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Verwendung Budgetüberträge Personalbudget Haushaltsrest 2022 Dezernat V

Vorlagentyp: M
3 SitzungenAngenommen

Zusammenfassung

In dem Vorschlag wird die Verwendung von Budgetüberträgen für das Personalbudget und Haushaltsrest des Dezernats V behandelt. Ziel ist es, die IT-Sicherheit zu erhöhen, die Umsetzung des Online-Zugangsgesetzes voranzutreiben und den Bürger:innenservice zu modernisieren. Es wird eine Gesamtinvestition von 11.351 T€ benötigt, um die Maßnahmen erfolgreich umzusetzen.

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Beschlussvorschlag

3) GOS vom 14.07.2023

  1. Es wird zur Kenntnis genommen, dass im Rahmen der fortschreitenden Digitalisierung die Bedeutung von Informationssicherheit (Vertraulichkeit, Verfügbarkeit und Integrität von IT-Systemen und ihrer Daten) einen maximalen Stellenwert erfahren muss, nicht nur um das Vertrauen der Frankfurter Bevölkerung in die digitalen Veränderungen zu stärken und zu erhalten, sondern auch, um die Verpflichtungen einer Kommune in Bezug auf einen sicheren Umgang mit ihren Daten nachzukommen. Die Vielzahl der aktuellen und zukünftig zu erwartenden Digitalisierungsprojekte führt zu größeren Angriffsflächen und neuen Sicherheitsrisiken, nicht nur aufgrund der erheblichen Änderungen in der IT-Landschaft der Stadtverwaltung, sondern auch und vor allem durch die wachsende Zahl an Personen, die diese neuen Systeme bedienen werden. Diese Risiken schließen einen möglichen Informationssicherheits-Schadensfall mit ein, der eine vollständige und längerfristige Arbeitsunfähigkeit der gesamten Stadtverwaltung zur Folge hätte. Nicht zuletzt durch den russischen Angriffskrieg auf die Ukraine wird die Bedrohungslage für Cyberangriffe als "so hoch wie noch nie" eingeschätzt.
  2. Es dient zur Kenntnis, dass die Stadt Frankfurt ihren IT-Betrieb nach Maßgabe der geltenden Regelungen und Vorschriften des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) ausgerichtet hat. Das IT-Grundschutz-Kompendium verweist in seiner aktuellen Fassung an mehreren Stellen und für bestimmte Anwendungsfälle bzw. Schutzkategorien schon heute auf das Erfordernis der Einführung und den Betrieb von geeigneten Systemen zur Angriffserkennung, sog. Security Information and Event Management Lösungen, sowie hierin einzubindender Systeme.
  3. Es wird zur Kenntnis genommen, dass durch die Digitalisierung und die Optimierung der städtischen Prozesse eine möglichst effiziente Verwaltung geschaffen werden soll, die transparent, sicher, vertrauensvoll, ressourcenschonend und für alle Menschen leicht und möglichst jederzeit zugänglich ist. Die Bürgerinnen und Bürger sollen einen zeitgemäßen möglichst an ihre Bedürfnisse ausgerichteten Service im Bürgeramt erhalten.
  4. Für die Umsetzung der verschiedenen Maßnahmen (Gewährleistung IT-Security, Online-Zugangsgesetz sowie Bürger:innenservice verbessern) werden, in den Produktgruppen 35.02 im Haushaltsjahr 2023 einmalig 10.651 T€ und in der Produktgruppe 11.01 im Haushaltsjahr 2023 einmalig 700 T€ an Sachmitteln bereitgestellt. Mit dem Beschluss zum Jahresabschluss (M 61 vom 28.04.2023, Ziffer V) wurden mehrere Budgets einer haushaltswirtschaftlichen Sperre gemäß § 107 HGO unterworfen. Diese Sperre wird in Höhe von 11.351 T€ in der Produktgruppe 32.06, aufgehoben und die Mittel in gleicher Höhe zur Deckung der o. g. Maßnahme in die Produktgruppen 35.02 und 11.01 übertragen.

Begründung

A. Zielsetzung

IT-Security

Gemäß dem gemeinsamen Koalitionsvertrag müssen Datenschutz und Datensicherheit bestmöglich sichergestellt sein, um das Vertrauen der Frankfurter Bevölkerung in die digitalen Veränderungen zu stärken. Digitalisierung und Datenschutz sind zwei Kerngebiete einer zukunftsfähigen Infrastruktur, die Grundlage für eine datenschutzkonforme, rechtssichere und nutzer:innenfreundliche digitale Nutzung von Bürger:innenservices ermöglichen.

