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Das Grünflächenamt gibt dem Bürger auf Nachfrage an, dass eine Baumspende für seine Stadt 250 Euro kosten soll. Will abe

Vorlagentyp: F
Beantwortet

Zusammenfassung

Das Grünflächenamt erhebt unterschiedliche Kosten für Baumspenden, abhängig von der Art des Spenders. Während Bürger 250 Euro zahlen, müssen ortsansässige Fußballvereine 1.000 Euro zahlen, was mit der Anbringung einer Plakette begründet wird. Ziel ist es, die Transparenz und Wertschätzung der Spender zu fördern.

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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgen

Frage an den Magistrat

Das Grünflächenamt gibt dem Bürger auf Nachfrage an, dass eine Baumspende für seine Stadt 250 Euro kosten soll. Will aber der ortsansässige Fußballverein einen Baum spenden, soll das den Verein 1.000 Euro kosten. Der Preisunterschied wird mit der Anbringung einer Plakette mit dem Hinweis auf den Spender begründet.

Ich frage den Magistrat:

Sind diese Zahlen zutreffend, und woraus ergibt sich diese starke Diskrepanz in den anfallenden Kosten?

Antwort des Magistrats

Für die Pflanzung eines Baumes in einer Grünanlage werden im Rahmen einer Baumspende mindestens 1.000 Euro durch das Grünflächenamt veranschlagt. In der Regel ist der zu pflanzende Baum mindestens circa zehn Jahre alt und hat eine Höhe von vier bis fünf Metern. In den 1.000 Euro sind die Transportkosten sowie die Kosten für das Ausheben der Baumgrube, das Pflanzsubstrat, die Baumpflanzung, die Verankerung mittels Dreibock, das Anbringen einer Plakette, das Anwässern bei der Pflanzung und die dauerhafte Bewässerung des Baumes für die ersten fünf Jahre nicht vollumfänglich enthalten.

Grundsätzlich ist es erwünscht, wenn im Rahmen einer Baumspende der Betrag von 1.000 Euro durch die Spender zur Verfügung gestellt wird. In der Regel ist das bei Unternehmern, Banken, Firmen, Parteien, Vereinen und Einzelpersonen der Fall. In Einzelfällen werden durch Spender auch höhere Beträge zur Verfügung gestellt. Spender, die sich an einer Baumspende beteiligen möchten, aber nicht in der Lage sind den vollen Betrag zur Verfügung zu stellen, steht die Möglichkeit der Spende eines anteiligen Betrags offen, wobei der Mindestspendenbetrag 250 Euro beträgt.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

FFrage zur Fragestunde

Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.

  1. 1Stadtverordnete/r stellt Frage
  2. 2Fragestunde im Plenum
  3. 3Magistrat antwortet

Der Weg dieser Vorlage

Am 24. März 2022 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.

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