- Zusammenführung der städtischen Kindertageseinrichtungen (Krippen, Kindergärten und Horte) in einem Eigenbetrieb - Überführung der Herrmann-Luppe-Schule in das Stadtschulamt
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Vortrag des Magistrats vom 15.06.2007, M 110
Betreff:
- Zusammenführung der städtischen Kindertageseinrichtungen (Krippen, Kindergärten und Horte) in einem Eigenbetrieb - Überführung der Herrmann-Luppe-Schule in das Stadtschulamt
- Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Kindergärten und Horte des Stadtschulamtes und die Kinderkrippen des Betriebes Kommunale Kinder-, Jugend- und Familienhilfe in einem selbständigen Eigenbetrieb zusammengeführt und dem für Bildung und Frauen zuständigen Dezernat zugeordnet werden sollen.
- Der Magistrat wird daher beauftragt, die zur Schaffung eines Eigenbetriebes notwendigen Grundlagen so rechtzeitig zu erarbeiten und zur Beschlussfassung vorzulegen, dass die Gründung des Eigenbetriebes mit Wirkung zum 01. Januar 2008 erfolgen kann.
Dazu gehören insbesondere
a) die Erarbeitung der Betriebssatzung,
b) der Aufbau einer Buchführung nach den Vorschriften des Dritten Buches des Handelsge-
setzbuches,
c) die Vorbereitungen zur Einrichtung einer mit dem Kassen- und Steueramt verbundenen Sonderkasse,
d) die Erstellung einer Eröffnungsbilanz und eines Wirtschaftsplanes einschließlich einer
Stellenübersicht, die wie der Stellenplan gegliedert ist.
- Für die Erstellung einer Eröffnungsbilanz, die Einrichtung einer auf den Betrieb abgestimmten kaufmännischen Buchführung und für weitere vorbereitende Arbeiten ist die Hilfe einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft erforderlich. Der Magistrat wird ermächtigt, eine Beauftragung zu veranlassen und die dabei entstehenden Kosten zu beordnen.
- Es dient zur Kenntnis, dass geplant ist, eine externe Organisationsberatung durchzuführen. Der Magistrat wird auch hierzu ermächtigt, eine Beauftragung zu veranlassen und die dabei entstehenden Kosten zu beordnen.
- Es dient weiterhin zur Kenntnis, dass die in der Trägerschaft des Betriebes Kommunale Kinder-, Jugend- und Familienhilfe befindliche Hermann-Luppe-Schule dem Stadtschulamt zugeordnet werden soll.
Begründung:
A. Zielsetzung
Die Aufgaben der
- bisherigen Abteilung 40.3 - Städtische Kindertageseinrichtungen – einschließlich der derzeit 130 Kindertageseinrichtungen und anteilige Aufgaben der Abteilungen 40.1 - Personal und Verwaltung -, 40.2 - Finanzen, Kosten- und Leistungsrechnung - sowie 40.4 - Liegenschaftsmanagement und Kommunikation - des Stadtschulamtes (Dezernat II - Bildung und Frauen -)
und die Aufgaben des
- bisherigen Geschäftsbereichs 57.2 - Kinderkrippen- einschließlich der 10 Kinderkrippen und anteilige Aufgaben des Fachbereichs 57.1 - Zentrale Dienstleistungen - des Betriebes Kommunale Kinder- und Jugend- und Familienhilfe Frankfurt am Main (Dezernat VIII - Soziales, Jugend und Sport -)
sollen künftig zusammengeführt und in der Organisationsform eines städtischen Eigenbetriebes erbracht werden. Der Eigenbetrieb stellt nach dem Ergebnis der eingesetzten dezernatsübergreifenden Arbeitsgruppe und nach Auffassung der Dezernate II und VIII sowie IX die am ehesten geeignete Rechtsform für die Angebote der kommunalen Kindertageseinrichtungen zur Erreichung der fachlichen und strategischen Ziele unter jugendhilfe- und bildungsrelevanten Aspekten im Rahmen des gesetzlichen Auftrages dar.
Durch Bündelung und Integration vorhandener Angebote soll eine optimale Versorgung der Regionen mit Leistungen der Betreuung und Förderung von Kindern bei gleichzeitig größerer wirtschaftlicher Transparenz und umfassender Fach- und Ressourcenverantwortung erreicht werden.
Zugleich wird hiermit eine Entflechtung von trägerübergreifenden Aufgaben des öffentlichen Jugendhilfeträgers und der Betriebsträgerschaft für die städtischen Kindertageseinrichtungen erreicht.
Die Zusammenführung der kommunalen Kinderbetreuung eröffnet neben einer klaren Zuständigkeitsregelung auch neue Gestaltungsräume für die fachliche Weiterentwicklung ebenso wie für die Sicherung der wirtschaftlichen Existenz der betriebenen Einrichtungen. Damit werden auch im Hinblick auf die zukünftigen vielfältigen Anforderungen an Kinderbetreuung und frühkindliche Bildung und Erziehung die organisatorischen, konzeptionellen und wirtschaftlichen Grundlagen geschaffen.
Die Änderung der Rechtsform Kindertageseinrichtungen in einen Eigenbetrieb ermöglicht eine wirksame Führung durch pädagogische Zielsetzung und wirtschaftliche Transparenz. Die Überführung in einen Eigenbetrieb erfolgt für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unter Beibehaltung des geltenden Dienst-, Arbeits-, Tarif- und Personalvertretungsrechtes.
