Mieter*innen der ABG Frankfurt Holding berichten, dass die ABG die Bitte der Mieter*innen um die Erlaubnis, eine Balkon-
Zusammenfassung
Die Mieter*innen der ABG Frankfurt Holding fordern die Genehmigung zur Installation von Balkon-Solaranlagen. Die ABG lehnt dies ab, obwohl in ähnlichen Fällen keine Notwendigkeit für eine Durchdringung der Fassade besteht. Es wird eine Klärung der Genehmigungszahlen erbeten.
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Thema Wohnen verfolgenFrage an den Magistrat
Mieter*innen der ABG Frankfurt Holding berichten, dass die ABG die Bitte der Mieter*innen um die Erlaubnis, eine Balkon-Solaranlage am Balkon ihrer Mietwohnung zu installieren, ablehnt mit der Begründung, durch die geplanten Anlagen würde die Dämmung der Fassade durchdrungen. Dem Fragesteller sind aber zwei Beispiele bekannt, wo diese Antwort gegeben wurde, obwohl in beiden Fällen Außensteckdosen auf dem Balkon vorhanden sind, eine zusätzliche Durchdringung der Fassade also unnötig ist. Dies lässt erhebliche Zweifel daran aufkommen, dass wirklich Einzelfallprüfungen erfolgen.
Ich frage hierzu den Magistrat:
Wie viele von Mieter*innen gestellte Anträge auf Installation von Balkon-PV wurden bisher genehmigt, in wie vielen Fällen wurde der Antrag abgelehnt?
Antwort des Magistrats
Nach Auskunft der ABG sind bislang lediglich zwei Anträge zur Installation einer Balkon-PV bekannt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 7. Juli 2022 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.