Verkauf des Grundstücks Gemarkung Frankfurt, Bezirk 33, Flur 571, Nr. 24/14
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Vortrag des Magistrats vom 03.06.2016, M 117
Betreff: Verkauf des Grundstücks Gemarkung Frankfurt, Bezirk 33, Flur 571, Nr. 24/14
- Dem Abschluss eines Verkaufsvertrages auf folgender Grundlage wird zugestimmt: Käufer: Hainer Weg 44 Frankfurt am Main GmbH & Co. KG Grolmannstraße 36, 10623 Berlin Kaufgrundstück: Gemarkung Frankfurt, Bezirk 33 Flur 571, Nr. 24/14, hält 12 m2 Kaufpreis: 583,33 € x 12 m2 = 7.000,00 € Kosten und Steuern des Kaufvertrages und seiner Durchführung gehen zu Lasten des Käufers. Besondere Bedingungen: Eventuell in dem Kaufgrundstück verlegte Ver- und Entsor gungsleitungen sind auf Wunsch der Versorgungsträger entweder grundbuchlich zu sichern oder zu verlegen. Die Kosten hierfür trägt der Käufer. Rechts- und Sachmängelhaftung: Das Grundstück wird so übergeben, wie es daliegt, ohne Haftung für offene oder verdeckte Sach- und Rechtsmängel, insbesondere für die Beschaffenheit des Untergrundes und Art und Maß der Bebaubarkeit sowie für Altlasten und/oder schädliche Bodenveränderungen gemäß Bundesbodenschutzgesetz (BBodenSchG), für Ansprüche nach dem Umweltschadensgesetz (USchadG) und wasserrechtlichen Vorschriften, sowie für Nachbaransprüche jeder Art. Verrechnung: Produktgruppe 31.08 Abwicklung von Grundstücksgeschäften, Projektdef. 5.005485 Grunderwerb und Freimachung, Fortsetzung Projekt 5.001410 (ab 02/2011) Der Magistrat, das Dezernat II - Liegenschaftsamt -, wird bevollmächtigt und beauftragt, die Vorlage zu vollziehen.
- Es dient zur Kenntnis, dass der Bodenrichtwert 2014 für das Flurstück 680,-- €/m2 bei einer WGFZ 2,0 beträgt. Begründung: Das zu veräußernde Grundstück ist eine Arrondierung zu der angrenzende Liegenschaft des Käufers. Es ragt in dessen Eigentumsfläche hinein und ist ausschließlich als Teil dieses Grundstücks nutzbar. Dementsprechend befindet sich auf dem Kaufgegenstand ein Teil des Zugangsbereichs zu dem Bürogebäude des Erwerbers. Der Kaufpreis stellt ein Verhandlungsergebnis dar. Der Erwerber ist nicht auf den Erwerb des Grundstücks angewiesen, er kann seine Liegenschaft auch ohne das Kaufgrundstück nutzen. Eine alternative selbständige Nutzbarkeit des Kaufgegenstandes durch die Stadt Frankfurt am Main ist hingegen nicht erkennbar. Vor diesem Hintergrund stellt der vereinbarte Kaufpreis ein wirtschaftliches und vertretbares Ergebnis dar, die Abweichung vom Bodenrichtwert ist beihilferechtlich unbedenklich. Maßstab 1:500 Gemarkung Frankfurt (Bez. 33) Flur 571 Flurstück 24/14 Maßstab 1:2000 Gemarkung Frankfurt (Bez. 33) Flur 571 Flurstück 24/14Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 5 Versandpaket: 08.06.2016
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 3. Juni 2016 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 3 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 14.07.2016 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.
Beratungsverlauf3 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)