Zum Inhalt springenZur Navigation springenZum Fußbereich springen
Ortsbeiräte
Nachbarschaft
Abo

Nach der Katastrophe von Crans-Montana bedarf es einer besonderen Sensibilität bezüglich der Sicherheitsstandards auch i

Vorlagentyp: F
Beantwortet

Zusammenfassung

In der Frage geht es um die Sicherheitsstandards in Frankfurter Clubs nach der Katastrophe von Crans-Montana. Der Magistrat erklärt, dass die Brand- und Sicherheitsvorschriften für Clubs durch die Hessische Bauordnung geregelt sind, eine Verschärfung der Vorschriften jedoch derzeit nicht vorgesehen ist.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.

Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.

E-Mail-Abo einrichten

Frage an den Magistrat

vom 26.02.2026, F 3835 Nach der Katastrophe von Crans-Montana bedarf es einer besonderen Sensibilität bezüglich der Sicherheitsstandards auch in Frankfurter Clubs. Feuerfontänen auf Champagnerflaschen - geschehen vor wenigen Tagen in einem Stuttgarter Club - müssen untersagt werden. Ich frage den Magistrat: Welchen Brandschutz- und Sicherheitsvorschriften unterliegen die Frankfurter Clubs, und werden die Auflagen nach Crans-Montana verschärft und intensiver kontrolliert?

Antwort des Magistrats

Clubs und vergleichbare Veranstaltungsstätten zählen nach der Hessischen Bauordnung regelmäßig zu Sonderbauten. Der Brandschutz für Sonderbauten wird umfassend im Baugenehmigungsverfahren geprüft. Maßgeblich sind dabei die allgemeinen Vorgaben der Hessischen Bauordnung oder spezielle Sonderbauvorschriften, für größere Clubs insbesondere die Hessische Versammlungsstättenrichtlinie. Der Brandschutz wird im Baugenehmigungsverfahren umfassend auf Grundlage eines geprüften Brandschutzkonzepts geprüft. Vor Inbetriebnahme erfolgt eine Bauzustandsbesichtigung, danach gesetzlich vorgesehene Begehungen im Fünf-Jahres-Turnus sowie anlassbezogene Prüfungen. Pyrotechnik und offene Feuerquellen - auch Feuerfontänen auf Flaschen - sind grundsätzlich verboten und wären nur mit ausdrücklicher Ausnahmegenehmigung zulässig. Eine Verschärfung der gesetzlichen Vorschriften ist derzeit nicht vorgesehen, die Einhaltung wird jedoch regelmäßig überwacht.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

FFrage zur Fragestunde

Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.

  1. 1Stadtverordnete/r stellt Frage
  2. 2Fragestunde im Plenum
  3. 3Magistrat antwortet

Der Weg dieser Vorlage

Am 26. Februar 2026 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung