Verkauf des städtischen Grundstücks Gemarkung Schwanheim, Flur 10, Flurstück 2029/29, Geisenheimer Straße 3
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Thema Wohnen verfolgenInhalt
Vortrag des Magistrats vom 10.07.2017, M 140
Betreff: Verkauf des städtischen Grundstücks Gemarkung Schwanheim, Flur 10, Flurstück 2029/29, Geisenheimer Straße 3
- Dem Abschluss eines Kaufvertrages auf folgender Grundlage wird zugestimmt: Käufer: Herr Mohammad Zia Adolf-Leweke-Straße 13 60435 Frankfurt am Main Kaufgegenstand: Gemarkung Schwanheim, Flur 10, Flurstück 2029/29 hält 55 m2 Kaufpreis: Für 55 m2 ergibt sich ein Kaufpreis von 11.550,00 EUR (210,00 EUR/m2). Kosten und Steuern: Sämtliche Kosten und Steuern des Kaufvertrages und seiner Durchführung gehen zu Lasten des Käufers Besondere Bedingungen: Die Trassenabfrage hat ergeben, dass durch das Grundstück Leitungen von verschiedenen Ver- und Entsorgungsträgern laufen, die bei einem Vertragsabschluss grundbuchlich zu sichern sind. Die Kosten hierfür trägt der Käufer. Rechts- und Sachmängelhaftung: Das Grundstück wird so übergeben, wie es daliegt, ohne Haftung für offene oder verdeckte Sach- und Rechtsmängel, insbesondere für die Beschaffenheit des Untergrundes und Art und Maß der Bebaubarkeit sowie für Altlasten und/oder schädliche Bodenveränderungen gemäß Bundesbodenschutzgesetz (BBodenSchG), für Ansprüche nach dem Umweltschadensgesetz (USchadG) und wasserrechtlichen Vorschriften, sowie für Nachbaransprüche jeder Art. Verrechnung: Die Verrechnung des Kaufpreises erfolgt über Produktgruppe 31.08 Abwicklung von Grundstücksgeschäften, Projekt 5.005485 Grunderwerb und Freimachung Der Magistrat, das Dezernat V - Liegenschaftsamt -, wird bevollmächtigt und beauftragt, die Vorlage zu vollziehen.
- Mit der kommunalen Wertermittlung 26/2016 vom 27.06.2016 hat die Kommunale Wertermittlungsstelle einen Bodenrichtwert für Bauland von 630,00 EUR festgesetzt. Für Grünflächen wurde ein Drittel des Baulandwertes angesetzt. Begründung: Das städtische Grundstück ist Grünfläche und derzeit als Vorgarten an den Eigentümer der Liegenschaft Geisenheimer Straße 3, Herrn Mohammad Zia, verpachtet. Gemäß Bebauungsplan SW 45a Nr. 2 ist ein Teilbereich des Grundstücks als öffentliche Grünfläche gekennzeichnet. Laut Stellungnahme des Grünflächenamtes vom 15.04.2016 wurden die öffentlichen Grünflächen in diesem Bereich neu geordnet. Das oben genannte Grundstück hat hiernach für die weitere Planung als öffentliche Grünfläche keine Bedeutung mehr. Die durch den Bebauungsplan vorgegebene Nutzung als Grünfläche bleibt auch nach dem Verkauf weiterhin bestehen. Anlage _Plaene (ca. 4,5 MB)Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 6 Versandpaket: 19.07.2017
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 10. Juli 2017 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 3 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 31.08.2017 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.
Beratungsverlauf3 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, BFF, FDP, REP und FREIE WÄHLER gegen LINKE. (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF und FRAKTION gegen LINKE. (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF und FRAKTION gegen LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)