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Angleichung der Entgeltregelung der Städtischen Betreuungen an die Elternentgelte in den Frankfurter Kindertageseinrichtungen

Vorlagentyp: M
11 SitzungenAngenommen

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Inhalt

Vortrag des Magistrats vom 03.07.2009, M 144

Betreff:

Angleichung der Entgeltregelung der Städtischen Betreuungen an die Elternentgelte in den Frankfurter Kindertageseinrichtungen

Vorgang:

Beschl. d. Stv.-V. vom 18.03.2008, § 3685 (M 7)

  1. Ab dem Schuljahr 2009/2010 werden die Öffnungszeiten und die Höhe der Elternentgelte für die Städtischen Betreuungen an Grundschulen neu geregelt. Es werden folgende Eckpunkte beschlossen: 1.1 In einer schrittweisen Umsetzung werden die Öffnungszeiten der städtischen Betreuung an den Grundschulen denen der Horte und den erweiterten schulischen Betreuungen an Grundschulen angepasst. Es werden ab dem Schuljahr 2009/2010 zwei Module angeboten: Modul 1 von 11.30 Uhr – 15.00 Uhr und Modul 2 von 11.30 Uhr –17.00 Uhr, bei max. 25 Schließtagen Begonnen wird zum Schuljahr 2009/2010 mit der Willemer- und der Albert-Schweitzer- Schule. 1.2 Im Hinblick auf eine Angleichung der Entgeltregelung der Stadt Frankfurt am Main wird für die Städtischen Betreuungsangebote an Grundschulen, die eine erweiterte Öffnungszeit bis 15.00 Uhr / 17.00 Uhr anbieten, ein Elternentgelt gemäß der jeweils geltenden Entgeltfestsetzung für Kinderbetreuungseinrichtungen der Stadt Frankfurt am Main erhoben. Die Elternentgelte werden somit analog der Entgelte für Hort und erweiterte schulischen Betreuungen an Grundschulen nach Einkommen gestaffelt erhoben. Die Geschwisterermäßigung gilt ebenfalls analog. Das Entgelt für Essen und Getränke wird gesondert erhoben.
  2. Es dient zur Kenntnis, dass eine Anpassung der Rahmenvereinbarung für die Städtischen Betreuungen der Stadt Frankfurt am Main am 22.10.2008 mit dem Personalrat einvernehmlich erfolgte. Begründung: A. Zielsetzung Mit der Neuregelung der Elternentgelte für die Städtischen Betreuungen der Stadt Frankfurt am Main werden folgende Ziele verfolgt:
    • a)Harmonisierung und Vereinheitlichung der Elternentgelte für alle Betreuungsplätze in Einrichtungen der Stadt Frankfurt am Main unabhängig von der Trägerschaft und der konkreten Angebotsform.
    • b)Harmonisierung und Vereinheitlichung der Eckpunkte der Betreuungsangebote an Schulen (Öffnungszeiten, Ferienbetreuung, Schließtage) und somit eine Angleichung an die schon bestehenden Angebote des Schulträgers an Schulen. c )Schaffung eines bedarfsgerechten Angebotes für die Eltern. B. Alternativen Keine C. Lösung Es gibt im Jahr 2009 noch 8 Städtische Betreuungen an folgenden Standorten: Adolf-Reichwein-, Albert-Schweitzer-, Bonifatius-, Elsa-Brändström-, Freiligrath-, Hostato-, Walter-Kolb- und Willemerschule mit insgesamt 320 Kindern. Die derzeitigen Öffnungszeiten der Städtischen Betreuungen bis max. 15.00 Uhr stellen sich immer mehr als nicht bedarfsgerecht dar. Mit der Harmonisierung und Vereinheitlichung der verschiedenen Angebotsformen der Betreuungen an Schulen haben sich die Voraussetzungen für die Betreuungssituation in den Schulbezirken für die Eltern erheblich verbessert. Die damit verbundene Verlängerung der Öffnungszeiten und ein verbessertes Ferienangebot durch weniger Schließtage pro Jahr bieten die Basis für eine Angleichung der Entgelte an die derzeit geltenden Regelungen der Stadt Frankfurt am Main. Des Weiteren schafft es die Möglichkeit der Gleichbehandlung aller Angebote im Stadtgebiet, sowie der Transparenz und Klarheit in der Außendarstellung. D. Kosten Entgelte decken grundsätzlich nur einen Teil der Kosten. Mit der neuen Entgeltregelung ergeben sich geschätzte Mehreinnahmen ab dem Schuljahr 2010/2011 in Höhe von 12.240,-- €. (Berechnung 2 abzügl. Berechnung 1; Schuljahr 2009/2010 Übergangsjahr). Dies errechnet sich folgendermaßen: Berechnung 1: Die aktuellen Einnahmen betragen für den Platz bis 15.00 Uhr pauschal 40,-- €, bei einem Platz bis 14.00 Uhr 25,-- €/Monat. Von den Einnahmen der Elternentgelte sind ca. 15% Einnahmeausfälle abzuziehen (z.B. Zahlungsmoral, Beitragsfrei). Das bedeutet: 300 Plätze à 40,-- € x 12 Monate = 144.000,-- €; 20 Plätze à 25,-- € x 12 Monate = 6.000,-- € Dies ergibt insgesamt Einnahmen in Höhe von 150.000,-- €; abzüglich der 15% Einnahmeausfälle in Höhe von 22.500,-- € ergibt es eine Summe von 127.500,-- €. Tabelle 1: Aktuelle Entgelte Anzahl Plätze Derzeitige Einnahme/Jahr 15% Einnahmeausfall/Jahr Gesamteinnahme/Jahr 300 à 40,-- € 144.000,-- € 21.600,-- € 122.400,-- € 20 à 25,-- € 6.000,-- € 900,-- € 5.100,-- € Gesamt: 127.500,-- € Nach Auskunft von dem Betrieb 48 – Städtische Kitas Frankfurt am Main - ist im Rahmen der Stufenfestsetzung für die Entgelte von einem Mittelwert von ca. 60,-- € pro Zwei-Drittel-Platz auszugehen. Auch hier sind ca. 15% Mindereinnahmen durch Einnahmeausfälle in Abzug zu bringen. Weiterhin ist davon auszugehen, dass der überwiegende Teil der Eltern einen Zwei-Drittel-Platz wünscht, somit wird dies als Berechnungsgrundlage zugrunde gelegt. Berechnung 2: Ausgehend von einer Verlagerung der Städtischen Betreuung in eine freie Trägerschaft an der Walter-Kolb- und der Adolf-Reichwein-Schule mit insgesamt 80 Plätzen ab dem Schuljahr 2009/2010 und einem Bestand der 20 Plätze an der Hostatoschule, der zunächst so erhalten bleiben muss, da dort nur eine Mitarbeiterin tätig ist und einem Bestand von 120 Plätzen à 40,-- € (alt) ergeben sich Einnahmen in Höhe von 115.260,-- €. Ab dem Schuljahr 2010/2011 nach weiteren Umwandlungen ergeben sich Einnahmen für 220 Plätze x 60,-- € x 12 Monate = 158.400,-- €, abzügl. 15% / 23.760,-- € = 134.640,-- €, plus der 20 Plätze an der Hostatoschule in Höhe von 5.100,-- € in Höhe von 139.740,-- € Tabelle 2: Kalkulierte Einnahmen ab dem Schuljahr 2009 / 2010 Schuljahr Anzahl der Plätze Neu kalkulierte Einnahme/Schuljahr 15% Einnahmeausfall/Schuljahr Gesamteinnahme/Schuljahr 2009/2010 100 à 60,-- € 120 à 40,-- € (alt) 20 à 25,-- € (alt) (Minus 80 Plätze durch Übergabe an freie Träger) 72.000,-- € 57.600,-- € 6.000,-- € 10.800,-- € 8.640,-- € 900,-- € 61.200,-- € 48.960,-- € 5.100,-- € Geschätzte Einnahmen für das Schuljahr 2009/2010 115.260,-- € 2010/2011 220 à 60,-- € 20 à 25,-- € (alt) 158.400,-- € 6.000,-- € 23.760,-- € 900,-- € 134.640,-- € 5.100,-- € Geschätzte Einnahmen ab dem Schuljahr 2010/2011 139.740,-- € - Anlage 1 (ca. 6 KB)

