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OB Peter Feldmann wirft in Sachen Rücktritt mit Nebelbomben. Vorausgesetzt der OB verlässt sein Amt, bleibt der Öffentli

Vorlagentyp: F
Beantwortet

Zusammenfassung

Die Frage bezieht sich auf die finanziellen Folgen eines möglichen Rücktritts des Oberbürgermeisters Peter Feldmann. Es wird erfragt, welche Pensionsbezüge und Zulagen ihm zustehen würden, abhängig von verschiedenen Szenarien wie Rücktritt oder Abwahl. Ziel ist es, mehr Transparenz über die finanziellen Konsequenzen seines Rücktritts zu schaffen.

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Frage an den Magistrat

OB Peter Feldmann wirft in Sachen Rücktritt mit Nebelbomben. Vorausgesetzt der OB verlässt sein Amt, bleibt der Öffentlichkeit bisher verborgen, welche Wege und Zeitpunkte welche finanziellen Folgen für ihn haben. Folgen wir der Spur des Geldes, vielleicht klärt sich dann der Nebel.

Ich frage den Magistrat:

Wenn der OB jetzt zurücktritt, welche Pensionsbezüge einschließlich möglicher Zulagen erhält er im Gegensatz zu einer Abwahl im November beziehungsweise Rücktritt im Januar 2023, und wie hoch wären seine Bezüge nutzte der OB jetzt oder später den § 76a HGO?

Antwort des Magistrats

Stadtkämmerer Dr. Bastian Bergerhoff:

In der Tat, aber nicht, weil wir hier der Spur des Geldes folgen und beim Kämmerer landen, sondern weil sich mein Haus wahrscheinlich am besten mit dem Beamtenstatusgesetz und ähnlichen Regelungen auskennt.

Sehr geehrter Herr Vorsteher,

sehr geehrte Frau Stadtverordnete Ditfurth, liebe Jutta,

liebe Stadtverordnete!

Aus datenschutzrechtlichen Gründen wird der Magistrat über die genaue Höhe des Herrn Oberbürgermeister Feldmann gegebenenfalls zustehenden Ruhegehalts keine Angaben machen. Übrigens auch nicht über sonstige genaue Gehälter, das verstehen Sie sicherlich. Für die folgenden Fallkonstellationen sollen Ihnen dennoch die gesetzlichen Gegebenheiten dargestellt werden:

Entlassung auf Antrag nach § 23 Absatz 1 Beamtenstatusgesetz in Verbindung mit § 29 Absatz 1 Hessisches Beamtengesetz - Rücktritt: In diesem Fall stünde Altersgeld nach Maßgabe der §§ 76, 77 des Hessischen Beamtenversorgungsgesetzes zu. Für die Festsetzung des Altersgeldes sind grundsätzlich die Vorschriften für die Berechnung des Ruhegehaltes anzuwenden. Geringfügige Unterschiede, persönliche Komponenten, können sich zum Beispiel aus der Nichtberücksichtigung von familienbezogenen Komponenten ergeben, so geregelt in § 77 Absatz 10 Nr. 1 Hessisches Beamtenver-sorgungsgesetz.

Antrag auf Versetzung in den Ruhestand wegen fehlenden Vertrauens gemäß § 76a HGO: Der Oberbürgermeister wäre nach einem entsprechenden Beschluss der Stadtverordnetenversammlung - mit Zweidrittelmehrheit - in den Ruhestand zu versetzen. Der Ruhestand und damit auch die Zahlung des erdienten Ruhegehaltes würden nach Ablauf des Monats beginnen, in dem die Verfügung zugestellt würde.

Abwahlverfahren gemäß § 76 Absatz 4 HGO:

Sollte die Stadtverordnetenversammlung ein Abwahlverfahren durch die Bürgerschaft beschließen und hätte dieses Erfolg - erforderlich ist die Zustimmung von mindestens 30 Prozent der Wahlberechtigten -, würde der Oberbürgermeister mit dem Tage aus dem Amt scheiden, mit dem der Wahlausschuss seine Abwahl feststellen würde. Für den Rest des Monats der Abwahl sowie für weitere drei Monate stünde gemäß § 4 Absatz 3 Hessisches Besoldungsgesetz die Besoldung aus dem bisherigen Amt zu, danach ein sogenanntes erhöhtes Ruhegehalt in Höhe von 71,75 Prozent der ruhegehaltfähigen Bezüge bis zum Ende der Amtszeit und daran anschließend das erdiente Ruhegehalt nach § 17 Absatz 6 Hessisches Beamtenversorgungsgesetz.

