Im Ausschuss für Personal, Sicherheit und Digitalisierung wurde festgestellt, dass es nicht möglich sei, das Onlinezugan
Zusammenfassung
Die Stadt Frankfurt am Main fragt den Magistrat nach dem Zeitplan zur Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes, da festgestellt wurde, dass die Umsetzung bis Ende des Jahres nicht möglich ist. Es wird erwartet, dass der Magistrat Informationen über den Fortschritt und die vollständige Umsetzung des Gesetzes bereitstellt.
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Thema Sicherheit verfolgenFrage an den Magistrat
Im Ausschuss für Personal, Sicherheit und Digitalisierung wurde festgestellt, dass es nicht möglich sei, das Onlinezugangsgesetz bis Ende des Jahres umzusetzen. Je nach Bereich rangierte der Anteil der umgesetzten Maßnahmen gar unter 50 Prozent.
Vor diesem Hintergrund frage ich den Magistrat:
Wie sieht der Zeitplan aus, das Onlinezugangsgesetz umzusetzen, und bis wann wird es vollständig umgesetzt sein?
Antwort des Magistrats
Sehr geehrte Frau Stadtverordnetenvorsteherin Arslaner,
sehr geehrter Herr Stadtverordneter Dr. Vogel,
meine Damen und Herren!
In Hessen ist für die Kommunen vom Land vorgegeben, wie das Onlinezugangsgesetz, OZG, umzusetzen ist. Zu diesen Vorgaben gehört einerseits die Festlegung, welche Leistungen im Einzelnen zu digitalisieren und online anzubieten sind - und daraus resultierend auch in welchem Zeitrahmen dies umgesetzt wird. Koordinierend tätig dafür ist die OZG-Koordinierungsstelle, der neben Vertreter*innen Hessischer Ministerien auch Vertreter*innen der Kommunalen Spitzenverbände angehören. Oberhalb der Koordinierungsstelle gibt es noch ein Steuerungsgremium zur Abstimmung und Formulierung von Vorgaben. Das Steuerungsgremium steuert die OZG-Umsetzung in Hessen und entscheidet über die Prioritäten bei der Umsetzung der Leistungsprozesse. Dem Steuerungsgremium gehören Vertreterinnen und Vertreter des Hessisches Ministerium des Innern und für Sport, HMdIS, und des Hessische Ministerium für Digitale Strategie und Entwicklung, HMinD, der Kommunalen Spitzenverbände, des Hessischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit sowie der ekom21, ohne Stimmrecht, an. Tatsächlich wird das Procedere der Umsetzung aber vom Land dominiert.
Die Digitalisierung der Leistungen erfolgt in sogenannten Digitalisierungsfabriken. Diese sind ein Bestandteil der vereinbarten Umsetzungsstruktur in Hessen, in denen unter Beteiligung von kommunalen Fachexpert*innen Minimallösungen erarbeitet wurden, die von den Kommunen genutzt werden können. Diese Minimallösungen passen allerdings in aller Regel nicht für größere Kommunen, sodass sie jeweils zum Teil aufwändig zu überarbeiten sind - so auch in Frankfurt am Main.
Derzeit liegen etwa 130 Fabrikergebnisse vor. Bei einer genaueren Betrachtung der Ergebnisse ist aufgefallen, dass einige der - zwischenzeitlich hinzugekommenen - Anforderungen an die Qualität der Umsetzung nicht erfüllt wurden, Reifegrad 3 - anbieten eines digitalen Rückkanals, Erstellung einer Schutzbedarfsfeststellung und Berücksichtigung der Systematik des Föderalen Informationsmanagements, FIM. Die vorliegenden Fabrikergebnisse müssen somit erneut betrachtet und überarbeitet bzw. ergänzt werden.
Es war sicherlich das ausgewiesene Ziel des Landes, Minimallösungen zu erarbeiten. Die Ergebnisse wurden schnell erzielt - aber viele Kommunen, darunter auch Frankfurt, haben immer wieder darauf hingewiesen, dass diese Minimallösungen so nicht eingesetzt werden können. Das hat zum Beispiel dazu geführt, dass in Frankfurt acht von zehn Lösungen überarbeitet werden müssen. Inzwischen gibt es sogar Informationen darüber, dass die Lösungen so gut wie von niemandem eingesetzt werden können. Darüber hinaus gibt es Kritik an der inhaltlichen Qualität der Fabrikergebnisse. Diese Kritik soll in separaten Reparaturfabriken aufgearbeitet werden.
Neben den Hessen-intern erarbeiteten Online-Lösungen sollen etwa 80 Leistungen nach dem sogenannten EfA-Prinzip, Einer-für-Alle, umgesetzt werden. Diese Leistungen werden von einem in einem anderen Bundesland ansässigen kommunalen IT-Dienstleister mit kommunaler Unterstützung erarbeitet und allen anderen Kommunen über die jeweiligen Länder zur Nachnutzung angeboten. Von diesen 80 Leistungen sind derzeit rund vier erarbeitet. Derzeit werden Richtlinien erarbeitet und Festlegungen getroffen, wie die Nachnutzung technisch und rechtlich erfolgen kann.
Den Zeitplan für all die genannten Maßnahmen gibt das Land vor. Die Stadt Frankfurt am Main ist vollständig in dieses Umsetzungsvorgehen integriert und steht in besonders engem Kontakt mit der OZG-Koordinierungsstelle, um schnellstmöglich angebotene Leistungen bewerten, anpassen und einsetzen zu können. Es ist offen, wann das OZG komplett umgesetzt sein wird.
Hinsichtlich des in Vorbereitung befindlichen OZG 2.0 zeichnet sich ab, dass sowohl quantitative als auch zeitliche Umsetzungsvorgaben in den Hintergrund treten könnten.
Die Stadt Frankfurt am Main hat keinerlei Einfluss auf die geschilderte Vorgehensweise - versuchte Einflussnahmen sind bisher bedauerlicherweise wirkungslos geblieben. Das Land hat sich dieser Hinweise nie angenommen. Ein von mehreren Hessischen Kommunen über den Hessischen Städtetag an das Land gesandte Schreiben, in dem auf dieses Problem hingewiesen wurde, ist auch bis heute unbeantwortet. Aus kapazitären, zeitlichen und finanziellen Gründen kann die Stadt Frankfurt sich andererseits aber auch nicht von der Vorgehensweise lösen und eigene Wege gehen, zumal es sich um eine "Hessische" Lösung handelt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 7. Juli 2022 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.