedeten Raumprogramm für Trauerhalle und Totenhaus (Magistratsbeschluss vom 03.06.2016) wurde ein Raumprogramm für die Neuordnung der Betriebsgebäude sowie der Räume der Verwaltung im Erdgeschoss des südlichen Anbaus aufgestellt und mit Magistratsbeschluss vom 24.11.2017 beschlossen.
Die vorhandenen Betriebsgebäude können den erforderlichen Raum für die Mitarbeiter:innen sowie für Fahrzeuge, Maschinen, Geräte, etc. nicht abbilden und sind nicht mehr ausbau- und sanierungsfähig (schlechter baulicher Zustand, die Sanitärräume liegen weit hinter heutigem Standard, kein Wärmeschutz vorhanden). Auch die Räume der Verwaltung im Erdgeschoss des historischen Südanbaus entsprechen nicht den heutigen Anforderungen.
Die Anzahl der Kühlzellen im Totenhaus und derzeit auch noch in dem angrenzenden Betriebsgebäude verzeichnen aufgrund des Wandels in der Bestattungskultur und der Zunahme an Urnenbeisetzungen eine stark rückläufige Nutzung und werden daher von 12 auf 2 Stück reduziert. Auch das Büro im Totenhaus kann entfallen. Stattdessen wird hier ein Raum zur Abschiednahme untergebracht.
2015 / 2016 wurden sanierungsvorbereitende Untersuchungen der historischen Gebäude in Verbindung mit einer Untersuchung zur Verbesserung der Betriebsabläufe auf dem Südfriedhof durchgeführt. Diese Untersuchungen liegen der Planung zugrunde.
Die Grunderneuerung der historischen Gebäude mit teilweiser Neuordnung und der Abriss und Neubau der Betriebsgebäude nördlich der Portalanlage und im Bereich des Lagerplatzes wurden als eine Gesamtmaßnahme unter Berücksichtigung der beschlossenen Raumprogramme geplant und sollen in Bauabschnitten durchgeführt werden.
Im Zuge der Grunderneuerung der historischen Trauerhalle und der Errichtung von neuen Betriebsgebäuden werden die Außenanlagen in Abstimmung mit der Denkmalpflege umgestaltet und an die geänderten funktionalen Anforderungen angepasst. Neben der Modernisierung des Betriebshofes und des Lagerplatzes ist eine bessere Abschirmung der betrieblichen Abläufe gegenüber den Ruhestätten Ziel der Planung.
B. Alternativen
Die Grunderneuerung der Trauerhalle ist aus der Perspektive der Politik, der Erwartung der Bevölkerung an eine kulturell und moderne Dienstleistungseinrichtung sowie der Denkmalpflege alternativlos.
Die Entscheidung über den Abbruch und Neubau eines Betriebsbereiches wurde intensiv geprüft. Im Rahmen des Friedhofskonzeptes 2020 (zukünftige Weiterführung unter der Bezeichnung Friedhofskonzept 2030) wurde eine Organisationsuntersuchung der Frankfurter Friedhöfe unter besonderer Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit erarbeitet. Das Konzept gibt unter anderem Handlungsempfehlungen für den Umgang mit Gebäuden (Trauerhallen, Totenhäusern, Betriebshöfen), die beachtet wurden.
Die Bausubstanz wurde auf Bauschäden und Schadstoffbelastungen untersucht. Auf dieser Grundlage und in Zusammenarbeit mit städtischem Denkmalamt und Landesdenkmalamt wurde die Planung zum Erhalt der denkmalgeschützten Gebäude erarbeitet.
C. Lösung
- Hochbau
Trauerhalle und historische Nebengebäude
Die historischen Steinfassaden der Gebäude werden auf der Grundlage der detaillierten Zustandserfassung, die im Rahmen der Machbarkeitsstudie 2015 erstellt wurde, denkmalgerecht grunderneuert.