Gleiches würde gelten, wenn der Oberbürgermeister auf die Entscheidung der Bürgerschaft verzichten und mit Ablauf des Tages der Verzichtserklärung aus dem Amt ausscheiden würde.

Die Festsetzung des Ruhegehaltes erfolgt wie auch die Festsetzung des Altersgeldes nach den Vorschriften des Hessischen Beamtenversorgungsgesetzes, insbesondere der §§ 5, 6, 10 bis 12 und 14. Im Falle von Wahlbeamten ist zusätzlich der § 17 des Hessischen Beamtenversorgungsgesetzes zu beachten. Wenn Sie sich jetzt fragen, was das für Sie persönlich bedeutet, und Sie arbeiten bei der Stadt, dann kann Ihnen selbstverständlich individuell geholfen werden. Aber wie gesagt, solche Auskünfte bekommen nur die betroffenen Personen selbst und sonst niemand.

Vielen Dank!

Stellvertretender

Stadtverordnetenvorsteher

Gregor Amann:

Frau Ditfurth hat eine Zusatzfrage. Bitte!

Stadtverordnete Jutta Ditfurth, ÖkoLinX-ELF:

(Zusatzfrage)

Herr Dr. Bergerhoff, wir waren eben bei der Frage davor, bei der Internationalität der Stadt und der vielen Fremdsprachen. Ich wollte Sie jetzt fragen: An welche Abteilung Ihres Hauses muss ich mich wenden, um das übersetzt zu kriegen in Ziffern, was Sie mir eben in Paragrafen, Absätzen und Unterpunkten sozusagen geantwortet haben? Gibt es eine Abteilung? Auf jeden Fall hätte ich sehr gerne sehr schnell Ihre Antwort schriftlich. Notfalls muss ich das eben jemand anders geben. Ich verstehe nicht, und ich hoffe, Sie sind da meiner Meinung, dass eine so herausragende Position wie ein Oberbürgermeister derartig intransparent mit seinem kommenden, gegenwärtigen und künftigen Einkommen umgehen muss. Es gibt manchmal so ein paar Sekunden, da wünschte ich, ich würde in den USA leben, da wäre alles nicht so ein Zirkus. Also nur in diesen Punkten. In anderen Fällen würde ich da ...

(Heiterkeit)

Ich habe das extra markiert.

Stellvertretender

Stadtverordnetenvorsteher

Gregor Amann:

Gut, ich glaube, die Frage ist gestellt. Herr Dr. Bergerhoff, bitte.

Stadtkämmerer Dr. Bastian Bergerhoff:

(fortfahrend)

Also das waren jetzt in der Tat natürlich relativ viele Gesetzestexte. Die schriftliche Antwort wird unmittelbar zugestellt, wenn sie nicht schon vorliegt. Aber das ist nicht das Problem.

(Zurufe)

Nein. Ich bin selbst natürlich auch nicht ständig dabei, Gesetze zu lesen, ehrlich gestanden. Aber die Regelung von öffentlichen Gehältern und Beamtenbesoldungen über Gesetze ist durchaus etwas, was der Transparenz dient. Im Übrigen, was ich verdiene oder auch andere im normalen Arbeitsleben verdienen, ist relativ leicht nachlesbar. Auch was ein Oberbürgermeister täglich oder jährlich verdient, wenn er im Amt ist, ist relativ leicht nachlesbar. Die Altersgelder sind immer von den persönlichen Lebensumständen abhängig. Insofern ist es nicht so leicht nachlesbar, nur in Grundzügen. Diese Grundzüge habe ich versucht, verständlich zu vermitteln. Wenn man mich wiederum fragt, ob ich das richtig finde, sage ich, ja, das finde ich richtig, weil es persönliche Verhältnisse sind. Die Grundbezüge sind nachvollziehbar geregelt. Was das dann für die Einzelne oder den Einzelnen persönlich bedeutet - da geht es jetzt nicht um 10.000 Euro mehr oder weniger, sondern da geht es um deutlich kleinere Differenzen -, ist eine Sache, die dem Persönlichkeitsschutz unterliegt. Das wünsche ich mir für mich und das gönne ich dann auch allen anderen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

FFrage zur Fragestunde

Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.

  1. 1Stadtverordnete/r stellt Frage
  2. 2Fragestunde im Plenum
  3. 3Magistrat antwortet

Der Weg dieser Vorlage

Am 7. Juli 2022 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.

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