Die ehemalige Dezernentin für Integration und Bildung, Sylvia Weber, hatte es den Frankfurter Moscheegemeinden im Frühja
Zusammenfassung
Die Frage bezieht sich auf die Vorschriften, die Frankfurter Moscheegemeinden einhalten müssen, um den Adhan über Außenmikrofone zu übertragen. Ziel ist es, die rechtlichen Rahmenbedingungen zu klären und sicherzustellen, dass die Ausübung des Gebetsrufes im Einklang mit den Rechten der Nachbarschaft steht.
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Thema Wohnen verfolgenFrage an den Magistrat
Die ehemalige Dezernentin für Integration und Bildung, Sylvia Weber, hatte es den Frankfurter Moscheegemeinden im Frühjahr 2020 ermöglicht, als Trost für die aufgrund der Covid-19-Pandemie nicht stattfindenden Freitagsgebete den Gebetsruf, Adhan, über Außenmikrofone zu übertragen. Dies war ein außerordentliches Symbol der Wertschätzung für Muslime in Frankfurt und die Anerkennung, dass der Islam und muslimisches Leben unmissverständlich zur Stadt Frankfurt am Main gehören. Berichte über Belästigung oder Störung des öffentlichen Friedens wurden zu dieser Zeit nicht registriert. Ich frage den Magistrat: Welche Vorschriften müssen Frankfurter Moscheegemeinden einhalten, um den Adhan während des Freitagsgebets regelmäßig über Außenmikrofone zu übertragen?
Antwort des Magistrats
Die Entscheidung einer Moscheegemeinde, den islamischen Gebetsruf auszuüben, fällt in den Schutzbereich von Artikel 4 GG. Sie bedarf somit keines Antragsverfahrens und unterliegt in Hessen zunächst keinen Vorschriften eines Genehmigungsverfahrens. Diese Rechtslage wurde seitens der Stadt Frankfurt am Main im April 2020 zu Beginn des Ramadans presseöffentlich kommuniziert. Während die Einführung des Gebetsrufs nicht genehmigungspflichtig ist, stehen im Nachhinein Einspruchsmöglichkeiten offen für die betroffene Nachbarschaft des unmittelbaren Einwirkungsbereichs, die einen eigenen Grundrechtsschutz geltend machen müsste. Solche dann zu treffenden Abwägungen beziehen sich in der Regel auf den Schutzbereich von Artikel 2 GG, körperliche Unversehrtheit, im Sinne der Lärmbelästigung.
Für eine behördliche Anordnung zur Einschränkung des Gebetsrufes, zum Beispiel nach Häufigkeit und Lautstärke, müsste mithin eine erhebliche Schwelle überschritten werden. Dies gilt auch für eine mögliche, umgekehrte Argumentation nach Art. 4 GG im Sinne der sogenannten negativen Religionsfreiheit. In einer Reihe von Urteilen, insbesondere zum Glockengeläut, sowohl des Zeitschlags wie als liturgisches Geläute, sind über viele Jahre konkret anzulegende Kriterien entwickelt worden zur Beurteilung einer sogenannten sozialadäquaten zumutbaren Einwirkung, wobei auch der Charakter des Baugebiets jeweils zu berücksichtigen ist. Das zuständige Umweltamt arbeitet in solchen sozialräumlichen Konfliktlagen mit dem AmkA zusammen. Dazu zählen auch Empfehlungen an Gemeinden zur Information und Einbindung der Nachbarschaft sowie Informationen zur geltenden Rechtslage.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 20. Januar 2022 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.