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Das Bundeswirtschaftsministerium hat im Juni die Alarmstufe des Notfallplans Gas ausgerufen. Ich frage den Magistrat:

Vorlagentyp: F
Beantwortet

Zusammenfassung

Die Ausrufung der Alarmstufe des Notfallplans Gas bedeutet, dass die Gasversorgungslage in Frankfurt überwacht wird und Maßnahmen zur Sicherstellung der Versorgung ergriffen werden. Ziel ist es, die Gasversorgung für geschützte Kunden zu gewährleisten und die Auswirkungen auf die Stromversorgung zu minimieren.

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Frage an den Magistrat

Das Bundeswirtschaftsministerium hat im Juni die Alarmstufe des Notfallplans Gas ausgerufen.

Ich frage den Magistrat:

Was bedeutet die Ausrufung der Alarmstufe des Notfallplans Gas für Frankfurt?

Antwort des Magistrats

Der Magistrat teilt mit, dass die zuständige Behörde für die Umsetzung eines Gas-Notfallplans das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz ist. Im Notfallplan Gas der Bundesrepublik sind drei Eskalationsstufen vorgesehen:

  1. Frühwarnstufe - Frühwarnung:

"Es liegen konkrete, ernst zu nehmende und zuverlässige Hinweise darauf vor, dass ein Ereignis eintreten kann, welches wahrscheinlich zu einer erheblichen Verschlechterung der Gasversorgungslage sowie wahrscheinlich zur Auslösung der Alarm- bzw. der Notfallstufe führt; die Frühwarnstufe kann durch ein Frühwarnsystem ausgelöst werden."

  1. Alarmstufe - Alarm:

"Es liegt eine Störung der Gasversorgung oder eine außergewöhnlich hohe Nachfrage nach Gas vor, die zu einer erheblichen Verschlechterung der Gasversorgungslage führt, der Markt ist aber noch in der Lage, diese Störung oder Nachfrage zu bewältigen, ohne dass nicht marktbasierte Maßnahmen ergriffen werden müssen."

  1. Notfallstufe - Notfall:

"Es liegt eine außergewöhnlich hohe Nachfrage nach Gas, eine erhebliche Störung der Gasversorgung oder eine andere beträchtliche Verschlechterung der Versorgungslage vor und es wurden alle einschlägigen marktbasierten Maßnahmen umgesetzt, aber die Gasversorgung reicht nicht aus, um die noch verbleibende Gasnachfrage zu decken, sodass zusätzlich nicht marktbasierte Maßnahmen ergriffen werden müssen, um insbesondere die Gasversorgung der geschützten Kunden gemäß Artikel 6 sicherzustellen."

Die Bundesregierung hat am 23. Juni 2022 für die Gasversorgung in Deutschland die Alarmstufe, zweite Stufe, des Notfallplans aktiviert. Das bereits etablierte Krisenteam auf Bundesebene bewertet weiterhin fortlaufend die Versorgungslage. Laut Bundesnetzagentur ist die Gasversorgung in Deutschland derzeit gesichert, die Versorgungssicherheit sowohl für Haushaltskunden als auch für Unternehmen und Industrie ist derzeit weiterhin gewährleistet. Die aktuellen Füllstände der Speicher in Deutschland liegen bei 63,4 Prozent, Stand 07.07.2022.

Die Gasversorgungsunternehmen stellen weiterhin eigenverantwortlich die Versorgung mit Erdgas sicher und nutzen dafür marktbasierte Mechanismen, wie beispielsweise die Ausnutzung bereits vertraglich vereinbarter Lastreduzierung. Weiterhin steht die Versorgung besonders geschützter Kunden im Vordergrund.

Zu den gesetzlich besonders geschützten Kunden gehören alle Haushaltskunden, kleine und mittlere Unternehmen, deren Verbrauch über standardisierte Lastprofile gemessen wird, grundlegende soziale Dienste und ausschließlich gasbetriebene Fernwärmeerzeugungsanlagen, soweit sie Wärme an die zuvor genannten geschützten Kunden liefern.

Der Krisenfall in der Gasversorgung hat unter Umständen auch Auswirkungen auf die von der Mainova AG betriebenen Gas-Kraftwerke. Die Auswirkungen auf die Stromversorgung sind abhängig von den zum jeweiligen Zeitpunkt verfügbaren Erzeugungs- und Netzkapazitäten. Für die Sicherstellung der Fernwärme-Versorgung in Frankfurt steht der Mainova AG ein breiter Mix an Primärenergiequellen und Erzeugungsanlagen zur Verfügung, so dass zum jetzigen Zeitpunkt nicht von einer Einschränkung bei der Wärmeversorgung ausgegangen werden muss.

Seit Ausbruch des Ukraine-Kriegs befasst sich die Mainova AG mit den möglichen Auswirkungen auf die Versorgungssicherheit in Frankfurt und ergreift verschiedene Maßnahmen, um die Erzeugung von Strom und Wärme in den eigenen Kraftwerken auch in der aktuellen Situation und künftig zuverlässig sicherzustellen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

FFrage zur Fragestunde

Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.

  1. 1Stadtverordnete/r stellt Frage
  2. 2Fragestunde im Plenum
  3. 3Magistrat antwortet

Der Weg dieser Vorlage

Am 7. Juli 2022 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.

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