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Die Website www.frankfurt-inklusiv.de bietet unter anderem einen Online-Stadtführer, der über die Zugänglichkeit zu Gast

Vorlagentyp: F
Beantwortet

Zusammenfassung

Die Frage bezieht sich auf die Aktualität des Online-Stadtführers für Menschen mit Behinderung in Frankfurt. Es wird nach dem System gefragt, das die Aktualität der Informationen über die Zugänglichkeit in verschiedenen Branchen sicherstellt. Das erwartete Ergebnis ist eine transparente Darstellung der Aktualisierungsprozesse.

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Thema Fußverkehr verfolgen

Frage an den Magistrat

Die Website www.frankfurt-inklusiv.de bietet unter anderem einen Online-Stadtführer, der über die Zugänglichkeit zu Gastronomie, Einzelhandel, medizinischer Versorgung und anderen Branchen des täglichen Lebens in Frankfurt informiert. All diese Branchen sind erfahrungsgemäß - und im besonderen Maße seit Beginn der Coronapandemie - einer großen Dynamik unterworfen. Ich frage deshalb den Magistrat: Nach welchem System wird die Aktualität des Angebots auf der Seite sichergestellt?

Antwort des Magistrats

Den Stadtführer für Menschen mit Behinderung gibt es in zwei Ausführungen:

- den regelmäßig aktualisierten Online-Stadtführer bei www.frankfurt-inklusiv.de mit Barrierefreiheits-Informationen für circa 5.500 Adressen in Frankfurt,

- und eine alle zwei Jahre erscheinende Druckausgabe mit einer Auswahl der wichtigsten Adressen aus der Online-Datenbank.

Die Barrierefreiheits-Informationen werden fortlaufend erhoben. Soweit Änderungen oder neue Adressen bei bereits Eingetragenen unterjährig bekannt werden, werden diese unverzüglich in die Online-Datenbank aufgenommen. Änderungen werden durch die Behörden, Geschäfte, Praxen, usw. selbst, oder auch durch andere Personen mitgeteilt. Nach Bedarf werden Änderungen vor Ort überprüft.

Zusätzlich werden anlässlich der Vorbereitung der Druckausgabe alle zwei Jahre sämtliche in der Datenbank erfassten Adressen angeschrieben und um Überprüfung der Aktualität ihrer Einträge gebeten. Derzeit erfolgt das gerade wieder. Rückmeldungen werden in die Datenbank aufgenommen; bei Bedarf erfolgt eine Überprüfung vor Ort.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

FFrage zur Fragestunde

Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.

  1. 1Stadtverordnete/r stellt Frage
  2. 2Fragestunde im Plenum
  3. 3Magistrat antwortet

Der Weg dieser Vorlage

Am 5. Mai 2022 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.

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