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In Frankfurt gibt es nach unserem Kenntnisstand 82 Wohnanlagen, die unter dem Begriff „Betreutes Wohnen“ geführt werden.

Vorlagentyp: F
Beantwortet

Zusammenfassung

Die Frage zielt darauf ab, ob es einheitliche Richtlinien für das Betreute Wohnen in Frankfurt gibt, um eine zuverlässige Betreuung sicherzustellen. Dies ist wichtig, da die Betreuung in den Wohnanlagen offenbar unterschiedlichen Standards unterliegt. Eine klare Regelung könnte die Qualität der Betreuung verbessern.

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Thema Wohnen verfolgen

Frage an den Magistrat

In Frankfurt gibt es nach unserem Kenntnisstand 82 Wohnanlagen, die unter dem Begriff "Betreutes Wohnen" geführt werden. Aufgrund von Anfragen aus der Bürgerschaft scheint die Form der Betreuung auf sehr unterschiedlichen Standards durchgeführt zu werden. Ich frage deshalb den Magistrat: Gibt es einheitliche Richtlinien, die eine zuverlässige Betreuung sicherstellen, und von wem werden diese festgelegt?

Antwort des Magistrats

Der Begriff "Betreutes Wohnen" ist nicht geschützt. Betreutes Wohnen wird verschiedenen Bevölkerungsgruppen beziehungsweise in unterschiedlichen Lebenssituationen angeboten. Auf Grund der in der Frage genutzten Begrifflichkeiten, "Betreutes Wohnen", "Wohnanlagen", wird davon ausgegangen, dass sich die Frage ausschließlich auf Seniorenwohnanlagen bezieht.

Die Stadt Frankfurt am Main steht derzeit mit zwölf Betreuungsträgern in vertraglichen Beziehungen zur Regelung des Betreuungsdienstes in Seniorenwohnanlagen ,(Betreutes Wohnen für Senior*innen"). Eine Modifizierung der Vertragsinhalte erfolgte letztmalig zum 01.01.2014. Das Jugend- und Sozialamt ist für den Themenkomplex zuständig; eine bindende Richtlinie, die die Voraussetzungen und Abrechnungsmodalitäten im Betreuten Wohnen für Senior*innen festlegt ist Grundlage der Arbeit.

Die Richtlinie legt die Standards für eine zuverlässige Betreuung der Senior*innen in den Wohnanlagen fest. Die Vertragspartner*innen sind an diese Inhalte gebunden. Eine Angebotsstruktur über die vorgegebenen Standards hinaus liegt im Ermessen des jeweiligen Betreuungsträgers und wird seitens der Stadt Frankfurt nicht vergütet.

Der Vertrag umfasst grundlegende Regulierungen, die Leistungen des Betreuungsträgers, den Personaleinsatz und die Dokumentation, die Regeln zu Vergütung und Abrechnung sowie Aufsicht und Prüfrecht. Das Prüfrecht bezüglich der Umsetzung der Vertragsinhalte liegt bei der Stadt Frankfurt. Eine Überprüfung erfolgt im Regelfall jeweils anlassbezogen im Dialog mit den Bewohner:innen und dem Betreuungsträger und gegebenenfalls weiteren Beteiligten.

In 2020/2021 hat zudem eine umfassende externe Überprüfung aller Vertragsinhalte bei sämtlichen unter Vertrag stehenden Betreuungsträgern stattgefunden. Eine sukzessive Anpassung der Verträge hinsichtlich der städtischen Prüfrechte hat begonnen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

FFrage zur Fragestunde

Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.

  1. 1Stadtverordnete/r stellt Frage
  2. 2Fragestunde im Plenum
  3. 3Magistrat antwortet

Der Weg dieser Vorlage

Am 20. Januar 2022 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.

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