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Die Personalsituation der städtischen Beschäftigten geht durch jahrelange erhebliche Unterbesetzung auf die Gesundheit d

Vorlagentyp: F
Beantwortet

Zusammenfassung

Die Frage bezieht sich auf die Durchführung der Gefährdungsbeurteilungen im Rahmen des Arbeitsschutzgesetzes, insbesondere hinsichtlich psychischer Belastungen der städtischen Beschäftigten. Es wird erwartet, dass durch regelmäßige Beurteilungen die Gesundheit der Mitarbeiter verbessert und die Krankentage reduziert werden.

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Thema Gesundheit und Soziales verfolgen

Frage an den Magistrat

Die Personalsituation der städtischen Beschäftigten geht durch jahrelange erhebliche Unterbesetzung auf die Gesundheit der Beschäftigten. Die Zahl der Krankentage ist ungewöhnlich hoch.

Ich frage den Magistrat:

In welchen Zeitabständen wird die vom Arbeitsschutzgesetz vorgeschriebene "Gefährdungsbeurteilung" inklusive des Teils 2 - Erfassung der psychischen Belastungen - in welchen Ämtern durchgeführt und welche Ergebnisse konnten wann festgestellt werden?

Antwort des Magistrats

Sehr geehrte Frau Stadtverordnetenvorsteherin Arslaner,

sehr geehrte Frau Stadtverordnete Christann,

meine Damen und Herren!

Die Leitungen der Ämter und Betriebe der Stadtverwaltung sind basierend auf einem Beschluss des Magistrats für die Umsetzung der arbeitsschutzrechtlichen Bestimmungen für ihren jeweiligen Zuständigkeitsbereich verantwortlich. Als Arbeitgeberin im Sinne des Arbeitsschutzgesetzes führen sie orientiert an den örtlichen Aufgaben und Rahmenbedingungen auch regelmäßig Gefährdungsbeurteilungen durch. Unterstützt werden sie dabei durch Fachkräfte aus den Bereichen Arbeitsmedizin und Sicherheitstechnik. Für die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung psychische Belastungen wird ein stadteinheitliches Konzept angewandt. Es sieht die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung nach Einheiten mit gleichartigen Aufgaben, Betrachtungseinheiten, und unter systematischer Beteiligung von Mitarbeitenden vor.

Aufgrund der dezentralen Verantwortung für dieses Thema liegen bislang keine umfassenden zentralen Informationen über Rhythmus und Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilungen vor. Durchgeführte Erfahrungsaustausche haben aber gezeigt, dass das Verfahren, stadtweit gesehen, geeignet ist und erfolgreich angewandt wird.

Kernelement der Gefährdungsbeurteilung ist es, gute Maßnahmen zu finden, mit denen Belastungen begegnet werden kann und diese in Bezug auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen. Dieser Kreislauf unterliegt keiner festen Wiederholungsfrist.

Auf Basis der im August 2021 in Kraft getretenen Rahmendienstvereinbarung Nr. 240 - Betriebliches Gesundheitsmanagement wird derzeit für die Zukunft ein Steuerungs- und

Controllingsystem zum Betrieblichen Gesundheitsmanagement aufgebaut. Dieses wird auch eine Analyse zu den genannten Fragestellungen beinhalten.

Aus einer vergleichenden Betrachtung der Krankenstandstatistik des Deutschen Städtetages ist im Übrigen zu ersehen, dass die Krankenquote der Stadt Frankfurt am Main in den letzten Jahren stets im Durchschnittsbereich liegt und zuletzt gesunken ist.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

FFrage zur Fragestunde

Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.

  1. 1Stadtverordnete/r stellt Frage
  2. 2Fragestunde im Plenum
  3. 3Magistrat antwortet

Der Weg dieser Vorlage

Am 2. Juni 2022 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.

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