Ab 2022 werden zur Unterstützung des Wohnungsbaus für Wohnungen des ersten und zweiten Förderwegs jährlich 47 Millionen
Zusammenfassung
Die Frage zielt darauf ab, die jährlichen Mittel zu ermitteln, die zur Unterstützung des Wohnungsbaus von Investor*innen abgerufen werden. Dies ist wichtig, um die Effektivität der bereitgestellten Gelder zu bewerten und sicherzustellen, dass die Mittel tatsächlich für den Wohnungsbau genutzt werden. Das erwartete Ergebnis ist eine detaillierte Aufschlüsselung der abgerufenen Mittel über die Jahre.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Thema Wohnen verfolgenFrage an den Magistrat
Ab 2022 werden zur Unterstützung des Wohnungsbaus für Wohnungen des ersten und zweiten Förderwegs jährlich 47 Millionen Euro in den Haushalt eingestellt. 2021 gab es einen Budgetübertrag von 54,298 Millionen Euro. Der Übertrag impliziert, dass jedes Jahr Gelder in Millionenhöhe nicht abgerufen werden und somit ungenutzt bleiben.
Ich frage den Magistrat:
Wie viele Mittel werden jährlich zur Unterstützung des Wohnungsbaus von Investor*innen abgerufen? Bitte aufschlüsseln nach den Jahren 2016, 2017, 2018, 2019, 2020, 2021.
Antwort des Magistrats
Ein Budgetübertrag impliziert keineswegs, dass diese Gelder ungenutzt bleiben. Er impliziert vielmehr, dass diese Gelder bereits für konkrete Projekte reserviert sind und lediglich deren Baufortschritt abgewartet werden muss, damit die Auszahlungen erfolgen können.
Dieses sogenannte Obligo beträgt derzeit - 03.06.2022 - 95.060.228,18 Euro.
Die geleisteten Auszahlungen betrugen
| 2016 | 17.926.075 Euro |
| 2017 | 26.638.300 Euro |
| 2018 | 18.808.507,40 Euro |
| 2019 | 26.809.173,80 Euro |
| 2020 | 31.632.653,60 Euro |
| 2021 | 19.395.131,19 Euro |
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 2. Juni 2022 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.