Im Masterplan Industrie wird unter einer Vielzahl an festgeschriebenen Projekten auch die Umsetzung des Pilotprojektes „
Zusammenfassung
Im Rahmen des Masterplans Industrie wird ein Pilotprojekt für einen Nullemissions-Gewerbepark in Frankfurt am Main vorgeschlagen. Ziel ist es, eine Machbarkeitsstudie durchzuführen, um die verschiedenen Aspekte der Umsetzung zu untersuchen. Das erwartete Ergebnis ist eine fundierte Grundlage für die Entwicklung eines nachhaltigen Gewerbegebiets.
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Thema Stadtplanung verfolgenFrage an den Magistrat
Im Masterplan Industrie wird unter einer Vielzahl an festgeschriebenen Projekten auch die Umsetzung des Pilotprojektes "Null-E missionen-Gewerbepark" aufgeführt. So soll die Initiierung des Projektes unter Berücksichtigung des Masterplans 100% Klimaschutz zunächst in einer Machbarkeitsstudie erfolgen. Die Studie soll die Entwicklungskosten, die stadtökonomischen Auswirkungen, die Nutzung erneuerbarer Energien, die Nutzung von Abwärme, die Etablierung von Prozessen der Kreislaufwirtschaft, den Einsatz von integralen Mobilitätskonzepten sowie den Beitrag zur Steigerung der Standortattraktivität für Industrie und Gewerbe herausarbeiten. Ich frage den Magistrat: Gibt es bereits Erkenntnisse aus der Studie, und welche sind das?
Antwort des Magistrats
Mit der am 04.03.2021 im Rahmen der Vorlage NR 1368/21 von der Stadtverordnetenversammlung beschlossenen Fortschreibung des Gewerbeflächenentwicklungsprogramms wurde der Magistrat beauftragt, aufbauend auf den Erfahrungen aus dem Nachhaltigen Gewerbegebiet Fechenheim-Nord/Seckbach die Entwicklung eines Pilotprojekts "Nullemissions-Gewerbepark" in Frankfurt am Main zu prüfen.
Die Machbarkeitsstudie zur Entwicklung eines "Nullemissions-Gewerbeparks" in Frankfurt am Main setzt voraus, dass wenigstens ein Potenzialstandort zur Verfügung steht, der hinsichtlich der Realisierbarkeit, zum Beispiel Finanzierung, Organisation, integrales Mobilitätskonzept, Nutzung erneuerbarer Energien und Abwärme, Kreislaufwirtschaft et cetera, stadtökonomische Effekte sowie Auswirkungen auf Standortattraktivität und Vermarktung untersucht werden kann. Aus diesem Grund sollte die vorgesehene Prüfung erst dann erfolgen, wenn sich die Ausweisung eines zusätzlichen Gewerbegebiets konkretisiert, da die verbindliche Verpflichtung zur Einhaltung des Nullemissionsstandards durch die Betriebe gegenüber dem Magistrat nur über die Flächenvergabe und nicht über das Baurecht gesteuert werden kann.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 5. Mai 2022 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.