Feststellung des Jahresabschlusses des Eigenbetriebs Kita Frankfurt für das Wirtschaftsjahr 2015
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
E-Mail-Abo einrichtenInhalt
Vortrag des Magistrats vom 13.01.2017, M 13
Betreff: Feststellung des Jahresabschlusses des Eigenbetriebs Kita Frankfurt für das Wirtschaftsjahr 2015 Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 25.02.2016, § 6879 (M 23)
- Es dient zur Kenntnis, dass der Jahresabschluss einschließlich des Lageberichts des Eigenbetriebs Kita Frankfurt für das Wirtschaftsjahr 2015 durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PricewaterhouseCoopers AG geprüft und der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk im Bericht über die Abschlussprüfung für das Wirtschaftsjahr 2015 am 17.06.2016 erteilt wurde.
- Der Jahresabschluss des Eigenbetriebes "Kita Frankfurt" wird in der vorgelegten Form festgestellt.
- a)Mit einer Bilanzsumme 146.285.108,77 €
- b)Die Gewinn- und Verlustrechnung weist gleichlautend mit der Bilanz einen Jahresfehlbetrag von -112.618.276,12 € aus.
- c)Der Jahresfehlbetrag in Höhe von -112.618.276,12 € wird durch eine Teilauflösung der Kapitalrücklage aus Einlagen durch die Stadt Frankfurt am Main ausgeglichen. Die im Jahr 2015 geleisteten Einlagen betrugen 105.100.000,00 €. Damit lagen die Einlagen um 7.518.276,12 € unter dem Jahresergebnis.
- d)Der Lagebericht der Betriebsleitung wird gebilligt.
- Die Ergebnisse der Prüfung nach § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG) werden zur Kenntnis genommen.
- Der Bericht der Betriebskommission wird wie vorgelegt zur Kenntnis genommen. Begründung: Die Prüfung des Jahresabschlusses 2015 des Eigenbetriebs Kita Frankfurt erfolgte gemäß Beschluss der Stadtverordneten § 6879 vom 25.02.2016 durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PricewaterhouseCoopers AG. Die Prüfung wurde im Juni 2016 erfolgreich abgeschlossen. Der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PricewaterhouseCoopers AG wurde am
- Juni 2016 erteilt. Gemäß § 7 Abs. 3 Ziffer 5 des Eigenbetriebsgesetzes hat sich die Betriebskommission des Eigenbetriebs Kita Frankfurt in ihrer Sitzung am 01.11.2016 mit dem Jahresabschluss einschließlich des Lageberichtes und dem Ergebnis der Prüfung nach § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG) sowie mit dem Bericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PricewaterhouseCoopers AG über die Abschlussprüfung für das Wirtschaftsjahr 2015 befasst und empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, wie beantragt zu beschließen. Gemäß Public Corporate Governance Kodex hat die Betriebskommission darüber hinaus über ihre Tätigkeit im Wirtschaftsjahr und die Einhaltung des Public Corporate Governance Kodex (= Richtlinien der Unternehmensführung) im Eigenbetrieb zu berichten. Der Bericht der Betriebskommission ist beigefügt. Zur Bestreitung der laufenden Betriebsausgaben im Jahre 2015 zahlte die Stadt Frankfurt am Main eine Einlage in Höhe von 105.100.000,00 €, die der Kapitalrücklage des Eigenbetriebs zugeführt wurde. Die Gesamtaufwendungen des Betriebes wurden bis zur Höhe von 112.618.276,12 € nicht durch Erträge erwirtschaftet, so dass sich ein Jahresfehlbetrag in dieser Höhe ergibt. Das Jahresergebnis liegt damit um 7.518.276,12 € über den im Jahr 2015 von der Stadt Frankfurt am Main bereitgestellten Mitteln. Die Differenz zwischen Einlage und Jahresergebnis in Höhe von 7.518.276,12 € resultiert aus Aufwendungen, die erst in zukünftigen Jahren (vor allem Altersteilzeit- und Pensionsrückstellungen) zu Auszahlungen führen. Die Liquidität des Betriebes ist dadurch sichergestellt. Der Jahresfehlbetrag ist aus der Kapitalrücklage für den lfd. Geschäftsbetrieb zu decken. Die Anlage Prüfungsbericht "Jahresabschluss zum
- Dezember 2015 und Lagebericht" steht digital nicht zur Verfügung. Anlage _Bericht_Betriebskommission_2015 (ca. 1,2 MB)
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 13. Januar 2017 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 4 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 06.03.2017 im Jugendhilfeausschusses angenommen.
Beratungsverlauf4 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER; BFF (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER; BFF (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER; BFF und ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.