Um der Bedeutung der Informationssicherheit als Basis für eine erfolgreiche und sichere digitale Transformation gerecht zu werden, sind u.a. dedizierte Finanzressourcen bereitzustellen. Nur dann kann die Informationssicherheit der Stadtverwaltung gut aufgestellt werden und die digitale Transformation nachhaltig und unter Beachtung des Grundrechts auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme erfolgen.

Die bedarfsgerechte Erweiterung bestehender Sicherheitssysteme bzw. Einführung zusätzlicher Lösungen zur Minimierung von Cyber-Angriffen muss im Interesse der gesamten Stadtverwaltung stehen und wird als wesentliche und zwingend erforderliche Maßnahme zur Erhöhung der IT-Sicherheit gesehen.

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) bewertet in seinem aktuellen Lagebericht 2021 die Bedrohungslage als angespannt bis kritisch. Durch die derzeitigen weltpolitischen Entwicklungen hat sich eine weitere Erhöhung der Gefährdungslage für die Informationssicherheit der gesamten Stadtverwaltung Frankfurt am Main ergeben. Diese Gefährdungslage ist nach Einstufung des BSI und des BKA sowie des BND als hoch zu betrachten. Dies bedeutet, dass jederzeit mit professionellen und koordinierten Angriffen auf die IT-Infrastruktur zu rechnen ist.

Die stetig steigende Anzahl an Cyber-Angriffen stellt eine zunehmende Gefährdung für eine erfolgreiche Digitalisierung dar. Datenschutz und Informationssicherheit sind wesentliche Voraussetzungen für eine erfolgreiche und nachhaltige Digitalisierung.

Durch die Stärkung der bisherigen Systeme und kontinuierlicher Erweiterung sollen die Gefahren durch Cyber-Angriffe minimiert und eine Erhöhung der IT-Sicherheit erreicht werden. Hierfür sind die erforderlichen Rahmenbedingungen zu schaffen, die entsprechenden Haushaltsmittel bereitzustellen.

Umsetzung Online Zugangsgesetz

Durch die Digitalisierung und die Optimierung der städtischen Prozesse soll eine möglichst effiziente Verwaltung geschaffen werden, die transparent, sicher, vertrauensvoll, ressourcenschonend und für alle Menschen leicht zugänglich ist. Alle Informationen zur Stadtpolitik, der Verwaltung und die Inanspruchnahme von wichtigem Bürger:innenservices sollen über ein möglichst zentrales und einfaches Online-Portal zugänglich sein, welches für gängige Endgeräte optimiert und als Web-Anwendung oder mobile Applikation umgesetzt ist. Dazu gehört auch die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG), das vorschreibt, alle geeigneten kommunalen Leistungen online anzubieten. Die Verwaltungsdigitalisierung ist zu forcieren und die gesetzlichen Verpflichtungen aus dem Onlinezugangsgesetz in Verbindung mit dem Hessischen E-Government-Gesetz sind zu erfüllen.

Bürger:innenservice

Das Bürgeramt, Statistik und Wahlen ist die zentrale und häufig erste Anlaufstelle für Frankfurter Bürger:innen und somit die Visitenkarte für die Frankfurter Kommunalverwaltung. Die weitere Modernisierung des Dienstleistungsangebotes ist daher gewinnbringend für die gesamte Stadtverwaltung.

Modernisierte und effizientere Abläufe sind auch vor dem Hintergrund der Bevölkerungsentwicklung dringend erforderlich. Lag der Bevölkerungsstand vor ca. 10 Jahren noch bei 700.000 Einwohnerinnen und Einwohner, zählen wir heute bereits 767.609 (Stand 31.12.2022). Nach der aktuellen Bevölkerungsvorausberechnung ist bis 2045 mit 843.179 Einwohnerinnen und Einwohnern zu rechnen. Die Anzahl der abgerufenen Dienstleistungen des Bürgeramtes, Statistik und Wahlen steht in direkter Beziehung zur Bevölkerungsentwicklung.

Die Bearbeitungszeiten können durch die Optimierung der Prozesse und den Einsatz moderner Techniken verkürzt werden. Des Weiteren wird der Zugang zum Bürger:innenservice flexibler ermöglicht.

Zielsetzung ist somit eine Steigerung der Kundenzufriedenheit als auch eine Steigerung der Effizienz und Effektivität der Dienstleistungen.

B. Alternativen

Keine

C. Lösung

IT-Security

Das Amt 16 stellt in einer Private Cloud in seinem Rechenzentrum zentrale Infrastruktur und Dienste (Services) bereit, um eine zunehmende Verlagerung von Systemen und Anwendungen aus den dezentralen IT-Bereichen der Ämter und Betriebe zu ermöglichen. Innerhalb der letzten fünf Jahre sind, aufgrund der fortschreitenden Zentralisierung von IT-Systemen und Leistungen sowie aufgrund der massiv gestiegenen Nutzung zentraler Systeme zum mobilen Arbeiten die jährlichen, wiederkehrenden Kosten für Software und Wartung der Private Cloud deutlich gestiegen. Ebenso sind in den vergangenen Jahren die Kosten in diesem Bereich kontinuierlich gestiegen und es erfolgt eine Umstellung von Kauf- auf Mietlizenzen.

