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Weil die Arbeitsagentur an ihrem Hauptstandort in der Fischerfeldstraße mehrere Standorte zusammenzieht, räumt das bishe

Vorlagentyp: F
Beantwortet
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Inhalt

Frage vom 19.04.2013, F 878 Weil die Arbeitsagentur an ihrem Hauptstandort in der Fischerfeldstraße mehrere Standorte zusammenzieht, räumt das bisher ebenfalls dort angesiedelte Jobcenter Ost derzeit dieses Domizil und bezieht neue Räumlichkeiten in der Ferdinand-Happ-Straße. Auch das Jobcenter hat einige Aufgaben zentralisiert und im vergangenen Jahr die Außenstellen Mainzer Landstraße 315 und Berliner Straße 25 geschlossen und in das neue Jobcenter Mitte integriert.

Ich frage den Magistrat: Welchem Konzept folgt der Magistrat bei der Schließung alter - und Eröffnung neuer - Standorte, und auf welche Summe belaufen sich die kommunal getragenen Kosten für Einrichtung und Umzüge im Rahmen dieser räumlichen Neustrukturierungen?

Antwort des Magistrats: Neben der Zusammenführung der Angebote der Außenstellen Mainzer Landstraße 315 und Berliner Straße 25 im neuen Jobcenter Mitte im Jahr 2012 und des kürzlich erfolgten Umzugs des Jobcenters Mitte aus der Fischerfeldstraße in die Ferdinand-Happ-Straße sind derzeit keine räumlichen Verlagerungen von Jobcentern vorgesehen. Die Kosten für die beiden oben genannten Umzüge beziehungsweise für räumliche Veränderungen werden über Haushaltsmittel des Bundes finanziert; für die Stadt Frankfurt am Main fallen keine Kosten an. Antragstellende Person(en): Stadtv. Lothar Reininger

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

FFrage zur Fragestunde

Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.

  1. 1Stadtverordnete/r stellt Frage
  2. 2Fragestunde im Plenum
  3. 3Magistrat antwortet

Der Weg dieser Vorlage

Am 19. April 2013 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.

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