Im Rahmen des Bebauungsplans Nr. 834 - Südlich Rödelheimer Landstraße hat die Stadtverordnetenversammlung auf Antrag des
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Frage vom 16.03.2017, F 528 Im Rahmen des Bebauungsplans Nr. 834 - Südlich Rödelheimer Landstraße hat die Stadtverordnetenversammlung auf Antrag des Magistrats, M 2/2015, beschlossen, beim Regierungspräsidium Darmstadt die Umwandlung der im Regionalplan Südhessen ausgewiesenen gewerblichen Baufläche in eine gemischte Baufläche "mit Ausnahme einer Fläche zwischen Morsestraße und Ludwig-Landmann-Straße" zu beantragen mit dem Ziel, ein Vorranggebiet Siedlung zu entwickeln. Unter Missachtung dieses Beschlusses hat der Magistrat die Umwandlung der gesamten Fläche beantragt. Betroffen sind dadurch viele kleine und mittlere Betriebe, deren Existenz bedroht ist.
Ich frage den Magistrat: Wie begründet der Magistrat diese Missachtung eines Stadtverordnetenbeschlusses?
Antwort des Magistrats: Im Rahmen der Abstimmung zum weiteren Antragsverfahren zwischen dem zuständigen Regierungspräsidium Darmstadt und dem Magistrat hat sich heraus gestellt, dass die ursprünglich vom Antrag herausgenommene Südwestecke im Maßstab der RegFNP 1:50.000 nicht selbstständig als eigene "G-Fläche" dargestellt werden kann. Schon von daher war die Darstellung einer gemischten (M)-Fläche unvermeidlich. Für die weitere Entwicklung der Flächen im Bebauungsplanverfahren und das Ziel, am Ort verbleibende Gewerbebetriebe planungsrechtlich abzusichern, ist dies aber unerheblich. Aus der M-Fläche können Gewerbegebiete, sofern planungsrechtlich notwendig, entwickelt werden. Im Übrigen wäre aber nach Kenntnis des Magistrats aufgrund der tatsächlichen Situation der Betriebe im Gebiet auch eine Bestandssicherung innerhalb eventueller Mischgebiete gesichert, da die Betriebe aufgrund ihres Störgrades keine Festsetzung eines Gewerbegebietes benötigen. Antragstellende Person(en): Stadtv. Michael Müller
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 16. März 2017 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.