Trauerhalle - Innenräume
Die verkleideten Wandflächen sowie die abgehängte Decke im Innenraum der Trauerhalle werden, unter Berücksichtigung der raumakustischen Anforderungen und in Abstimmung mit dem Denkmalschutz, neu hergestellt. Alle übrigen Flächen, die historischen Türen und die in den 50er-Jahren ergänzte Orgelempore werden denkmalgerecht überarbeitet. Die technische Ausstattung der Trauerhalle (Heizung, Lüftung, Beleuchtung und Beschallung) wird ebenfalls erneuert. Zur Unterstützung der Raumwirkung wurde ein Beleuchtungskonzept erarbeitet und mit den Denkmalämtern abgestimmt.
Nach dem vorgezogenen Einbau eines Gerüstes im Kuppelinnenraum konnte die Konstruktion der Kuppel untersucht werden. Da die Kuppel, vermutlich durch Bombentreffer in der Nähe der Trauerhalle, einseitig verschoben / ausgebaucht ist, wurden das tatsächliche Tragverhalten der Konstruktion statisch nachgebildet und auf dieser Grundlage die notwendigen Maßnahmen zur Grunderneuerung der Kuppelkonstruktion festgelegt.
Die Eindeckung der Kuppel aus Kupferblech weist Schadstellen auf und ist bereits mehrfach geflickt. Es ist daher nun eine Neueindeckung des Daches der Trauerhalle vorgesehen.
Flügelbau Nord / Totenhaus
Der Grundriss wird an die geänderten Anforderungen angepasst und neu geordnet. Das Büro entfällt, stattdessen wird ein Raum zur Verabschiedung vorgesehen. Das Dach des Totenhauses kann dabei erhalten bleiben, die Decke über dem EG wird etwa zur Hälfte neu aufgebaut. Die Technik des Totenhauses wird komplett erneuert.
Durch die Verringerung der Anzahl der Kühlzellen auf zwei Stück kann die komplette Vorbereitung des Sarges für die Trauerfeiern im Totenhaus untergebracht werden. Der Bau zwischen Totenhaus und Trauerhalle entfällt. An dieser Stelle ist ein Dach für den regengeschützten Übergang zur Trauerhalle geplant. Damit wird das historische Ensemble wiederhergestellt.
Flügelbau Süd / Verwaltung
Die Innenaufteilung im Erdgeschoss des Verwaltungsbaus wird geändert, um eine klare Abgrenzung zwischen dem Bereich für die Verwaltung und der Mietwohnung im Erdgeschoss zu erreichen. Dabei wird der Zugang der Wohnung vom Zugang zur Verwaltung getrennt. Der im Gegensatz zum Totenhaus historisch geschlossene Zugangsbereich zur Verwaltung soll in Abstimmung mit dem Denkmalschutz wiederhergestellt werden. Die technische Ausstattung des Gebäudes muss erneuert werden. Im UG wird eine gemeinsame Heizung für alle Gebäude neu eingebaut. Das Dachgeschoss des Verwaltungsbaus wird derzeit als Wohnung / Wohngemeinschaft für Auszubildende/Beschäftigte des Grünflächenamts genutzt. Dies soll bis auf Weiteres so bestehen bleiben. Das Dachgeschoss ist teilweise von Rückbaumaßnahmen im Bereich Technik betroffen. Darüber hinaus sind in diesem Geschoss Dämm- und Renovierungsarbeiten vorgesehen.
