Die Frage Nr. 3759 der Fragestunde in der Stadtverordnetenversammlung am 29.01.2026 thematisierte mit Bezug auf den Ansc
Zusammenfassung
Gegenstand der Frage ist die Sicherheit des Frankfurter Stromnetzes und die Frage, ob mobile Lösungen auch bei einem stadtweiten Stromausfall ausreichend sind. Die Antwort weist auf umfangreiche Notfallpläne hin und beschreibt, dass mobile Notstromlösungen nicht dafür ausgelegt sind, den flächendeckenden Leistungsbedarf einer Stadt vollständig zu sichern.
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E-Mail-Abo einrichtenFrage an den Magistrat
vom 26.02.2026, F 3840 Die Frage Nr. 3759 der Fragestunde in der Stadtverordnetenversammlung am 29.01.2026 thematisierte mit Bezug auf den Anschlag auf das Stromnetz in Berlin die Sicherheit des Frankfurter Stromnetzes vor etwaigen Anschlägen. In der Antwort von Stadträtin Wüst hieß es hierzu unter anderem: "Für lokal begrenzte Ausfälle hält Mainova zudem mobile Lösungen bereit." Ich frage den Magistrat: Sind diese mobilen Lösungen auch bei einem stadtweiten Stromausfall ausreichend?
Antwort des Magistrats
Für den seltenen Fall eines Stromausfalls in Frankfurt gibt es umfangreiche Notfallpläne, die ständig aktualisiert werden. Um bei einem Stromausfall schnell reagieren zu können, stehen rund um die Uhr Fachpersonal und Material zur Störungsbeseitigung zur Verfügung. Im Störungsfall ist das Fachpersonal der Erstentstörung in der Regel innerhalb kurzer Zeit vor Ort, um die Entstörung einzuleiten. Für lokal begrenzte Stromausfälle, zum Beispiel wenige Straßenzüge, hält die Mainova zusätzlich mobile Lösungen bereit, die in einzelnen Gebieten die Stromversorgung gewährleisten können. Mobile Notstromlösungen können - wie in anderen Großstädten ebenfalls - lediglich punktuell unterstützen und sind nicht darauf ausgelegt, den flächendeckenden Leistungsbedarf einer gesamten Stadt wie Frankfurt vollständig abzusichern.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 26. Februar 2026 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.