Aufgrund weiterhin stark zunehmender Bedrohungen im Bereich der Cyber-Kriminalität bzw. Cyber-Angriffe durch Hacker bzw. Viren, (Verschlüsselungs-) Trojaner, Schadsoftware etc., sollen im Bereich der Internet-Sicherheit weitere unverzichtbare Konzepte und Lösungen implementiert werden, welche durch eine Kombination aus Softwareprodukten und -Services die Sicherheit der Stadtverwaltung erhöhen. Software, Hardware sowie die dazugehörigen Wartungsverträge müssen beschafft werden.

Das bestehende zentrale Monitoringsystem (NMS System) aller aktiven Netzwerkkomponenten im Netzverbund der Stadt Frankfurt am Main muss zwingend fortgeführt werden. Hierfür soll die Plattform von physikalischen auf virtuelle Server migriert und das System mit einer Service- und Supportverlängerung versehen werden.

Die aktuelle Software Version der städtischen Telefonanlage muss hochgerüstet werden, um den Support durch den Hersteller aufrecht erhalten zu können. Hierfür ist eine Erneuerung der Serverhardware der VoIP Anlage erforderlich.

Der IT-Leitstand hat die Aufgabe, die zentralen IT-Infrastruktursysteme und -dienste des Amtes 16 zu überwachen und eine schnellstmögliche Wiederherstellung der Dienste zu ermöglichen. Er stellt somit einen betriebskritischen Teil der stadtweiten IT-Infrastruktur dar. Der Betrieb des IT-Leitstandes ist daher sicherzustellen. Aufgrund der zunehmenden Komplexität der IT-Systeme und des erhöhten Ausfallrisikos durch betriebskritische Abhängigkeiten der Dienste untereinander besteht ein erhöhter Überwachungsaufwand. Die Leitstandtechnik muss gewartet und der Betrieb der Monitoring-Systeme (Hardware/Software) sichergestellt werden. Die eingesetzten Überwachungssysteme müssen kontinuierlich aktualisiert und optimiert werden, um den sich ändernden Anforderungen und auch Bedrohungen gerecht zu werden. So kann ein reibungsloser IT-Servicebetrieb gewährleistet und die Auswirkungen möglicher Störungen minimiert werden.

Eine Anpassung der bestehenden zentralen System-Managementlösung steht an, die eine einfache Bereitstellung, Skalierung und Verwaltung von Server- und Client-Systemen sowie Standard-Applikationen in großen physischen und virtuellen Umgebungen ermöglicht.

Umsetzung Online Zugangsgesetz

Aufgrund des sehr hohen Umsetzungsdrucks ist die Stadt Frankfurt zu einer hohen Parallelisierung der verschiedenen Projekte zur Bereitstellung der Onlineantragsverfahren gezwungen. Die Umsetzung der Antragsverfahren erfordert die Analyse und Optimierung bestehender Geschäftsprozesse unter Einbeziehung der technischen Möglichkeiten. Hierfür fallen auf städtischer Seite und bei externen Dienstleistern erhebliche Aufwände für die Umsetzung der Teilprojekte an, wofür Sachmittel zur Verfügung stehen müssen.

Die derzeitige Umsetzungsstrategie des Bundes und des Landes Hessen führte dazu, dass keine größere Kommune, auch nicht Frankfurt am Main, die Umsetzungsfrist einhalten konnte. Durch die Bereitstellung eines Formularservice werden die Ämter in die Lage versetzt, einfache Anträge ohne die Anbindung an einen Authentifizierungs- oder Zahlungsdienst, eigenständig umzusetzen.

Weiterhin nimmt das DMS / E-Akte-System eine wesentliche Rolle bei der Umsetzung gesetzlicher Vorgaben, insbesondere des E-Government Gesetzes (EGovG) und des Online-Zugangs-Gesetzes (OZG) und der Einbindung in einen zukünftigen Portalverbund ein. Hier ist eine kontinuierliche Weiterentwicklung notwendig.

Im Zuge der Umsetzung des OZG sowie der Verlagerung der bisher in den Rechenzentren der Stadt Frankfurt bereitgestellten Digitalisierungsplattform Civento in die Rechenzentren der Ekom21 ist mit erheblichem Zuwachs der Datentransferraten zu rechnen. Die bisherigen Firewallstrukturen an dieser Stelle sind nicht für ein solches Szenario konzipiert worden und sind deshalb aus Kapazitätsgründen zu ersetzen.

