Laut der Antwort des Magistrats zur Frage Nr. 279/21 steht der Magistrat in Kontakt mit den zuständigen Akteuren, um die
Zusammenfassung
Der Magistrat steht in Kontakt mit den zuständigen Akteuren, um leerstehende Wohnungen der Deutsche Wohnen in der Carl-von-Weinberg-Siedlung für Geflüchtete nutzbar zu machen. Es wird erwartet, dass durch Gespräche mit dem Eigentümer eine Lösung zur Modernisierung der Wohnungen gefunden wird.
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Thema Stadtplanung verfolgenFrage an den Magistrat
Laut der Antwort des Magistrats zur Frage Nr. 279/21 steht der Magistrat in Kontakt mit den zuständigen Akteuren, um die leerstehenden Wohnungen der Deutsche Wohnen in der Carl-von-Weinberg-Siedlung, wünschenswerterweise als Zwischennutzung für Geflüchtete, wieder nutzbar zu machen. Der Eigentümer hält sie momentan für Mieter*innen vor, die ihre Wohnungen aufgrund von Sanierungen verlassen müssen. Allerdings zeigen kritische Stadtteilspaziergänge, dass die Deutsche Wohnen wenig Interesse daran hat, den Wohnungsbestand zügig in Stand zu setzen.
Daher frage ich den Magistrat:
Was waren die Ergebnisse der angekündigten Gespräche, und, falls notwendig, unter welchen Bedingungen plant der Eigentümer zu modernisieren?
Antwort des Magistrats
Das Stadtplanungsamt und die Bauaufsicht sind derzeit in einem Abstimmungsprozess zur Weiterentwicklung der Carl-von-Weinberg-Siedlung. Ein Bauantrag zur Aufstockung befindet sich in der Prüfung bei der Bauaufsicht. Laut Auskunft der Deutschen Wohnen werden die leestehenden Wohnungen als Ersatzwohnraum für Mieter*innen benötigt, die von Sanierungsmaßnahmen im Wohnungsbestand der Deutschen Wohnen betroffen sind.
Im Amt für Wohnungswesen ist derzeit kein Vorgang zur Carl-von-Weinberg-Siedlung anhängig. Das Amt kann bei Mängeln und Missständen gemäß §§ 3 und 4 des Hessischen Wohnungsaufsichtsgesetzes, HWoAufG, anordnen, dass der Vermieter untragbare Wohnverhältnisse beseitigt oder unterlassene Instandhaltungsarbeiten, die die Benutzbarkeit des Wohnraums erheblich einschränken, nachholt.
Um ein solches Verfahren einzuleiten, ist es zwingend notwendig, dass sich einzelne Mietende unter wohnraumerhaltung@stadt-frankfurt.de oder telefonisch unter 069 - 212 31 431 an das Amt für Wohnungswesen wenden.
Hinsichtlich der Hinweise auf leerstehende Wohnungen ist festzustellen, dass die Hessische Landesregierung die Verordnung zum Verbot der Zweckentfremdung mit Wirkung ab 27.05.2004 ersatzlos aufgehoben hat. Es gibt seit diesem Zeitpunkt keine rechtliche Handhabe mehr, Maßnahmen gegen das Leerstehenlassen von Wohnräumen zu ergreifen.
Frankfurt am Main bietet mit der Stabsstelle Mieterschutz innerhalb des Amtes für Wohnungswesen eine zentrale Anlaufstelle. Dort kann insbesondere eine fundierte rechtliche Beratung erfolgen. Im Fall wechselseitiger Bereitschaft bietet die Stabsstelle Mediationsgespräche zwischen Mietenden und Vermietenden an.
Die Stabsstelle Mieterschutz im Amt für Wohnungswesen ist unter mieterschutz.amt64@stadt-frankfurt.de oder telefonisch unter 069 - 212 37 777 erreichbar.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 7. Juli 2022 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.