Wie Presseberichten zu entnehmen ist, kann der Bunker im Marbachweg derzeit nur als Lagerfläche verwendet werden, Proben
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Zusammenfassung
Der Magistrat wird gefragt, wie lange die Brandschutzertüchtigung des Bunkers im Marbachweg dauern wird und welche Unterstützung für Musikgruppen während dieser Zeit bereitgestellt werden kann. Ziel ist es, die Nutzung der Proberäume für Musikschaffende zu sichern.
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Thema Kultur verfolgenFrage an den Magistrat
Wie Presseberichten zu entnehmen ist, kann der Bunker im Marbachweg derzeit nur als Lagerfläche verwendet werden, Proben sind dort im Moment nicht möglich.
Dies vorausgeschickt, frage ich den Magistrat:
Hat der Magistrat Kenntnis darüber, wie lange die als Grund für die Nutzungsaussetzung genannte Brandschutzertüchtigung dauern wird, und welche Unterstützung bietet der Magistrat an, damit die Musikgruppen in diesem Zeitraum in anderen Probenräumen üben können?
Antwort des Magistrats
Die Mietverträge der Musikschaffenden im Marbachbunker waren von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, BImA, aufgrund mangelnder brandschutztechnischer Ausstattung zum 31.12.2021 gekündigt worden.
Der Magistrat konnte in Gesprächen mit der BImA erreichen, dass die Kündigungen zurückgenommen werden. Gleichzeitig hat die BImA angekündigt, die Mietverträge um maximal drei Jahre zu verlängern sowie eine Brandschutzertüchtigung vorzunehmen, die für einen Musikübungsbetrieb in diesem Zeitraum notwendig ist. Die Brandschutzertüchtigung muss von der BImA vorbereitet und geplant werden. Bis diese erfolgt ist, ist die Nutzung der Räume eingeschränkt. Über die Dauer der Maßnahmen hat der Magistrat keine Kenntnis.
Der Magistrat untersucht zurzeit parallel dazu, einen Bunker in städtischem Eigentum brandschutztechnisch zu ertüchtigen, um Musikschaffenden zusätzliche Proberäume anbieten zu können. Auch die in Frage kommenden Bunker können aus Gründen des Brandschutzes aktuell nur als Lager genutzt werden. Für die brandschutztechnische Ertüchtigung an den städtischen Bunkern sind vergleichbare Baumaßnahmen wie im Marbachweg notwendig; die Stadt Frankfurt am Main unterliegt insoweit den gleichen rechtlichen Restriktionen wie die BImA. Über die Umsetzung und die dafür notwendigen Mittel muss die Stadtverordnetenversammlung entscheiden
Für die kurzfristige Bereitstellung von Musikübungsräumen im Übergangszeitraum stehen dem Magistrat weder geeignete Räume noch Mittel zur Anmietung und Einrichtung zur Verfügung.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 20. Januar 2022 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.