Wie aus der Presse zu erfahren war, wurde die Zuständigkeit für das Besteuerungsverfahren des Deutschen Fußball-Bundes,
Zusammenfassung
Die Frage betrifft die Auswirkungen der Verlagerung des Besteuerungsverfahrens des DFB nach Bad Homburg auf die Gewerbesteuer und andere kommunale Abgaben, die an Frankfurt gezahlt werden. Eine Antwort des Magistrats liegt nicht vor.
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E-Mail-Abo einrichtenFrage an den Magistrat
Wie aus der Presse zu erfahren war, wurde die Zuständigkeit für das Besteuerungsverfahren des Deutschen Fußball-Bundes, DFB, von dessen Sitz in Frankfurt nach Bad Homburg verlagert. Diese "Lex DFB" hat zu großer Verwunderung bei steuerzahlenden Bürgern geführt, denen das Privileg der freien Wahl des für sie zuständigen Finanzamts verwehrt bleibt, und bereits den Haushaltsausschuss des Hessischen Landtags beschäftigt. Ich frage den Magistrat: Hat die Verlagerung zum Finanzamt Bad Homburg Auswirkungen auf die Festsetzung oder Höhe der Gewerbesteuer - beziehungsweise anderer kommunaler Abgaben -, die der DFB an Frankfurt entrichtet, und wie bewertet der Magistrat den Umstand, dass der DFB offenbar sein Finanzamt selbst aussuchen darf?
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 18. Juni 2026 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.