Abriss und Neubau Betriebsgebäude
Nördlich des Totenhauses ist ein abgeschlossener Betriebshof geplant, der über eine Rampe eine direkte Zufahrt von der Straße her erhält (bisher erfolgt die Zufahrt über das Hauptportal). So können der Andienungsverkehr von dem Zugang für Besucher:innen und Trauergäste getrennt und die Funktionsabläufe deutlich verbessert werden. Um den Betriebshof sind drei Betriebsgebäude angeordnet: Sozialgebäude, Lagergebäude mit Werkstatt sowie Carport mit Technikraum und Lager. Aufgrund der städtebaulich präsenten Lage der Betriebsgebäude an der Friedhofsmauer und unmittelbar neben der denkmalgeschützten Portalanlage bestehen erhöhte Anforderungen an die Gestaltung der Gebäude, denen mit der ruhigen durchgängigen Gebäudekubatur und einer mit dem Denkmalschutz abgestimmten Fassade aus eingefärbtem Sichtbeton Rechnung getragen wird.
- Lagerplatz
Auf dem bereits vorhandenen, im Südosten gelegenen Lagerplatz, werden die vorhandenen, baufälligen Lagerschuppen zurückgebaut. Der Lagerplatz wird nach den aktuellen Anforderungen geordnet, in verschiedene Funktionsbereiche unterteilt. Auf dem Lagerplatz sind eine Maschinen-und Gerätehalle mit Garage, ein Safecontainer, ein Waschplatz mit einer Leichtflüssigkeitsabscheideanlage und Lagerboxen vorgesehen. Aufgrund der Anforderungen an die Flächengröße war dies nicht im Bereich des Betriebshofs möglich.
Im Süden ist die Lagerung verschiedener Schüttgüter und Materialien in Lagerboxen geplant. Zur besseren Beladung wird der Untergrund der Lagerflächen asphaltiert. Für die Rangierfläche vor den Schüttboxen ist eine verdichtete Schotterfläche vorgesehen.
Im Bereich des Lagerplatzes muss ein Baum (Hainbuche, Stammumfang 110 cm) gerodet werden. Die Hainbuche befindet sich direkt an einer Mauer innerhalb des Baufeldes.
Zur Eingrünung des Lagerplatzes ist die Pflanzung von Sträuchern und Kleinsträuchern sowie eines Baumes (Ginkgo) beabsichtigt. Ein bestehender Ahorn innerhalb des Lagerplatzes wird behutsam in die neue Gestaltung eingebunden.
An den Gebäudewänden zu den Grabfeldern wird eine Fassadenbegrünung angebracht.
Entwicklungsplanung östlicher Teilbereich Gewann F
Westlich des Lagerplatzes ist eine Friedhofsentwicklungsplanung vorgesehen. Hier soll nach Ablauf der Gräber bis 2045 die Fläche zu einer extensiven Wiesenfläche mit Bäumen (1 Flaumeiche, 5 Vogelkirschen, 3 Burgenahorne) entwickelt werden.
- Außenanlagen
Eingangsbereich / Umfeld der Trauerhalle
Zur Betonung des denkmalgeschützten Gebäudeensembles werden historische Strukturen aufgegriffen. Die zentrale Stellung der Trauerhalle wird hervorgehoben. Die bogenförmigen Konturen der Rasenfläche zwischen Trauerhalle und den Gräberflächen des Friedhofs folgen dem historischem Vorbild.
Der Eingangsbereich wird innerhalb des Friedhofs mit Natursteinpflaster befestigt. Die beiden Platanen, die den Eingangsbereich mit ausladenden Kronen überspannen, werden behutsam in die neue Gestaltung integriert. Sitzbänke bieten einen Stammschutz für die Bäume. Die offene Fläche im Bereich der Stämme wird vergrößert und soll zu einer besseren Entwicklungsmöglichkeit für die Platanen führen.
Die sich an den Eingangsbereich anschließenden Wege werden als Asphaltwege ausgebildet.
Der Vorbereich der Trauerhalle, der sich an der Zufahrtsstraße befindet, wird ebenfalls erneuert. Die ehemalige Portal-Auffahrt wird mit Natursteinpflaster befestigt, fehlende Teile der historischen Granitschwelle werden ergänzt. Das Befahren der Portal-Auffahrt und Parken im Vorbereich soll zukünftig mit entsprechenden Vorrichtungen z.B. Poller vermieden werden.