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

MVortrag des Magistrats

Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.

  1. 1Magistrat legt Vortrag vor
  2. 2Ausschüsse beraten
  3. 3Plenum entscheidet

Der Weg dieser Vorlage

Am 3. Juli 2009 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 11 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 22.09.2009 im OBR 10 angenommen.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf11 Beratungen
KAV
Sitzung 38 · 24.08.2009
TO I, TOP 2
Zur Kenntnis
Die Vorlage M 144 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

OBR 2
Sitzung 36 · 24.08.2009
TO I, TOP 21
Angenommen
Der Vorlage M 144 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDU2 GrüneSPDFDPFreie Wähler
Ablehnung:
2 GrüneLinke
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, 2 GRÜNE, SPD, FDP und Freie Wähler gegen 2 GRÜNE und LINKE. (= Ablehnung)

OBR 10
Sitzung 35 · 25.08.2009
TO I, TOP 25
Beraten
a) Die Beratung des Tagesordnungspunktes wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage M 144 ebenfalls zurückzustellen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 6
Sitzung 35 · 25.08.2009
TO I, TOP 31
Angenommen
Der Vorlage M 144 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 5
Sitzung 35 · 28.08.2009
TO I, TOP 52
Angenommen
Der Vorlage M 144 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Ausschusses für Bildung und Integration
Sitzung 33 · 31.08.2009
TO I, TOP 15
Angenommen
Der Vorlage M 144 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFDPFAGFreie WählerREPÖkoLinX-ARL
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und Freie Wähler Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP und ÖkoLinX-ARL (= Annahme)

OBR 11
Sitzung 33 · 31.08.2009
TO I, TOP 17
Abgelehnt
Die Vorlage M 144 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
SPDGrüneLinkeFreie WählerREPFDP
Abstimmung im Original

Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.

Abstimmung: SPD, GRÜNE, LINKE. und Freie Wähler; bei Enthaltung CDU, REP und FDP

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 36 · 08.09.2009
TO II, TOP 14
Angenommen
Der Vorlage M 144 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFDPFAGFreie Wähler
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und Freie Wähler

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 36 · 10.09.2009
TO II, TOP 51
Angenommen
Der Vorlage M 144 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFDPFAGFreie WählerREPÖkoLinX-ARL
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG, Freie Wähler, REP und ÖkoLinX-ARL

Jugendhilfeausschusses
Sitzung 22 · 14.09.2009
TO I, TOP 7
Angenommen
Der Vorlage M 144 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

OBR 10
Sitzung 36 · 22.09.2009
TO I, TOP 6
Angenommen
Der Vorlage M 144 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

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