Bürger:innenservice

Zu den kurzfristig möglichen Veränderungen in der Modernisierung des Bürger:innenservices zählen der Aufbau eines zeitgemäßen und professionellen digitalen Wissensmanagements und die zunehmende Umstellung auf den elektronischen Zahlungsverkehr sowie der Einsatz von Dokumentenausgabeboxen. Diese Maßnahmen verkürzen die Bearbeitungszeiten und schaffen Ressourcen für weiteren Bürger:innenservice.

Ein modernes Wissensmanagement soll notwendiges Wissen jederzeit schnell, aktuell und widerspruchsfrei verfügbar machen. Es bildet einen wichtigen Beitrag zu einer umfassenden und korrekten Beratung der Bürgerinnen und Bürger sowie der Erbringung der Dienstleistungen im Bürgeramt.

Der bargeldlose Zahlungsverkehr verkürzt und erleichtert die Zahlungsabwicklung. Die Kosten des Bargeldmanagements und das Sicherheitsrisiko werden reduziert.

Die Dokumentenausgabeboxen ermöglichen den Kund:innen den zeitlich unabhängigen Zugang zu beantragten Dokumenten und entlastet die Bürgerämter während der Öffnungszeiten.

D. Öffentlichkeitsbeteiligung

Zur Umsetzung der o. g. Maßnahmen (IT-Security, OZG-Umsetzung und Bedienbereiche) werden im Haushaltsjahr 2023 11.351 T€ zusätzliche Mittel im Ergebnishaushalt benötigt. Die Kosten für die einzelnen Maßnahmen verteilen sich wie folgt:

IT-Security:

6.500 T€

Umsetzung Online-Zugangsgesetz:

4.151 T€

Bürger:innenservice im Bürgeramt:

700 T€

Die benötigten Haushaltsmittel stehen in der Produktgruppe 32.06 bereit. Dabei handelt es sich um im Rahmen des Jahresabschlusses (M 61 vom 28.04.2023, Ziffer V) gesperrte Reste (§107 HGO).

Es dient zur Kenntnis, dass die Umsetzung der Maßnahmen personelle Aufwände verursacht, deren Umfang derzeit noch nicht abgeschätzt werden kann. Jedoch sollte diese mit dem bestehenden Personal umsetzbar sein.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

MVortrag des Magistrats

Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.

  1. 1Magistrat legt Vortrag vor
  2. 2Ausschüsse beraten
  3. 3Plenum entscheidet

Der Weg dieser Vorlage

Am 14. Juli 2023 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 3 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 20.07.2023 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf3 Beratungen
Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 22 · 18.07.2023
TO I, TOP 31
Beraten
nicht auf TO Die Entscheidung über die Vorlage M 115 wird auf den Ältestenausschuss delegiert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPLinkeAfDVoltFRAKTIONÖkoLinX-ELFBFF-BIG
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG

Ältestenausschusses
Sitzung 22 · 20.07.2023
TO I, TOP 11
Angenommen
a) Es dient zur Kenntnis, dass der Ältestenausschuss mit der Mehrheit von zwei Dritteln seiner Mitglieder die Aufnahme der Vorlage M 115 auf die Tagesordnung II der 24. Plenarsitzung beschlossen hat. b) Der Vorlage M 115 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Sonstige:
ÖkoLinX-ELF (Aufnahme auf TO, Ablehnung)Gartenpartei (Aufnahme auf TO, Zurückstellung)
zu a)
Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPLinkeAfDVoltFRAKTIONBFF-BIG
zu b)
Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPLinkeAfDVoltFRAKTION
Enthaltung:
BFF-BIG
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu a) GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, FRAKTION und BFF-BIG zu b) GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt und FRAKTION; BFF-BIG (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF (= Aufnahme auf TO, Ablehnung) Gartenpartei (= Aufnahme auf TO, Zurückstellung)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 24 · 20.07.2023
TO II, TOP 73
Angenommen
a) Es dient zur Kenntnis, dass der Ältestenausschuss mit der Mehrheit von zwei Dritteln seiner Mitglieder die Aufnahme der Vorlage M 115 auf die Tagesordnung II der 24. Plenarsitzung beschlossen hat. b) Der Vorlage M 115 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu a)
Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPLinkeAfDVoltFRAKTIONÖkoLinX-ELFBFF-BIGGartenpartei
zu b)
Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPLinkeAfDVoltFRAKTION
Ablehnung:
ÖkoLinX-ELF
Enthaltung:
BFF-BIG
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu a) GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und Gartenpartei zu b) GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung); BFF-BIG (= Enthaltung)

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Ortsbeiratssitzung