Das Großsteinpflaster der Zufahrtsstraße bleibt erhalten. An den Übergängen zur Neugestaltung sind z. T. Höhenanpassungen erforderlich.
Die Vegetationsflächen im Umfeld des historischen Gebäudeensembles werden durch Neupflanzungen aufgewertet. Geplant sind Ergänzungen der Strauchpflanzung und Efeupflanzung mit Bodendeckern und Kleingehölzen sowie Staudenbeete an den Gebäuden. Im Bereich der zentralen Rasenfläche wird ein Baum (Nordmanntanne, Stammumfang 38 cm, wahrscheinlich ausgepflanzter Weihnachtsbaum) gerodet, um den Bereich offener und der historischen Idee entsprechend zu gestalten. Weiterhin sollen 2 Bäume (1 Eibe, Stammumfang 63 cm, 1 Eibe, Stammumfang 110 cm) im Gehölzbereich entnommen werden, um den Konkurrenzdruck für die vorhandenen und erhaltenswerten Bäume (Walnuss, Zeder, Ahorn, Hemlocktanne) zu mindern und deren Entwicklungsmöglichkeiten zu optimieren.
Nebenausgang
Eine bestehende Zufahrt (Friedhofsbetrieb, Friedhofsgärtner) am südlichen Besucherparkplatz wird um einen Ausgang mit barrierefreiem Drehtor (nur Ausgang) ergänzt. Damit ist ein Verlassen des Friedhofs in Parkplatznähe möglich. Das nicht barrierefreie Drehtor am Haupteingangsbereich wird entfernt. Für die Fläche im Außenbereich des Nebenausgangs erfolgt eine Neugestaltung mit einer attraktiven Anpflanzung von Stauden, Kleingehölzen und einer Flatterulme.
Betriebshof
Durch die Neuordnung des Betriebshofs wird der Funktionsbereich klar von den Grabfeldern getrennt. Über die neue Zufahrt kann der Betriebshof direkt von Bestattungsunternehmen und Floristen angefahren werden - der Haupt- und Besuchereingang wird dadurch entlastet und steht primär den Fußgänger:innen zur Verfügung.
Im Bereich des Betriebshofs sind mehrere Pflanzbeete mit Stauden, Kleingehölzen und zwei Bäumen (Flatterulme und Silberlinde) vorgesehen. An den Wänden zu den Grabfeldern und an den fensterlosen Wandflächen innerhalb des Betriebshofs ist eine Fassadenbegrünung geplant.
- Regenwasserkonzept
Der Eingangsbereich mit Trauerhalle und Nebengebäuden und der Betriebshof sowie der Lagerplatz weisen funktionsbedingt einen sehr hohen Versiegelungsgrad (Dachflächen und befestigte Flächen) auf.
Das Entwässerungskonzept für diese Bereiche hat zum Ziel, sowohl das auf den Dächern anfallende Regenwasser als auch das der befestigten Flächen einer Nutzung zuzuführen.
Zur Dimensionierung von Zisternen wurden die durchschnittlichen Niederschläge pro Monat von 2018 bis 2020 ausgewertet und somit das potenziell verfügbare Regenwasser, das auf den Dachflächen und den befestigten Flächen anfällt, ermittelt. Diesen Werten wurde der vom Grünflächenamt geschätzte Verbrauch, umgerechnet auf die einzelnen Monate, gegenübergestellt.
Insgesamt sind drei Zisternenstandorte vorgesehen: Zisternenstandort 1 im Betriebshof, Zisternenstandort 2 in der Nähe des Verwaltungsgebäudes, Zisternenstandort 3 auf dem Lagerplatz.
Es werden alle Dachflächen der Gebäude und ein Großteil der an die Gebäude angrenzenden befestigten Flächen in die jeweiligen Zisternen eingeleitet.
