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Am Eschbachtal — 4 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 24.02.2026.
- Erschließung und Wohnungsneubau im Bereich Bonames-Ost24.02.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Ortsrandstraße Bonames15.12.2025 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Kontrollen im Bereich der Kreuzung Heddernheimer Landstraße/Hessestraße, am KarlPerottPlatz und am Spielplatz hinter den Häusern Heddernheimer Landstraße 9928.11.2025 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
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Neues zu Am Eschbachtal per E-MailInhalt
Frage vom 22.06.2017, F 678 Aus dem Magistratsbericht B 242/2016 geht hervor, dass das Baugebiet Bonames-Ost/Am Eschbachtal als neuer Standort für das Gymnasium Nord geeignet sei und die Schulgemeinde zur gegebenen Zeit an ihren neuen Standort umziehen wird. Der Presse war nun zu entnehmen, dass sich das Bildungsdezernat unsicher sei, ob der vorgesehene Umzug in das Neubaugebiet überhaupt erfolgen kann.
Ich frage den Magistrat: Aus welchen Gründen zweifelt der Magistrat plötzlich am geplanten Umzug des Gymnasiums Nord nach Bonames, und welcher Alternativstandort wird stattdessen in Betracht gezogen?
Antwort des Magistrats: Im Rahmen der Planung B 516 "Am Eschbachtal/Harheimer Weg", 2. Aufstellungsbeschluss vom 29.04.1999, 2. Bürgeranhörung vom 11.10.2013, wurden vier Kindertageseinrichtungen, eine Grundschule und ein weiterführendes Gymnasium angemeldet. Die Flächen sind in der Planung berücksichtigt. Da sich die Entwicklung des Baugebietes noch hinziehen wird und der Bedarf mittlerweile akut ist, werden derzeit alternative Flächen als zukünftigen Standort für das Gymnasium Nord geprüft. Der Magistrat steht hier in enger Abstimmung mit der Schulgemeinde. Das ändert jedoch nichts am Bedarf der im 2. Aufstellungsbeschluss berücksichtigten Flächen für Kitas, Grundschule und Gymnasium in Bonames-Ost. Antragstellende Person(en): Stadtv. Annette Rinn
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 22. Juni 2017 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.