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Vor mehr als drei Jahren wurde der Erwerb der Liegenschaft Georgshof in Nied bereits beschlossen. Seitdem herrscht Ungew

Vorlagentyp: F
Beantwortet

Zusammenfassung

Der Magistrat plant, die Liegenschaft Georgshof in Nied unter Berücksichtigung der Wünsche der Bevölkerung zu nutzen. Es wird angestrebt, die Gastronomie "Niddastrand" zu erhalten und ein Nutzungskonzept zu entwickeln, das den besonderen Schutz der Umgebung berücksichtigt.

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Thema Stadtplanung verfolgen

Frage an den Magistrat

Vor mehr als drei Jahren wurde der Erwerb der Liegenschaft Georgshof in Nied bereits beschlossen. Seitdem herrscht Ungewissheit darüber, was aus dem Hof werden soll und inwieweit die Vorschläge und Wünsche aus dem Stadtteil berücksichtigt werden. Fragen des Ortsbeirats sind seit zwei Jahren unbeantwortet. Zum Erhalt der Gastronomie "Niddastrand" gibt es widersprüchliche Aussagen - die Pächter hängen in der Luft und fühlen sich mit ihren Problemen - Strom- und Wasserversorgung, Toiletten - allei gelassen.

Ich frage den Magistrat:

Welche Nutzung ist für den Georgshof geplant, und inwieweit werden die aus der Nieder Bevölkerung geäußerten Wünsche nach einem Lernbauernhof und Erhalt der Gastronomie "Niddastrand" berücksichtigt?

Antwort des Magistrats

Der Erwerb erfolgte zur Bodenbevorratung. Mit dem Ankauf hat die Stadt Frankfurt am Main primär in großem Umfang Potenzialflächen für Ausgleichsmaßnahmen im Sinne des Umwelt- und Naturschutzes erhalten. Da der Georgshof als Gesamtheit veräußert wurde, musste der Magistrat die vorhandene Hofstelle ebenfalls erwerben.

Die Gebäude des Georgshofs befinden sich im planungsrechtlichen Außenbereich, § 35 BauGB, die ihn umgebenden Flächen im Landschaftsschutzgebiet. Aus diesem Grund wäre eine neue oder eine Erweiterung der bestehenden Gastronomie an dieser Stelle nicht mehr genehmigungsfähig, der Weiterbetrieb der aktuellen Gastronomie "Niddastrand" unterliegt dem Bestandschutz.

Der Magistrat wird bei der Erstellung eines neuen Nutzungskonzepts für die Hofstelle die Wünsche und Anregungen der Nieder Bürgerinnen und Bürger im Rahmen der planungsrechtlichen Zulässigkeit sowie der wirtschaftlichen Umsetzungsfähigkeit berücksichtigen.

Das Integrierte Städtebauliche Entwicklungskonzept Nied sieht unter Ziffer 31 den Erhalt des Treffpunkts Niddastrand vor, da sich der Niddastrand in den Niddawiesen als ein bei den Menschen beliebter, niedrigschwelliger gastronomischer Treffpunkt etabliert hat und ein beliebtes Ausflugsziel in Nied darstellt. Im Rahmen der Stadtteilwerkstatt zur Erstellung des Konzepts war der Erhalt insbesondere des gastronomischen Angebotes Niddastrand eines der am höchsten bewerteten Projekte.

Die Stadt Frankfurt am Main als Erwerberin der Hofstelle soll hier unterstützend und vermittelnd tätig werden, um das gastronomische Angebot dauerhaft zu sichern. Dabei muss zugleich der besonderen Schutzwürdigkeit der Niddawiesen als Landschaftsschutzgebiet "GrünGürtel und Grünzüge in der Stadt Frankfurt am Main" sowie der Lage in einem festgesetzten Überschwemmungsgebiet Rechnung getragen werden.

Eine perspektivische Umnutzung der gesamten Hofstelle kann aufgrund dieser Lage nur im Rahmen einer erwerbslandwirtschaftlichen Nutzung erfolgen. Reine gewerbliche Nutzungen oder eine Hobbytierhaltung sind nicht zulässig. Wenn die zentrale Nutzung des Hofes durch einen landwirtschaftlichen Betrieb erfolgt, sind auch Genehmigungen für Nutzungen denkbar, die mit einem solchen Betrieb "mitgezogen" werden, wie etwa eine neue Gastronomie in einem untergeordneten Maßstab. Auch pädagogische Angebote oder therapeutisches Reiten können im Rahmen eines landwirtschaftlichen Betriebskonzepts angeboten werden.

Abschließende Beurteilungen kann der Magistrat erst im Rahmen eines konkreten Konzepts vornehmen, das aufgrund der vielfältigen planungsrechtlichen und vertraglichen Implikationen bislang nicht final erstellt werden konnte.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

FFrage zur Fragestunde

Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.

  1. 1Stadtverordnete/r stellt Frage
  2. 2Fragestunde im Plenum
  3. 3Magistrat antwortet

Der Weg dieser Vorlage

Am 24. März 2022 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.

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