Der neu zu gründende Eigenbetrieb soll dem für Bildung und Frauen zuständigen Dezernat zugeordnet werden.
Mit der Überführung der Hermann-Luppe-Schule in das Stadtschulamt können vorhandene Synergien genutzt werden.
B. Alternativen
Unter den geprüften Alternativen
- Zusammenführung von Kindertagesstätten und Kinderkrippen im Stadtschulamt (Amt 40),
- Integration der Kindertagesstätten und von Teilen des Amtes 40 in den bestehenden Betrieb Kommunale Kinder-, Jugend- und Familienhilfe (Betrieb 57) und
- Zusammenführung der Kinderkrippen und Kindertagesstätten in einem neu zu gründenden Eigenbetrieb
hat sich die letztgenannte Variante unter Abwägung aller Aspekte als die am ehesten geeignete erwiesen, um eine wirksame Führung durch inhaltliche Zielsetzung und wirtschaftliche Transparenz zu gewährleisten.
C. Lösung
Der in einem Eigenbetrieb zu realisierende Grad der Fach- und Ressourcenverantwortung, die Transparenz der Mittelverwendung und die gleichzeitige Orientierung an pädagogischen wie wirtschaftlichen Kriterien, lassen die Rechtsform des Eigenbetriebes als die erfolgversprechendste Alternative erscheinen.
Die unter Ziffer 1 genannten Angebote der Kindertageseinrichtungen werden daher in einen neu zu gründenden Eigenbetrieb überführt, der nach den Vorschriften des Eigenbetriebsgesetzes (EigBG) geführt wird. Die Geschäftstätigkeit soll mit Wirkung zum 01. Januar 2008 aufgenommen werden.
Die dazu erforderlichen Vorarbeiten werden umgehend begonnen und die notwendigen Körperschaftsbeschlüsse werden rechtzeitig herbeigeführt.
Die Beteiligungsrechte nach dem HGlG und dem HPVG werden gewahrt.
Die Organe des Eigenbetriebes sind
- Betriebsleitung und
- Betriebskommission.
Die Zuständigkeit und Verantwortlichkeit der Stadtverordnetenversammlung und des Magistrats bleiben unberührt (§§ 5 und 8 des Hessischen Eigenbetriebsgesetzes - EigBGes -).
Die Betriebskommission, deren Zusammensetzung sich nach § 6 EigBGes richtet, überwacht die Betriebsleitung und bereitet die Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung vor (§ 7 EigBGes). Die Stadtverordnetenversammlung entscheidet unter Beachtung der §§ 121 Abs. 8 und 127 Hessische Gemeindeordnung (HGO) über die Grundsätze, nach denen der Eigenbetrieb gestaltet und wirtschaftlich geleitet werden soll (§ 5 EigBGes).
Die Betriebsleitung führt die laufenden Geschäfte nach den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit. Zu den Pflichtaufgaben der Betriebsleitung gehören die Aufstellung des Wirtschaftsplanes einschließlich der Stellenübersicht, des Finanzplanes, des Jahresabschlusses, des Anlagennachweises, des Lageberichts, der Erfolgsübersicht und der Zwischenberichterstattung (§ 4 EigBGes)
Der Eigenbetrieb wird entsprechend den Vorschriften des Eigenbetriebsgesetzes (EigBGes) vom 09.06.1989 (GVBl. I, S. 154), geändert durch Gesetz vom 21.03.2005 (GVBl. I, S. 218) geführt. Gemäß § 10 ff. EigBGes werden Wirtschaftsführung, Vermögensverwaltung und Rechnungslegung so eingerichtet, dass sie eine vom übrigen Vermögen der Stadt Frankfurt am Main getrennte Betrachtung der Verwaltung und des Ergebnisses ermöglichen. Dazu wird sich der Eigenbetrieb der doppelten kaufmännischen Buchführung bedienen. Es werden jährlich eine Bilanz nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und ein Wirtschaftsplan erstellt.
D. Kosten
Für die sachgerechte Kostenermittlung und Überführung der Angebote der Kinderbetreuung aus dem Stadtschulamt und dem Betrieb Kommunale Kinder-, Jugend- und Familienhilfe Frankfurt am Main ist die Unterstützung einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft erforderlich. Hier ist mit Kosten in Höhe von ca. 45.000€ zu rechnen.
Für die Beauftragung einer externen Organisationsberatung werden 2007 Kosten in Höhe von voraussichtlich 45.000 € anfallen. Mit weiteren Kosten ist 2008 zu rechnen, die allerdings derzeit noch nicht beziffert werden können.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 15. Juni 2007 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 6 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten.
Beratungsverlauf6 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP, FAG und BFF
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP, FAG und BFF
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE.WASG und FAG (= Zurückstellung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP (= Annahme) NPD (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE und FDP; SPD, LINKE. und BFF (= Votum im Plenum) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FAG und ÖkoLinX/E.L. (= Ablehnung) REP (= Annahme) NPD (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: CDU, GRÜNE, FDP und REP; NPD (= Enthaltung) SPD, LINKE., FAG, BFF und ÖkoLinX/E.L. haben an der Abstimmung nicht teilgenommen.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.