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In Frankfurt am Main gibt es eine Baumschutzsatzung, nach welcher festgelegt wird, ob, wann und wie Bäume auf privaten G

Vorlagentyp: F
Beantwortet

Zusammenfassung

Die Frage bezieht sich auf die Anzahl der Baumfällanträge in Frankfurt am Main, die auf Basis der Baumschutzsatzung in den Jahren 2019, 2020 und 2021 eingereicht wurden. Ziel ist es, die Genehmigungsstatistik zu ermitteln und die Auswirkungen der Satzung auf die Baumfällungen zu verstehen.

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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgen

Frage an den Magistrat

In Frankfurt am Main gibt es eine Baumschutzsatzung, nach welcher festgelegt wird, ob, wann und wie Bäume auf privaten Grundstücken gefällt werden dürfen. Diese Satzung gilt für den bebauten Innenbereich. Für eine Baumfällung muss auf Basis der Satzung ein entsprechender Genehmigungsantrag gestellt werden. Erst nach erfolgter Prüfung und Genehmigung dürfen Eigentümer im bebauten Innenbereich dann Bäume fällen.

Ich frage den Magistrat:

Wie viele Baumfällanträge gingen bei der Stadt auf Basis der Baumschutzsatzung in den Jahren 2019, 2020 und 2021 ein, und wie viele wurden genehmigt?

Antwort des Magistrats

2019: Fällanträge: 1711, davon genehmigt: 1578,

2020: Fällanträge: 2131, davon genehmigt: 1927,

2021: Fällanträge: 1659, davon genehmigt:

1518.

Im statistischen Durchschnitt beinhaltet ein Fällantrag circa zwei Bäume. Im Regelfall müssen Baumfällungen genehmigt werden, weil auf dem betroffenen Grundstück Baurecht besteht oder die Bäume aufgrund mangelnder Vitalität nicht mehr erhaltungsfähig oder standsicher sind. Die umfängliche Akzeptanz der Frankfurter Baumschutzsatzung in der Bürgerschaft hat dazu geführt, dass kaum Baumfällanträge mit anderen Begründungshintergründen gestellt werden. Für jeden gefällten Baum muss eine Nachpflanzung erfolgen. Sofern diese aus objektiven Gründen nicht ausgeführt werden kann, ist eine Ersatzzahlung zu leisten, die über das Programm "Der geschenkte Baum" in eine neue Baumpflanzung investiert wird.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

FFrage zur Fragestunde

Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.

  1. 1Stadtverordnete/r stellt Frage
  2. 2Fragestunde im Plenum
  3. 3Magistrat antwortet

Der Weg dieser Vorlage

Am 24. März 2022 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.

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