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Der Ausbau der Ladeinfrastruktur ist eine essentielle Voraussetzung für die Förderung der EMobilität und somit für die

Vorlagentyp: F
Beantwortet

Zusammenfassung

Der Magistrat wird gefragt, ob er Bestrebungen unternimmt, um die Errichtung von E-Ladesäulen an Tankstellen und ehemaligen Tankanlagen zu unterstützen. Dies ist wichtig für die Förderung der E-Mobilität und die Verkehrswende. Die Antwort des Magistrats zeigt, dass Gespräche mit Betreibern geführt werden, jedoch Platzprobleme bestehen.

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Thema Verkehr und Straße verfolgen

Frage an den Magistrat

Der Ausbau der Ladeinfrastruktur ist eine essentielle Voraussetzung für die Förderung der E-Mobilität und somit für die Gestaltung der Verkehrswende. Dabei kommen auch Tankstellen beziehungsweise bisher als Tankstellen genutzte Areale als Standorte in Frage.

Ich frage daher den Magistrat:

Gibt es Bestrebungen des Magistrats, um die Errichtung von E-Ladesäulen an Tankstellen beziehungsweise ehemaligen Tankanlagen, etwa durch Gespräche mit Betreiber*innen, zu unterstützen?

Antwort des Magistrats

Der Magistrat befürwortet den Ausbau beziehungsweise die Erweiterung von Tankstellen mit dem Angebot von Ladeinfrastruktur. Allerdings haben sehr frühe Gespräche mit Mineralölkonzernen/Tankstellenpächtern gezeigt, dass die bestehenden Tankstellengrundstücke im Stadtgebiet für zusätzliche Ladeinfrastruktur oft zu klein sind oder die Lage für einen wirtschaftlichen Betrieb nicht geeignet ist. Mangels städtischer Flächen konnten auch keine neuen Tankstellenstandorte entwickelt werden.

Zwischenzeitlich haben aber die Mineralölkonzerne entsprechende Strategien entwickelt, um zukünftig auch weiterhin als "Tankstellenanbieter" für Elektromobilität Geschäftsfelder zu entwickeln. Daher werden hierzu weiterhin Gespräche geführt. Das Platzproblem ist aber noch nicht gelöst.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

FFrage zur Fragestunde

Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.

  1. 1Stadtverordnete/r stellt Frage
  2. 2Fragestunde im Plenum
  3. 3Magistrat antwortet

Der Weg dieser Vorlage

Am 17. Februar 2022 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.

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