Der derzeitige Niedergang der Frankfurter Innenstadt ist für jedermann ersichtlich. Rund um die Zeil schließt ein Geschä
Zusammenfassung
Der Magistrat wird gefragt, welche Maßnahmen er ergreift, um gegen die schädlichen 2G- und 2G+-Regelungen für den Einzelhandel und die Gastronomie vorzugehen. Es wird erwartet, dass der Magistrat kundenfreundliche Lösungen findet, die gleichzeitig den notwendigen Schutz bieten.
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Thema Gesundheit und Soziales verfolgenFrage an den Magistrat
Der derzeitige Niedergang der Frankfurter Innenstadt ist für jedermann ersichtlich. Rund um die Zeil schließt ein Geschäft nach dem anderen, die kurzfristig dort implementierten Corona-Testzentren oder "Pop-up- Stores" können darüber nicht hinwegtäuschen. Willkürlich verhängte Corona-Maßnahmen wie 2G beziehungsweise 2G+ im Einzelhandel und der Gastronomie beschleunigen diese Entwicklung nicht nur, sondern konterkarieren auch alle Anstrengungen der Stadt Frankfurt zur Belebung der Innenstadt.
Ich frage den Magistrat:
Was konkret unternimmt der Magistrat, um bei der Bundes- und Landesregierung gegen die für Einzelhandel und Gastronomie massiv schädlichen 2G- bzw. 2G+-Regelungen vorzugehen, da diese nachweislich nicht zu den Pandemietreibern gehören?
Antwort des Magistrats
2G- und 2G+-Regeln sollen dazu beitragen, strengere Maßnahmen bis hin zu zeitweiligen Schließungen zu vermeiden. In Innenräumen, gerade in Restaurants, kann es unter Berücksichtigung der hohen Ansteckungsfähigkeit der Omikronvariante leicht zu Übertragungen kommen. Daher sind strenge Zutrittsregeln in der aktuellen Phase aus medizinischer Sicht grundsätzlich sinnvoll. Ein großer Teil der erwachsenen Kaufhauskundinnen und -kunden und Restaurantgäste ist inzwischen geboostert oder hat die Möglichkeit, dies unkompliziert nachzuholen, die Schüler*innen haben ein Testheft, sodass der Nutzung grundsätzlich nichts im Wege steht.
Um die Gewerbetreibenden bei der Umsetzung der 2G- beziehungsweise 2G+-Regelung zu unterstützen, hat der Magistrat mit Hilfe der Wirtschaftsförderung Frankfurt Ende 2021 ein Konzept für "2G-Bändchen" entworfen und umgesetzt. Hierdurch muss potenzielle Kundschaft nur noch bei einem Geschäft Impfnachweis und Ausweis vorzeigen und kann nach Erhalt des Bändchens in alle anderen Geschäfte ohne Wartezeiten eintreten. Der Magistrat strebt weiterhin kundenfreundliche Lösungen für die notwendigen Maßnahmen an, die dennoch auch hohen Schutz für Kundinnen und Kunden sowie Mitarbeitende bieten.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 20. Januar 2022 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.