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Baulandumlegung nach § 45 ff Baugesetzbuch (BauGB) im Gebiet „Im Wiener“ in Frankfurt am Main-Oberrad

Vorlagentyp: M
6 SitzungenAngenommen
Vorlage
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Inhalt

Vortrag des Magistrats vom 05.07.2004, M 120

Betreff: Baulandumlegung nach § 45 ff Baugesetzbuch (BauGB) im Gebiet "Im Wiener" in Frankfurt am Main-Oberrad Im Bereich zwischen Offenbacher Landstraße, Erbacher Straße, Gräfendeichstraße und Flaschenburgstraße wird eine Baulandumlegung nach § 46 Abs. 1 BauGB angeordnet.

Begründung: A. Zielsetzung Zur Erschließung und Neugestaltung des Gebietes "Im Wiener" zwischen Offenbacher Landstraße, Erbacher Straße, Gräfendeichstraße und Flaschenburgstraße sind die Grundstücke so neu zu ordnen, dass nach Lage, Form und Größe für die bauliche und sonstige Nutzung zweckmäßig ge-staltete Grundstücke entstehen. B. Alternativen Zur Sicherung der Erschließung und Schaffung von zweckmäßig gestalteten Grundstücken können privatrechtliche Regelungen oder ein öffentlich-rechtliches Umlegungsverfahren durchgeführt werden. C. Lösung Für zwei verschiedene Teilbereiche des Anordnungsgebietes liegen rechtsverbindliche Fluchtlinienpläne vor, die innerhalb des Gebietes den Verlauf einer Erschließungsstraße festlegen und somit als einfache Bebauungspläne nach § 30 Abs. 3 BauGB gelten. Die Erschließungsflächen konnten bisher nicht im gesamten Umfang freihändig erworben werden, so dass im Rahmen eines öffentlich-rechtlichen Umlegungsverfahrens die erforderlichen Flächen bereitgestellt werden können. Die Bereitstellung wird sich an der Straßenbreite des Fluchtlinienplans von 1911 orientieren. Die Zulässigkeit von Vorhaben wird nach § 34 BauGB (innerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsteils) beurteilt. Eine privatrechtliche Neuordnung der Besitz- und Eigentumsverhältnisse ist auf Grund der hier vorliegenden Eigentumsstruktur nicht zu erwarten. Ein Baulandumlegungsverfahren nach § 45 ff BauGB ist zulässig und zweckmäßig. D. Kosten Nach § 78 BauGB trägt die Gemeinde die Verfahrenskosten und die nicht durch die Geldleistungen nach § 64 Abs. 3 BauGB gedeckten Sachkosten. Die durch die Abschöpfung der Umlegungsvorteile zu erwartenden Einnahmen werden im Baulandumlegungsverfahren die Verfahrens- und Sachkosten übertreffen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

MVortrag des Magistrats

Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.

  1. 1Magistrat legt Vortrag vor
  2. 2Ausschüsse beraten
  3. 3Plenum entscheidet

Der Weg dieser Vorlage

Am 5. Juli 2004 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 6 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 14.10.2004 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf6 Beratungen
Ausschusses für Planen und Bauen
Sitzung 34 · 06.09.2004
TO I, TOP 16
Beraten
nicht auf TO Die Beratung der Vorlage M 120 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneFDPFAGREP
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und REP

OBR 5
Sitzung 35 · 10.09.2004
TO I, TOP 35
Angenommen
Der Vorlage M 120 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 34 · 14.09.2004
TO II, TOP 6
Beraten
nicht auf TO Die Beratung der Vorlage M 120 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneFDPFAG
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG

Ausschusses für Planen und Bauen
Sitzung 35 · 04.10.2004
TO I, TOP 12
Angenommen
Der Vorlage M 120 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneFDPREP
Sonstige:
FAG (Votum im Haupt- und Finanzausschuss)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und REP; FAG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss)

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 35 · 12.10.2004
TO I, TOP 23
Angenommen
Der Vorlage M 120 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneFDPFAGREPPDSBFFE.l
Ablehnung:
ÖkoLinX-ARL
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP, PDS, BFF und E.L. (= Annahme) ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 37 · 14.10.2004
TO II, TOP 24
Angenommen
Der Vorlage M 120 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneFDPFAGREPPDSBFFE.l
Ablehnung:
ÖkoLinX-ARL
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG, REP, PDS und BFF gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: E.L. (= Annahme)

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