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Im ersten Halbjahr 2021 wurden die Kosten für Coronaschnelltests in den Frankfurter Vereinen vom Sportamt übernommen. Da

Vorlagentyp: F
Beantwortet

Zusammenfassung

Die Stadt Frankfurt am Main wird aufgefordert, die Kosten für Coronaschnelltests im Jahr 2022 zu übernehmen, um die Vereine bei der Aufrechterhaltung ihres Trainingsbetriebs zu unterstützen. Dies ist besonders wichtig, da die 2G-Plus-Regel zunehmend greift und viele Übungsleiter*innen noch nicht geimpft sind. Eine Kostenübernahme würde den Sportbetrieb für Kinder und Jugendliche weiterhin ermöglichen.

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Frage an den Magistrat

Im ersten Halbjahr 2021 wurden die Kosten für Coronaschnelltests in den Frankfurter Vereinen vom Sportamt übernommen. Da nun die 2G-Plus-Regel immer stärker greift, wäre es sinnvoll, die Vereine auch in diesem Jahr bei der Aufrechterhaltung ihres Trainingsbetriebs zu unterstützen und wieder die Kosten für die Schnelltests zu übernehmen.

Ich frage den Magistrat:

Warum ist eine Kostenübernahme für Coronatests im Jahr 2022 nicht geplant?

Antwort des Magistrats

Der Magistrat ist sich einig, dass die Coronapandemie jeden in den vergangenen Monaten vor große Herausforderungen gestellt hat. Die aktuellen Regelungen lassen einen vollumfänglichen Sportbetrieb zu, wenn ein sportartspezifisches Hygienekonzept vorliegt. Es gibt Einschränkungen hinsichtlich des Zutritts in die Sportstätten, aber der Sportbetrieb ist grundsätzlich möglich! Und damit sind wir schon einen riesigen Schritt weiter, als im vergangenen Jahr.

Das Sportamt hat die Kosten für Coronaschnelltests in den ersten Monaten des Jahres 2021 ausschließlich für Übungsleiter*innen im Jugendbereich erstattet, um den Sportbetrieb für Kinder und Jugendliche zu ermöglichen.

Hintergrund für die Kostenübernahme war, dass viele Übungsleiter*innen noch nicht geimpft waren, da damals zu wenig Impfstoff vorrätig war und die Risikogruppen priorisiert wurden. Das Sportamt wollte den Sportvereinen mit seiner Unterstützung helfen, den Sportbetrieb stattfinden zu lassen. Viele Vereine haben die Kosten für Schnelltests mit dem Sportamt im Frühjahr 2021 abgerechnet.

Nach derzeitigem Stand gilt für die haupt- und ehrenamtlichen Übungsleiter*innen die 3G-Regel analog zu den Regelungen für Arbeitnehmer*innen. Das heißt, Übungsleitende, die nicht als geimpft oder genesen gelten, müssen einen maximal 24 Stunden alten Negativtest eines Testzentrums vorweisen. Sportler*innen über 18 Jahre, die nicht über einen 2G+-Status verfügen, haben ebenfalls die Möglichkeit sich in einem Testzentrum testen zu lassen.

Diese Tests sind kostenlos. Die Nutzung sogenannter Laientests oder Selbsttest sind nach der Verordnungslage nicht zulässig.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

FFrage zur Fragestunde

Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.

  1. 1Stadtverordnete/r stellt Frage
  2. 2Fragestunde im Plenum
  3. 3Magistrat antwortet

Der Weg dieser Vorlage

Am 20. Januar 2022 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.

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