Das Amt für Bau und Immobilien, ABI, hat im Jahr 2020 ein Vergabeverfahren für den Ratskeller durchgeführt. Hintergrund
Zusammenfassung
Der Magistrat hat im Jahr 2019 die Vermietung des Rathauskellers ausgelobt, um eine gemeinsame Nutzung durch einen Gastronomiebetreiber und das Apfelweinmuseum zu ermöglichen. Eine endgültige Entscheidung steht noch aus, da interne Gespräche zur Finanzierung von notwendigen Bau- und Sanierungsmaßnahmen stattfinden.
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Thema Stadtplanung verfolgenFrage an den Magistrat
Das Amt für Bau und Immobilien, ABI, hat im Jahr 2020 ein Vergabeverfahren für den Ratskeller durchgeführt. Hintergrund war, dass der Trägerverein Deutsches Apfelweinmuseum im Ratskeller eine museale Ausstellung plante, die zugleich mit einer gastronomischen Bewirtschaftung des Ratskellers durch einen Dritten kombiniert werden sollte.
Ich frage den Magistrat:
Trifft es zu, dass der abschließende Vergabevorschlag des ABI von Ende 2020 seitdem im Magistrat kursiert und der Magistrat darüber bis heute keine Entscheidung getroffen hat?
Antwort des Magistrats
Der Magistrat hat im Jahre 2019 die Vermietung des Rathauskellers ausgelobt. Seinerzeit wurde eine gemeinsame Nutzung durch einen Gastronomiebetreiber im Erdgeschoss sowie dem Apfelweinmuseum im Untergeschoss angedacht und der Auslobung zugrunde gelegt. Eine abschließende Entscheidung ist noch nicht getroffen.
Der Magistrat geht auf Grundlage der mit den Bietern geführten Gespräche davon aus, dass die Fläche nicht ohne eigene nennenswerte Investitionen der Stadt Frankfurt genutzt werden kann, um beispielsweise die brandschutztechnische Situation auf den aktuellen Stand der Technik zu bringen. Derzeit finden magistratsinterne Gespräche zur Finanzierung von Bau- und Sanierungsmaßnahmen statt, ein entsprechendes Budget steht noch nicht zur Verfügung.
Sobald die Budgetfragen geklärt sind, wird der Magistrat die Gespräche mit den Bietern wieder aufgreifen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 2. Juni 2022 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.