Erhaltungssatzung Nr. 18 - Frankfurt am Main - Eckenheim hier: Satzungsbeschluss - § 172 (1) Nr. 1 BauGB
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Vortrag des Magistrats vom 29.05.2009, M 120
Betreff:
Erhaltungssatzung Nr. 18 - Frankfurt am Main - Eckenheim hier: Satzungsbeschluss - § 172 (1) Nr. 1 BauGB
Vorgang:
Beschl. d. Stv.-V. vom 25.02.1993, § 12094 (M 229)
I. Der räumliche Geltungsbereich der Erhaltungssatzung Nr. 18 – Frankfurt am Main –Eckenheim wird gegenüber dem Aufstellungsbeschluss, wie in der vorgelegten Karte dargestellt, geändert.
II. Der vorgelegte Entwurf der Erhaltungssatzung Nr. 18 – Frankfurt am Main – Eckenheim wird nach § 172 (1) Nr. 1 BauGB als Satzung beschlossen.
III. Die ortsübliche Bekanntmachung ist entsprechend § 16 (2) BauGB durchzuführen.
Begründung:
.
zu I.
Der Geltungsbereich des Aufstellungsbeschlusses für die Erhaltungssatzung wurde überprüft. Hieraus haben sich geringfügige Veränderungen des Satzungsgebietes ergeben.
Der Geltungsbereich wird nunmehr im Norden begrenzt durch die Straße An der Fischerweide und einen Teil der Niederbornstraße, im Westen durch die Eckenheimer Landstraße mit den dazugehörigen rückwärtigen Grundstücken und der Gummersbergstraße im Süden. Die östliche Grenze verläuft entlang der rückwärtigen Grundstücke der östlichen Eckenheimer Landstraße, verspringt auf die Engelthaler Straße und verläuft entlang der östlichen Grundstücksgrenzen der Steinkleestraße zurück zur Straße An der Fischerweide.
Die neue Abgrenzung ist in der Karte dargestellt, die Anlage zum Vortrag des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung ist.
zu II. und III.
Die Frankfurter Ortsteile besitzen mit ihren historischen Ortskernen Bereiche, in denen Ortsteil- und Stadtgeschichte anschaulich nachvollzogen werden kann. So finden sich dort oft neben der Dorfkirche und ehemals landwirtschaftlichen Hofstellen in Fachwerkbauweise Siedlungshäuser des frühen Industriezeitalters, mehrgeschossige gründerzeitliche Blockrandbebauung und freistehende Wohngebäude aus den verschiedenen Abschnitten des 20. Jahrhunderts. Gleichzeitig sind oft Überlagerungen des unregelmäßigen, ländlich geprägten Ortsteilgrundrisses mit Ansätzen der Fluchtlinienplanung des 19. Jahrhunderts und Straßenaufweitungen der Nachkriegszeit zu beobachten. Indem sich in den Ortskernen alte und neue Elemente und Strukturen verknüpfen, bilden die Ortskerne Kristallisationspunkte für Stadtteilbewusstsein, sie fördern die Identifikation der Bewohner des Ortsteiles mit "ihrem" Ortsteil und erleichtern es, sich im Ortsteil "heimisch" zu fühlen.
Zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenart des Gebiets aufgrund seiner städtebaulichen Gestalt wurde für Frankfurt am Main - Eckenheim die Aufstellung einer Erhaltungssatzung gem. § 172 Abs. 1 Nr. 1 BauGB beschlossen.
Die als Anlage zum Vortrag des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung vorgelegte Untersuchung ("Städtebauliche Analyse und Anwendungsleitlinie“) ist das Ergebnis einer durchgeführten Ortsbildanalyse, in der die städtebauliche Charakteristik des Gebiets an Hand der Baustruktur und den ortsbildprägenden Merkmalen der Gebäudetypen dargestellt wird. Sie bietet damit einen Beurteilungsrahmen für die planungsrechtliche Genehmigung von Vorhaben im Geltungsbereich der Satzung.
Die Erhaltungssatzung stellt einen Genehmigungsvorbehalt dar: Ein Vorhaben, das im Geltungsbereich der Erhaltungssatzung liegt, wird im Einzelfall daraufhin geprüft, ob der Rückbau, die Änderung oder die Nutzungsänderung sowie das Errichten baulicher Anlagen mit den Zielen der Erhaltungssatzung übereinstimmt.
Im Geltungsbereich lässt sich die historische Entwicklung Eckenheims nachvollziehen. Das vorgefundene Ortsbild trägt wesentlich zur Identität Eckenheims bei.
Der Erhaltung der Bebauung des alten Ortskerns von Eckenheim kommt daher große Bedeutung zu. Die wenigen verbliebenen bäuerlichen Strukturen von engen Straßen mit ehemaligen Hofreiten, teilweise erhaltenen Hofgärten und kleinteiligen Wohnhäusern des 19. Jahrhunderts tragen wesentlich zur Identifikation bei.
Den Bereich der gründerzeitlichen Ortserweiterungen soll die Erhaltungssatzung als Zeitzeugen des Zusammenwachsens des Dorfes mit der Stadt Frankfurt bewahren.
Die wesentlichen Ergebnisse der "Städtebaulichen Analyse und Anwendungsleitlinie“ sind in der Begründung zur Erhaltungssatzung, welche ebenfalls Anlage zum Vortrag des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung ist, dargelegt. Mit der ortsüblichen Bekanntmachung der Erhaltungssatzung wird auch die Begründung veröffentlicht.
Anlage 1_Satzungstext&nbs p; (ca. 224 KB) Anlage 2_Begruendung (ca. 1,9 MB) Anlage 3_Analyse (ca. 4,8 MB)
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 29. Mai 2009 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 7 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 10.09.2009 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.
Beratungsverlauf7 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und Freie Wähler
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und Freie Wähler
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und Freie Wähler Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP und ÖkoLinX-ARL (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und Freie Wähler
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG, Freie Wähler, REP und ÖkoLinX-ARL