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Dem Ausführungsbericht 2021, B 382/21, zum städtischen Haushalt ist im Bereich des Investitionsprogramms zu entnehmen, d

Vorlagentyp: F
Beantwortet

Zusammenfassung

Die Frage bezieht sich auf die Entwicklung der Investitionsquote im Schulbau in den letzten fünf Jahren und die Möglichkeit, die zur Verfügung stehenden Mittel künftig vollständig zu nutzen. Es wird erwartet, dass die Investitionsmittel aufgrund von Verpflichtungen und äußeren Einflüssen nicht immer vollumfänglich verausgabt werden können.

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Thema Schulen und Bildung verfolgen

Frage an den Magistrat

Dem Ausführungsbericht 2021, B 382/21, zum städtischen Haushalt ist im Bereich des Investitionsprogramms zu entnehmen, dass mit 176 Millionen Euro im Bereich Bildung eine größere Summe als Budgetübertrag zur Verfügung steht, als mit 167 Millionen Euro Jahresbudget für 2021 bereits neue Mittel eingestellt wurden. Diese Mittel konnten laut Prognose im Jahr 2021 nur zu unter 50 Prozent investiert werden. Unbestritten ist ein großes Problem dabei der Flächenmangel. Vor diesem Hintergrund frage ich den Magistrat, wie sich die Investitionsquote der Investivmittel insbesondere für den Schulbau in den letzten fünf Jahren entwickelt hat und ob davon auszugehen ist, dass die zur Verfügung stehenden Investitionsmittel künftig vollumfänglich verausgabt werden können.

Antwort des Magistrats

Die zur Verfügung stehenden Investitionsmittel setzen sich aus dem Haushaltsansatz, den unterjährigen Sollveränderungen und den Budgetüberträgen zusammen und bilden zusammen den fortgeschriebenen Plan. Dieser stellt die zur Verfügung stehenden Investitionsmittel des jeweiligen Haushaltsjahres dar.

Die hohen Budgetüberträge kommen zum Teil durch bereits gebundene Mittel in Form von Beschlüssen zustande. Wenn zu einer Baumaßnahme eine beschlossene Bau- und Finanzierungsvorlage vorliegt, müssen diese Mittel übertragen werden, um die laufende Umsetzung der Baumaßnahme nicht zu gefährden. Weitere Punkte sind Verzögerungen während der Bauausführung, bedingt durch äußere Einflüsse. Beispielsweise haben die Corona-Pandemie und Lieferengpässe zu Zeitverlusten im Bauablauf geführt. Weitere Verzögerungen können bereits bei der Planung entstehen. Fehlende Grundstücke spielen ebenfalls eine große Rolle.

Investitionsmittel können daher nicht immer vollumfänglich verausgabt werden. Ein großer Teil der Investitionsmittel ist bereits durch Verpflichtungen oder andere vertragliche Bedingungen gebunden. Nach § 10 (1) GemHVO sind die Mittel im Haushalt einzeln zu veranschlagen. Investitionsmittel können daher nicht in vollem Umfang flexibel eingeplant und verausgabt werden.

Die Übersicht zeigt die Entwicklung der letzten fünf Jahre für die Produktgruppe 20.01 Schulbetriebsmanagement/pädagogische Aufgaben im Teilfinanzhaushalt in T€.

JahrHH Plan inkl.
NachtragBudgetübertragSoll-veränderungenFortgeschriebener Plan (zur Verfügung stehende
Mittel im Haushaltsjahr)ErgebnisErgebnis im Verhältnis zum fortgeschriebenen Plan
2016129.63595.3621.964226.96165.45628,8 %
2017122.762158.677-1.121280.31769.96125,0 %
2018114.939152.2241.575268.737112.22841,8 %
2019125.733156.46714.084296.285167.80156,6 %
2020150.297126.413-7.185269.525120.79844,8 %
2021142.466125.825-16.576251.714105.09241,8 %

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

FFrage zur Fragestunde

Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.

  1. 1Stadtverordnete/r stellt Frage
  2. 2Fragestunde im Plenum
  3. 3Magistrat antwortet

Der Weg dieser Vorlage

Am 24. März 2022 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.

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