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Zur Bebauung der Günthersburghöfe steht im Koalitionsvertrag, dass nur die bereits versiegelten Flächen bebaut werden so

Vorlagentyp: F
Beantwortet

Zusammenfassung

Im Koalitionsvertrag ist festgelegt, dass nur bereits versiegelte Flächen bebaut werden sollen. Der Magistrat wird gefragt, wann ein neuer Bebauungsplan zu erwarten ist, da der alte Aufstellungsbeschluss nicht zurückgenommen wurde.

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Frage an den Magistrat

Zur Bebauung der Günthersburghöfe steht im Koalitionsvertrag, dass nur die bereits versiegelten Flächen bebaut werden sollen. Bis heute wurde weder der alte Aufstellungsbeschluss zurückgenommen noch ein neuer Bebauungsplan aufgestellt. Ich frage den Magistrat: Wie ist der aktuelle Planungsstand, und wann ist mit einem neuen Bebauungsplan, der eine Bebauung nur auf den bereits versiegelten Flächen berücksichtigt, zu rechnen?

Antwort des Magistrats

Das Bebauungsplanverfahren Nr. 880 vom 23.02.2017 wird nicht fortgeführt. Eine Neumandatierung der Stadtverordnetenversammlung steht aus.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

FFrage zur Fragestunde

Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.

  1. 1Stadtverordnete/r stellt Frage
  2. 2Fragestunde im Plenum
  3. 3Magistrat antwortet

Der Weg dieser Vorlage

Am 2. Dezember 2021 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.

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