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Frage vom 05.10.2012, F 610 Die psychosoziale Suchtberatungsstelle ZenSIS e. V. leistet wertvolle ehrenamtliche und kostenfreie Arbeit im Bereich der Beratung und Betreuung Alkoholabhängiger und deren Angehöriger. Bislang wird diese Einrichtung von dem Trägerverein allein finanziert. Dies wird auf Dauer nicht mehr möglich sein, da die finanziellen Ressourcen der ehrenamtlich Tätigen begrenzt sind. Vor diesem Hintergrund frage ich den Magistrat: Sieht der Magistrat eine Möglichkeit, die Arbeit von ZenSIS e. V. finanziell zu unterstützen?
Antwort des Magistrats: Die Arbeit des gemeinnützigen Vereins ZenSIS ist dem Gesundheitsdezernat bestens bekannt. In den vergangenen anderthalb Jahren gab es mehrfach Kontakte zwischen dem Drogenreferat und dem Vereinsvorsitzenden wegen Überprüfung von Fördermöglichkeiten. Generell gilt - wie im Magistratsbericht B 44 dargelegt - dass Entscheidungen über Förderung von Einrichtungen beziehungsweise neuen Angeboten auf Grundlage von Bedarfsanalysen stattfinden. Der Bedarfsanalyse des Drogenreferats zufolge ist das vorhandene Hilfeangebot für die von ZenSIS e. V. anvisierte Zielgruppe der Alkoholabhängigen sowohl quantitativ wie auch qualitativ bereits ausreichend. ZenSIS e. V. hat im September 2011 eine circa 180 Quadratmeter große Beratungsstelle mit sechs Räumen in der Sigmund-Freud-Straße eröffnet. Die Entscheidung zum tatsächlichen Betrieb dieser Beratungsstelle traf der Verein im Wissen darum, dass das Drogenreferat bereits zuvor sowohl aus fachlichen wie aus finanziellen Gründen eine Förderung dieses Projektes abgelehnt hatte. Ungeachtet der Entscheidung durch die Fachstelle forderte ZenSIS e. V. jedoch wiederholt eine Finanzierung ein. Die Ablehnung des Antrages hat ZenSIS e. V. sowohl durch das Drogenreferat wie auch durch mich erhalten. Ungeachtet dessen sehen wir anderweitige Fördermöglichkeiten - wie zum Beispiel die Finanzierungen eines Flyers oder der Schulung von Suchthelfern - als durchaus gegeben. Diese Mitteilung habe ich ZenSIS e. V. gegenüber bereits im Sommer gemacht. Leider ist der Träger auf diese Angebote bislang nicht eingegangen. Antragstellende Person(en): Stadtv. Jan Schneider
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 5. Oktober 2012 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.