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Grundschulkinder brauchen eine gesunde Ernährung. Dafür ist gerade ein ordentliches Mittagessen von Bedeutung, unabhängi

Vorlagentyp: F
Beantwortet

Zusammenfassung

Die Frage zielt darauf ab, ob alle Grundschulkinder ein Anrecht auf ein warmes Mittagessen in der Schule haben. Es wird angeregt, dass auch Kinder, die nicht in einer Betreuung sind, ein Mittagessen erhalten sollten, um eine gesunde Ernährung zu gewährleisten.

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Thema Schulen und Bildung verfolgen

Frage an den Magistrat

Grundschulkinder brauchen eine gesunde Ernährung. Dafür ist gerade ein ordentliches Mittagessen von Bedeutung, unabhängig davon, wie die weitere Gestaltung des Nachmittags aussieht. Aus verschiedenen Grundschulen mehren sich jedoch Berichte, dass nur diejenigen Kinder dort am Mittagessen teilnehmen können, die anschließend in eine Betreuung/ESB gehen, obwohl auch Eltern der anderen Kinder ein Mittagessen wünschen und bezahlen würden.

Daher frage ich den Magistrat:

Haben alle Grundschulkinder ein Anrecht auf ein warmes Mittagessen in der Schule, und wenn nicht, warum nicht beziehungsweise auf welcher Grundlage wird entschieden, welche Kinder dieses Essen in Anspruch nehmen dürfen?

Antwort des Magistrats

Grundsätzlich können alle Kinder, die nicht im Hort oder Schülerladen essen und ein Mittagessen in Anspruch nehmen wollen, an ihrer Grundschule essen, wenn die entsprechenden räumlichen Voraussetzungen gegeben sind. Voraussetzung dafür ist in der Regel, dass sie in einem Ganztagsangebot der jeweiligen Schulen angemeldet sind. Insbesondere an großen Schulen ist das für die Organisation des Tages von großer Bedeutung, damit "kein Kind verloren geht" und das pädagogische Personal im Blick hat, dass alle Kinder, die für das Essen angemeldet sind, auch ein Essen bekommen.

Grundschulen, die ein Ganztagsangebot nur im Rahmen der Erweiterten Schulischen Betreuung, ESB, anbieten, bieten für die angemeldeten Kinder der ESB ein Mittagessensangebot an. Hintergrund ist die Aufsichtspflicht und der Betreuungsschlüssel, die der Träger der ESB erfüllen muss und nicht überschreiten darf. Grundschulen im Pakt für den Nachmittag oder mit weiteren Ganztagsangeboten des Landes Hessen, zum Beispiel Ganztagsangebote in den Profilen eins, zwei oder drei, bieten für alle Schülerinnen und Schüler ein warmes Mittagessen an. Auch hier ist die Anmeldung der Kinder im Ganztagsprogramm erforderlich.

Es gibt im gesamten Stadtgebiet noch drei Grundschulen - Comenius, Martin- Buber und Heinrich-Kromer -, die momentan kein Essensangebot anbieten können, da sie noch nicht Teil der oben genannten Ganztagsangebote sind. In der Regel ist das räumlich begründet.

Alle Frankfurter Grundschulen werden intensiv dazu beraten, sich für ein solches Ganztagsangebot zu bewerben. Darüber hinaus arbeitet der Magistrat an der Schaffung der räumlichen Voraussetzungen für ganztägiges Arbeiten an allen Grundschulen, gerade auch im Hinblick auf den anstehenden Rechtsanspruch auf Grundschulkindbetreuung ab 2026.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

FFrage zur Fragestunde

Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.

  1. 1Stadtverordnete/r stellt Frage
  2. 2Fragestunde im Plenum
  3. 3Magistrat antwortet

Der Weg dieser Vorlage

Am 17. Februar 2022 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.

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