Zur Gewinnung einer entsprechenden Wasserqualität dienen Substratfilter, die in der Lage sind, Feststoffe, Schwermetalle, Öle und Kohlenwasserstoffe, Mikroplastik, Phosphate und andere Nährstoffe sowie Feinstaub vom Regenwasser zu trennen.
Um eine permanente Wasserentnahme zu gewährleisten, sorgt eine Nachspeisung mit Trinkwasser für einen konstanten Wasserpegel innerhalb der Zisterne. Das Wasser der regelmäßigen Hygienespülungen wird der Zisterne 1 zugeleitet.
Das Zisternenwasser soll für die Toilettenspülungen, für die Stiefelwaschanlage, den Waschplatz sowie zur Vegetationsbewässerung für die Dienstleister und das Grünflächenamt genutzt werden.
Um das in den Wintermonaten anfallende Überschusswasser abzuleiten, wird der Überlauf der Zisternen am Lagerplatz über einen zwischengeschalteten Sickerschacht bzw. im Bereich des Betriebshofs und des Verwaltungsgebäudes direkt mit dem öffentlichen Kanalnetz verbunden.
- Photovoltaik / Dachbegrünung
Alle Dächer der neuen Gebäude werden als extensive Gründächer ausgeführt. Wo gemäß der Abstimmung mit den Denkmalämtern eine Photovoltaikanlage möglich ist, ist diese in Kombination mit der Dachbegrünung mit der maximal möglichen Fläche eingeplant (Sozialgebäude, Lager / Werkstattgebäude und Carport Lagerplatz). Die Photovoltaik dient dem Eigenverbrauch mit Überschusseinspeisung. Zur Steigerung des Eigenverbrauchs, insbesondere für das Laden zukünftig geplanter Elektro-Fahrzeuge/-Geräte/-Maschinen, sind im Technikraum / HAR und im Carport Lagerplatz Energiespeicher vorgesehen.
- Sonstiges
Die Integrationsvereinbarung Barrierefreiheit der Stadt Frankfurt am Main wird berücksichtigt. Die Personalvertretung wurde aufgrund des § 81 (4) HPVG beteiligt.
Das Sozialgebäude ist entsprechend den Leitlinien der Stadt Frankfurt mit Passivhauskomponenten geplant. In den denkmalgeschützten Gebäuden wird eine Innendämmung vorgesehen, angepasst an die jeweils erforderlichen Raumtemperaturen.
- Zusammenfassung
Durch die Grunderneuerung der Trauerhalle mit historischen Nebengebäuden, dem Neubau von Funktionsgebäuden angrenzend zur Trauerhalle und dem Lagerplatz sowie einer Aufwertung der Außenanlagen wird das Kulturdenkmal bewahrt und weiterentwickelt.
Die historische Trauerhalle und der beibehaltenen Nebengebäude werden ihrer Nutzung entsprechend auf den aktuellen Stand der Technik gebracht und unter Berücksichtigung der Belange des Denkmalschutzes erneuert.
Die Ausgestaltung der Neubauten erfolgt unter den neuesten Standards hinsichtlich Energie und Nachhaltigkeit. Regenwassernutzung, Photovoltaik, Dach- und Fassadenbegrünung werden umgesetzt. Die im Projekt Friedhofskonzept 2020 erarbeitete Neuordnung der Betriebshöfe und die Auswirkungen auf die Organisationsstruktur wurden berücksichtigt.
Bei Maßnahmen auf Friedhöfen stellen historische und kulturelle Aspekte wesentliche Anforderungen an die bauliche Gestaltung. Diesen wird, neben der vorgesehenen Nutzung und der Verbesserung der Betriebsabläufe, mit dem Projekt Rechnung getragen.
