Tagtäglich ziehen neue Menschen nach Frankfurt und registrieren sich hier vor Ort, um offiziell Bürgerinnen und Bürger u
Zusammenfassung
Die Frage betrifft die Erkennung von Auffälligkeiten in den Meldedaten durch die Stadt Frankfurt, die möglicherweise auf den Erschleichung von Aufenthalten, Transferleistungen oder anderen Missbrauchshandlungen hinweisen. Der Magistrat betont die Wichtigkeit der Aktualität und Vollständigkeit des Melderegisters und erklärt die Maßnahmen zur Überprüfung von Meldedaten auf deren Richtigkeit.
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vom 26.02.2026, F 3830 Tagtäglich ziehen neue Menschen nach Frankfurt und registrieren sich hier vor Ort, um offiziell Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt zu werden. Manchmal holen sie sich hier auch Hilfe von Dritten, ohne aber tatsächlich selbst an deren Anschrift zu wohnen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Magistrat: Besteht seitens der Stadt die Praxis, Auffälligkeiten in den Meldedaten zu erkennen, die möglicherweise nur der Erschleichung eines Aufenthaltes, Transferleistungen, Scheinkandidaturen oder weiterer Briefwahlzugänge dienen?
Antwort des Magistrats
Aufgabe des Bürgeramtes, Statistik und Wahlen als Meldebehörde ist es, das Melderegister zu führen. Dieses kann seine Funktion als verlässliche Datenquelle für eine Vielzahl öffentlicher Aufgaben nur erfüllen, wenn es aktuell und vollständig ist. Ist das Melderegister unrichtig oder unvollständig, hat die Meldebehörde es von Amts wegen zu berichtigen oder zu ergänzen, § 6 Absatz 1 BMG. Die Meldebehörde geht daher allen Anhaltspunkten nach, die darauf schließen lassen, dass Meldedaten nicht oder nicht mehr zutreffend sein könnten. Solche Anhaltspunkte können sich insbesondere aus Mitteilungen anderer Behörden, von Schulen oder aus Hinweisen privater Dritter ergeben. Auch unzustellbare Schreiben - sei es in Einzelfällen oder bei einem größeren Empfängerkreis, etwa im Zusammenhang mit Wahlbenachrichtigungen - können melderechtliche Fragestellungen aufwerfen. Bleibt die Teilnahme eines Kindes am Schulunterricht aus, kann dies darauf hindeuten, dass es tatsächlich nicht in Frankfurt wohnhaft ist. Entsprechenden Hinweisen wird im Rahmen der gesetzlichen Zuständigkeiten ebenfalls nachgegangen. Bei der Anmeldung einer Wohnung ist seit dem
- November 2015 eine Wohnungsgeberbestätigung vorzulegen. Bestehen Zweifel an deren Richtigkeit, hat die Meldebehörde die Möglichkeit, diese über Grundbuchdaten zu überprüfen. Auch in anderen Verwaltungskontexten können sich Hinweise auf Unstimmigkeiten ergeben. So erhält etwa das Frankfurt Immigration Office entsprechende Mitteilungen sowohl aus dem Bürgeramt als auch von Polizeibehörden; diese werden dort im jeweiligen Einzelfall geprüft und bewertet. Auch im Bereich des Standesamtes können sich im Rahmen der Bearbeitung von Personenstandsfällen oder Einbürgerungsverfahren entsprechende Anhaltspunkte ergeben. Soweit dies der Fall ist, werden die zuständigen Stellen informiert oder die betroffenen Personen zur Berichtigung ihrer Daten aufgefordert. Die Stadtpolizei nimmt demgegenüber keinen systematischen Datenabgleich vor; Abfragen von Meldedaten erfolgen dort ausschließlich anlassbezogen im Rahmen von Ermittlungen wegen Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten. Hinsichtlich der durch das Jugend- und Sozialamt betreuten Personenkreise werden zu Beginn der Leistungsbewilligung die entsprechenden Meldedaten abgefragt und mit den beim Bürgeramt gespeicherten Meldedaten abgeglichen. Bei Verdacht auf unzutreffende Meldedaten, der sich beispielsweise im Rahmen von Hausbesuchen ergeben kann, erfolgen entsprechende Hinweise an das Bürgeramt sowie eigene Sachverhaltsermittlungen. Das Jobcenter Frankfurt beteiligt sich an verschiedenen behördenübergreifenden Austauschformaten zum Thema Sozialleistungsbetrug bzw. Sozialleistungsmissbrauch. Diese Formate dienen dem Informationsaustausch, der Abstimmung von Vorgehensweisen sowie der Identifizierung möglicher Missbrauchsstrukturen. Ziel ist die Aufdeckung und Verfolgung von Sozialleistungsbetrug bei sämtlichen Leistungsbeziehenden, unabhängig von Staatsangehörigkeit und Herkunft. Bei Auffälligkeiten hinsichtlich häufig wiederkehrender Merkmale wie identischer Meldeadressen, identischer Telefonnummern oder Ähnlichem werden über die Enterprise Fraud Management (EFM)-Abteilung der Bundesagentur für Arbeit datengetriebene Analysen zur Aufdeckung risikobehafteter Transaktionen, von Leistungsmissbrauch oder dolosen Handlungen zu allen Rechtskreisen bzw. rechtskreisübergreifend angefordert. Die entsprechenden Sachverhalte werden anschließend geprüft und - sofern sich ein Anfangsverdacht bestätigt - im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten weiterverfolgt. Zusammenfassend ist festzustellen, dass das Frankfurter Melderegister von hoher Qualität ist. Die konsequente Aufklärung von Unstimmigkeiten wird auch außerhalb Frankfurts wahrgenommen. Im interkommunalen Austausch wurde die Praxis des Bürgeramtes wiederholt als Referenz herangezogen und sogar in der einschlägigen Fachliteratur thematisiert.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 26. Februar 2026 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.