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Aus dem Ausland erreichen uns Berichte, dass die gegen Russland verhängten Sanktionen hart durchgesetzt werden und die B

Vorlagentyp: F
Beantwortet

Zusammenfassung

Die Frage betrifft die Kenntnis des Magistrats über Vermögensgegenstände sanktionierter Personen in Frankfurt und die Existenz eines Complianceverfahrens zur Einhaltung der Sanktionen. Es wird erwartet, dass der Magistrat die Einhaltung der Sanktionen sicherstellt und gegebenenfalls Unterstützung von zuständigen Behörden erhält.

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Thema Wirtschaft und Tourismus verfolgen

Frage an den Magistrat

Aus dem Ausland erreichen uns Berichte, dass die gegen Russland verhängten Sanktionen hart durchgesetzt werden und die Behörden insbesondere Yachten, Privatjets und Luxusanwesen sicherstellen. Als internationaler Wirtschaftsstandort im Herzen von Europa liegt die Vermutung nahe, dass auch hier Vermögensgegenstände von sanktionierten Personen vorzufinden sind.

Ich frage daher den Magistrat:

Hat der Magistrat Kenntnis über Vermögensgegenstände sanktionierter Personen in Frankfurt, und gibt es ein Complianceverfahren, mit dem sichergestellt wird, dass die Stadt Frankfurt nicht gegen Sanktionen verstößt?

Antwort des Magistrats

Der Magistrat hat derzeit keine Kenntnisse über Vermögensgegenstände von sanktionierten Personen.

Die Umsetzung der Russland-Sanktionen, insbesondere die Identifizierung von Vermögenswerten, werden von einer "Taskforce für Russland-Sanktionen" beim Bundeskanzleramt koordiniert.

Der Magistrat wird diese Taskforce und alle zuständigen Behörden, soweit erforderlich, im Wege der Amtshilfe unterstützen.

Städtische Stellen können bei etwaigen geschäftlichen Kontakten mit russischen oder andere sanktionierten Personen oder Firmen mit dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Hotline: 0196908-1237 oder E-Mail: ru-embargo@bata.bund.de) klären, ob diese Kontakte so vorgenommen werden dürfen.

Da die Stadt sich gemäß § 121 HGO nur sehr eingeschränkt wirtschaftlich betätigen darf, dürften diese Fälle keine praktische Relevanz haben. Daher ist eine diesbezügliche Compliance-Regelung nicht erforderlich.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

FFrage zur Fragestunde

Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.

  1. 1Stadtverordnete/r stellt Frage
  2. 2Fragestunde im Plenum
  3. 3Magistrat antwortet

Der Weg dieser Vorlage

Am 24. März 2022 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.

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