D. Öffentlichkeitsbeteiligung
| Produktbereich 22 | Umwelt |
| Produktgruppe 22.10 | Friedhöfe und Bestattungen |
| 1. Investitionsbedarf: | 19.311 T€ |
| Dargestellt im Investitionsprogramm 2023-2026 | |
| Projektdefinition 5.006159 Trauerhalle Südfriedhof | 15.605 T€ |
| Vorfinanzierung aus | |
| Projektdefinition 5.006158 Trauerhalle Höchst | 3.706 T€ |
2. Finanzierungsbedarfszeitraum mit Angabe der Jahresraten:
| Jahr | Ansatz | ||
| IPG | Verpflichtung | Mittelabfluss | |
| Bis 2022 | 7.535.000,00 € | 932.000,00 € | 887.000,00 € |
| 2023 | 3.000.000,00 € | 2.718.000,00 € | 235.000,00 € |
| 2024 | 3.000.000,00 € | 2.104.000,00 € | 1.966.000,00 € |
| 2025 | 3.000.000,00 € | 2.431.000,00 € | 1.924.000,00 € |
| 2026 | 2.776.000,00 € | 4.339.000,00 € | 4.779.000,00 € |
| 2027 | 0,00 € | 4.417.000,00 € | 4.698.000,00 € |
| 2028 | 0,00 € | 1.508.000,00 € | 4.111.000,00 € |
| 2029 / später | 0,00 € | 862.000,00 € | 711.000,00 € |
| Gesamtinvestitions- Bedarf | 19.311.000,00 € | 19.311.000,00 € | 19.311.000,00 € |
3. Zugehörige Folgeinvestitionen unter Angabe des Umfangs- und Zeitraums:
Keine -
4. Jahresfolgekosten:
a) Personelle Ausgaben
Keine-
b) Sachkosten
Durch die Erneuerung von Bausubstanz und Technik sowie die Verringerung der Gebäudefläche insgesamt ist mit einer deutlichen Senkung der Betriebskosten zu rechnen. Diese kann aufgrund fehlender Erfassungsmöglichkeiten (getrennte Zähler) nicht konkret nachgewiesen werden.
| Sachkosten | 41.250,00 € | |
| c) Kapitalkosten |
| 1. Kalkulatorische Verzinsung | |||
| 1,45 % von | 19.311.000,00 €/ 2 | 140.004,75 € |
| 2. Abschreibung | |||
| 2 % (50 Jahre) von | 19.311.000,00 € | 386.220,00 € | |
| Kapitalkosten | 526.224,75 € |
| 5. Jahreserträge: | ||
| Keine |
| 6. Leistungen Dritter: | ||
| Die Fördermöglichkeiten des Landes Hessen für Kommunen werden im Lauf der weiteren Planung geprüft. |
| 7. Stellenplanmäßige Auswirkungen: | |
| Keine |
| 8. Sonstiges: | |
| Die Kostensteigerung für das Projekt ergibt sich aufgrund erheblicher Preissteigerungen in den vergangenen Jahren. Der Baukostenindex stieg von 115,6 im Nov. 2020 auf 147,2 im Mai 2022. Die Steigerung der aufgestellten Kosten für das Projekt liegt dennoch unter der Kostensteigerung gemäß Baukostenindex (BKI). |
Anlage 1_Uebersichtsplan_SFH (ca. 2,3 MB) Anlage 2_Grundriss_EG_Aussenanl_SFH (ca. 2,5 MB) Anlage 3_Ansicht_West_SFH (ca. 6,3 MB) Anlage 4_Ansicht_Ost_SFH (ca. 2,3 MB) Anlage 5_Lagerplatz_SFH (ca. 2,2 MB) Anlage 6_Ansicht_Lagergebaeude_SFH (ca. 3,6 MB) Anlage 7_Kostendeckblatt (nicht öffentlich - ca. 87 KB)
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 8. September 2023 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 5 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 02.11.2023 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.
Beratungsverlauf5 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., Volt und BFF-BIG gegen ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD und FRAKTION (= Annahme) Gartenpartei (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, FRAKTION und BFF-BIG gegen ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, FRAKTION und BFF-BIG gegen ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Ablehnung)