Ende des Jahres 2020 hat Hessen Mobil angekündigt, den Ausbau der BAB 5 auf zehn Spuren zwischen Friedberg und Frankfurt
Zusammenfassung
Die Stadt Frankfurt fragt den Magistrat nach dem aktuellen Stand der Autobahnausbaupläne für die BAB 5 und den Maßnahmen zum Lärmschutz in Wohngebieten. Ziel ist es, die Bürger über die Planungen zu informieren und deren Interessen zu berücksichtigen.
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Thema Stadtplanung verfolgenFrage an den Magistrat
Ende des Jahres 2020 hat Hessen Mobil angekündigt, den Ausbau der BAB 5 auf zehn Spuren zwischen Friedberg und Frankfurter Kreuz in einer Machbarkeitsstudie prüfen zu wollen. Im Bundesverkehrswegeplan 2030 ist von einer Erweiterung von sechs auf acht Fahrspuren die Rede. Die Stadt Frankfurt muss als Träger öffentlicher Belange zu den Vorhaben angehört werden.
Ich frage den Magistrat:
Was ist der aktuelle Stand der Autobahnausbaupläne, und welche Pläne verfolgt der Magistrat für einen besseren Lärmschutz entlang der BAB 5 auf Stadtgebiet in unmittelbarer Nähe zu Wohnbauten?
Antwort des Magistrats
Die Ergebnisse der von der Autobahn GmbH - als Nachfolgerin von Hessen Mobil - durchgeführten Machbarkeitsstudie liegen dem Magistrat bisher nicht vor.
Die Autobahn GmbH hat auf Nachfrage Folgendes mitgeteilt:
"Im Fernstraßenausbaugesetz (FStrAbG) 2016 wird im Bedarfsplan Straße der 10-streifige Ausbau der A 5 zwischen dem Frankfurter Kreuz und dem Nordwestkreuz als ‚vordringliche Maßnahme', Engpassbeseitigung geführt. Der Abschnitt zwischen dem Nordwestkreuz und der AS Friedberg ist als ‚vordringliche Maßnahme, Engpassbeseitigung (VB-E)' als 8-streifiger Ausbau vorgesehen. Der Ausbau der Autobahnkreuze Bad Homburger Kreuz, Nordwestkreuz und Westkreuz ist jeweils als eigenständige Maßnahmen ebenfalls im VB-E enthalten.
Gegenwärtig werden die Planungen zum Ausbau des Nordwestkreuzes und des Westkreuzes sowie der Strecke zwischen Nordwestkreuz und Westkreuz im 10-streifigen Ausbau von der DEGES geplant.
Im Rahmen der Planungen werden die Vorsorgerichtlinien der Lärmberechnungen der RLS-19 beachtet und umgesetzt.
Für den Auftrag zum weiteren 10-streifigen Ausbau der A 5 bis Friedberg wäre eine Änderung des geltenden Bedarfsplans durch den Gesetzgeber erforderlich."
Grundsätzlich können Ergebnisse der Machbarkeitsuntersuchung zu Anpassungen der bisherigen Ausbauplanung der BAB A 5 führen und sich entsprechend auf die Lage der endgültigen sowie der temporären Lärmschutzwälle auswirken. Die weiteren Planungsschritte für eine temporäre Lösung sind daher von den Ergebnissen der Machbarkeitsstudie und deren Bewertung abhängig.
Sollte die Planung des Ausbaus der BAB 5 - unabhängig vom zukünftigen Ausbauzustand - von der Autobahn GmbH fortgesetzt werden, wird der Magistrat im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange über die entsprechenden Planungen informiert und die Interessen der Frankfurter Bürgerinnen und Bürger einbringen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 2. Juni 2022 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.