Zum Inhalt springenZur Navigation springenZum Fußbereich springen
Ortsbeiräte
Nachbarschaft
Abo

Im Koalitionsvertrag ist festgehalten, dass die Stadt Frankfurt sich verpflichtet, „auch in Zukunft ihre Flächen ausschl

Vorlagentyp: F
Beantwortet

Zusammenfassung

Die Stadt Frankfurt plant, 95 leerstehende städtische Wohnungen in Erbpacht zu vergeben oder zu reprivatisieren. Dies steht im Kontext des Koalitionsvertrags, der die Vergabe städtischer Flächen im Erbbaurecht vorsieht. Der Magistrat argumentiert, dass die Vergabe im Erbbaurecht mit den Vorgaben des Koalitionsvertrags vereinbar ist.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.

Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.

Thema Stadtplanung verfolgen

Frage an den Magistrat

Im Koalitionsvertrag ist festgehalten, dass die Stadt Frankfurt sich verpflichtet, "auch in Zukunft ihre Flächen ausschließlich in Erbbaurecht zur Verfügung zu stellen und nur in begründeten Einzelfällen zu veräußern, zum Beispiel kleine Grundstücke zur Arrondierung". Baudezernentin Sylvia Weber hat mehrfach betont, keine öffentlichen Grundstücke mehr privatisieren zu wollen. Laut Auskunft des Magistrats sollen einige der insgesamt 95 leerstehenden städtischen Wohnungen ohne vorherige Sanierung in Erbpacht vergeben oder reprivatisiert werden, Frage Nr. 799/22. Ich frage den Magistrat: Inwiefern ist die Vergabe in Erbpacht beziehungsweise die Reprivatisierung der 95 leerstehenden städtischen Wohnungen mit dem Koalitionsvertrag vereinbar?

Antwort des Magistrats

Wie der Fragesteller zutreffend ausführt, sieht der Koalitionsvertrag vor, städtische Flächen ausschließlich im Erbbaurecht zur Verfügung zu stellen und nur in Ausnahmefällen zu veräußern. Der Magistrat teilt in der Beantwortung der Frage Nr. 799/22 mit, dass er vorsieht, vorhandenen städtischen Wohnungsbestand im Erbbaurecht, nicht in Erbpacht, zu vergeben.

Damit kommt der Magistrat der Vorgabe im Koalitionsvertrag gerade nach. Für den Wohnungsbestand der Stadt Frankfurt, der nicht durch eine Vorkaufrechtsausübung im Milieuschutz erworben wurde, gilt uneingeschränkt, dass nur im Erbbaurecht vergeben wird. Bei in Milieuschutzgebieten erworbenen Wohnhäusern schreibt das Gesetz vor, dass eine sogenannte Reprivatisierung erfolgt. Die Vergabe im Erbbaurecht ist eine zulässige und vom Magistrat auch vorgesehene Form der Reprivatisierung. Das Gesetz kann bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen allerdings vorschreiben, dass an den ursprünglichen Erwerber verkauft werden muss. In allen anderen Fällen ist auch bei in Milieuschutzgebieten erworbenem Wohnungsbestand eine Vergabe im Erbbaurecht möglich und daher anzuwenden.

Der Magistrat kann aus den genannten Gründen keinen Widerspruch zwischen der Antwort auf die Frage Nr. 799/22 und dem Inhalt des Koalitionsvertrages erkennen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

FFrage zur Fragestunde

Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.

  1. 1Stadtverordnete/r stellt Frage
  2. 2Fragestunde im Plenum
  3. 3Magistrat antwortet

Der Weg dieser Vorlage

Am 7. Juli 2022 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung