Im Bericht 564/20 wird ausgeführt, dass mit den „Bedarfsgerechten zusätzlichen sozialpädagogischen Angeboten an Schulen“
Zusammenfassung
Die Stadt Frankfurt am Main plant die Fortführung und Verstetigung der sozialpädagogischen Angebote an Gymnasien. Ziel ist es, innovative Projekte zu fördern, um die Unterstützung für Schüler zu verbessern. Die Rückmeldungen zum Förderprozess sind positiv, und es wird erwartet, dass die Projekte weiterhin erfolgreich umgesetzt werden.
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Thema Schulen und Bildung verfolgenFrage an den Magistrat
Im Bericht 564/20 wird ausgeführt, dass mit den "Bedarfsgerechten zusätzlichen sozialpädagogischen Angeboten an Schulen", der sogenannten Zweiten Säule der Jugendhilfe in der Schule, ab dem Schuljahr 2018/2019 innovative zusätzliche Projekte, vorrangig auch Projekte an Gymnasien und Schulen, an denen bislang noch keine sozialpädagogischen Angebote umgesetzt wurden, gefördert werden können. Für das letzte Jahr wurden Anträge in Höhe von insgesamt 150.000 Euro für Gymnasien gestellt. Ich frage den Magistrat: Wie ist der aktuelle Sachstand zur Umsetzung der für Gymnasien beantragten Projekte, und wie ist der weitere Umsetzungsplan der Bildungsdezernentin?
Antwort des Magistrats
Im Förderprogramm "2. Säule" wurden im Jahr 2021 27 Anträge für Projekte an 20 Schulen bewilligt, davon sechs Gymnasien und ein Gymnasialzweig einer Kooperativen Gesamtschule.
Für das Jahr 2022 wurden bislang 18 Anträge für Projekte an zehn Schulstandorten gestellt, davon waren acht Folgeanträge für noch laufende Projekte. Fünf Angebote sind bislang an Gymnasien vorgesehen.
Für die Schulen gibt es kein formelles Antragsverfahren. Es genügt die Kontaktaufnahme mit dem Stadtschulamt per Email oder Telefon. Dann werden die Rahmenbedingungen und Ziele geklärt und ein Jugendhilfeträger empfohlen, sofern es noch keine Präferenz gibt. Alle Schulen sind darüber informiert.
Die Träger geben den in allen Förderprogrammen einheitlichen Kosten- und Finanzierungs-plan ab sowie eine kurze Projektbeschreibung mit Angaben zu Zielen, Zielgruppe, Inhalt, Aufwand und Zeit. Die Auswertung erfolgt entweder im Rahmen des bestehenden Jugendhilfeangebotes oder an Schulen ohne festes Jugendhilfeangebot mit einem kurzen Bericht und einem Gespräch. Die Rückmeldungen zum gesamten Förderprozess sind durchweg positiv, es besteht an dieser Stelle kein Handlungsbedarf. Zur weiteren Erleichterung wurden in diesem Jahr auch die Einreichfristen aufgehoben, das heißt, Anträge können jederzeit eingereicht werden, was auch geschieht.
Die Projekte wurden im Haushaltsjahr 2020 gestartet und für die Jahre 2020 und 2021 aus Mitteln des Etatantrages E 40/20 finanziert. Das Projekt ist sehr erfolgreich, soll weitergeführt und im Haushalt verstetigt werden. Eine Mehrbedarfsmeldung für den Haushalt 2022 ist erfolgt. Für eine Überbrückung der angespannten Haushaltslage soll das Projekt für das Haushaltsjahr 2022 aus einem Budgetübertrag finanziert werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 17. Februar 2022 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.