Verwendung von "Leichter Sprache" in der Stadtverwaltung
Zusammenfassung
Die Kommunale Ausländer- und Ausländerinnenvertretung schlägt vor, die Nutzung von "Leichter Sprache" in der Stadtverwaltung zu klären. Dies soll dazu beitragen, Informationen für Menschen mit unterschiedlichen Bedürfnissen besser zugänglich zu machen. Ziel ist es, eine Grundlage für die Förderung der "Leichten Sprache" in der Verwaltung zu schaffen.
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Antwort überfällig
Bei Überweisung an den Magistrat war die Antwort am 14.04.2024 fällig. Sie liegt nicht vor.Warum?
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Thema Gesundheit und Soziales verfolgenFragen an den Magistrat
Gemäß dem Beschluss der Kommunalen Ausländer- und Ausländerinnenvertretung (KAV) der 26. öffentlichen ordentlichen Plenarsitzung vom 15.01.2024 wird der Magistrat gebeten folgende Fragen zu beantworten:
- Welche Dezernate, Ämter und Betriebe der Stadtverwaltung nutzen derzeit "Leichte Sprache" für ihre kommunikativen Inhalte?
- Welche dieser Einrichtungen haben seit Beginn der aktuellen Wahlperiode begonnen, "Leichte Sprache" zu verwenden, und in welchem Umfang?
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine schriftliche Frage der Kommunalen Ausländer- und Ausländerinnenvertretung (KAV) an den Magistrat. Die Antwort erfolgt innerhalb von drei Monaten.
- 1KAV stellt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Magistrat antwortet (3 Monate)
Frist: 3 Monate
Der Weg dieser Vorlage
Am 15. Januar 2024 brachte die Kommunale Ausländer- und Ausländerinnenvertretung (KAV) diese Anfrage ein.