Aufgrund der sich rasch ausbreitenden Omikron-Variante des Coronavirus geben die neuesten Auflagen des Landes Hessen nun
Zusammenfassung
Die Stadt Frankfurt wird gefragt, wie sie über die kostenfreie Ausgabe von FFP2-Masken informiert und ob diese Angebote ausreichend genutzt werden. Ziel ist es, die Teilnahme am alltäglichen Leben für alle Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten.
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Thema Senioren verfolgenFrage an den Magistrat
Aufgrund der sich rasch ausbreitenden Omikron-Variante des Coronavirus geben die neuesten Auflagen des Landes Hessen nun vor, dass alle Personen, die älter als 16 Jahre alt sind, in Geschäften FFP2-Masken tragen müssen. Alle bedürftigen Bürgerinnen und Bürgern sollten, wenn nötig auch kostenlose, FFP2-Masken zur Verfügung gestellt bekommen, sodass unabhängig von den eigenen sozialen Umständen die Teilnahme am alltäglichen Leben inklusive Einkaufen gewährleistet werden kann. Darum frage ich den Magistrat: Wo und inwiefern informiert die Stadt Frankfurt auch niedrigschwellig über die kostenfreie Ausgabe von FFP2-Masken, und werden diese Angebote bereits ausreichend genutzt oder müssen sie noch stärker beworben werden?
Antwort des Magistrats
Gemäß der Coronavirus-Schutzmasken-Verordnung, SchutzmV, aus 2020 wurden bestimmten Personengruppen Zugang zu kostenlosen oder vergünstigten partikelfiltrierenden Schutzmasken gewährt.
Die Abgabe der Masken an alle in der SchutzmV genannten Personen erfolgte durch die Apotheken. Durch diese Verordnung erhielten aber nur Menschen ab dem vollendeten 60. Lebensjahr Masken. Darüber hinaus wurden den kreisfreien Städten und Landkreisen aus den Beständen des Bundes Schutzmasken zur Verfügung gestellt. Aus diesem Kontingent hat das Jugend- und Sozialamt rund 8.000 Menschen bis 60 Jahre, die Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch XII und dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten, angeschrieben und kostenlose Masken angeboten. Die Masken konnten bei den Sozialrathäusern und Abteilungen angefordert bzw. abgeholt werden. Das Angebot wurde wenig in Anspruch genommen.
Dieser nach wir vor bestehende Service wurde mittlerweile auf alle Altersgruppen der Leistungsbezieher*innen ausgedehnt.
Es sei aber auch daruf hingewiesen, dass sich die aktuelle Verpflichtung zum Tragen einer FFP2-Maske nach der geltenden Corona-Schutzverordnung auf innenliegende Publikumsbereiche des Groß- und Einzelhandels, Poststellen, Banken, Sparkassen, Tankstellen, Wäschereien, von Dienstleistungsbetrieben und vergleichbaren Einrichtungen beschränkt. Da FFP2-Masken länger als chirurgische Masken benutzt werden können und der Aufenthalt in den genannten Bereichen sich auf wenige Stunden in der Woche beschränkt, werden die Masken auch durchaus länger genutzt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 17. Februar 2022 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.