„Erhöht die Promillegrenze oder, besser noch, hebt sie endgültig auf! Betrunken Fahrrad zu fahren, ist ein Menschenrecht
Zusammenfassung
In der Frage wird angefragt, wie der Magistrat zu einem Verbot von Alkohol im Frankfurter ÖPNV steht. Der Magistrat beabsichtigt derzeit kein generelles Alkoholverbot einzuführen und verweist auf die bestehenden Regelungen zu gefährlichen Verhalten unter Alkoholeinfluss.
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Thema Öffentlicher Nahverkehr und neue Mobilität verfolgenFrage an den Magistrat
"Erhöht die Promillegrenze oder, besser noch, hebt sie endgültig auf! Betrunken Fahrrad zu fahren, ist ein Menschenrecht", stellte der Journalist und ehemalige TITANIC-Chefredakteur Hans Zippert 2010 im konservativen Leitmedium FAZ fest. Anlass war die sog. "Regulierungswut" der EU. Recht hatte er! Nun schickt sich aber die Verbotspartei CDU an, den Konsum von Alkohol im Frankfurter ÖPNV verbieten zu wollen. Anscheinend möchte die CDU, dass verantwortungsvolle Trinker besoffen auf E-Scooter und nicht mehr in öffentliche Verkehrsmittel steigen. Weil wir nicht wie in Berlin eine Ringbahn haben, in der sich Jugendliche zum Ringbahnsaufen treffen, frage ich: Wie steht der Magistrat zu einem Verbot von Alkohol im ÖPNV?
Antwort des Magistrats
Stadtrat Wolfgang Siefert: Sehr geehrte Frau Stadtverordnetenvorsteherin, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Wehnemann! Derzeit gibt es kein generelles Alkoholverbot im Frankfurter ÖPNV. Allerdings sind Personen, die unter dem Einfluss alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel stehen, gemäß den Gemeinsamen Beförderungsbedingungen des RMV, § 2 Absatz 1, von der Beförderung ausgeschlossen, wenn sie eine Gefahr für die Sicherheit und Ordnung des Betriebes oder für die Fahrgäste darstellen. Gleiches gilt im Übrigen für alle, die randalieren oder die Bahn verschmutzen, unabhängig vom Alkoholpegel. Solange sich Fahrgäste ordnungsgemäß verhalten und über einen gültigen Fahrausweis verfügen, besteht aus Sicht des Magistrats kein Anlass, sich beim RMV für weitergehende Einschränkungen durch eine Anpassung der Beförderungsbedingungen einzusetzen. Ein Verbot würde zum Beispiel auch bedeuten, dass der Bauchladen zum Junggesell:innenabschied nicht mehr erlaubt wäre ...
(Beifall) ... genauso wie das "Piccolöchen" von Wochenendausflügler:innen. Ich weiß nicht, ob wir das wollen.
(Zurufe) Oder Fußball. Stadtverordnetenvorsteherin Hilime Arslaner: Es gibt eine Zusatzfrage vom Fragesteller. Herr Wehnemann, bitte schön! Stadtverordneter Nico Wehnemann, FRAKTION: (Zusatzfrage) Vielen Dank für Ihre Ausführungen! Dr. Nils Kößler hat ja nach eigenen Angaben noch nie in der Bahn auch nur ein Bier getrunken. Halten Sie es also wie ich auch für ein populistisches Wahlkampfthema der Verbotspartei CDU, hier so gegen verantwortungsvolle Trinker:innen im ÖPNV zu hetzen? Stadtrat Wolfgang Siefert: (fortfahrend) Da kann ich nur sagen: Dem Magistrat steht eine Bewertung in der Form nicht zu.
(Beifall) Aktuelle Stunde zur Frage Nr. 3822 Stadtverordneter Nico Wehnemann, FRAKTION: Herr Vorsitzender, vielen Dank! Liebe ÖPNV-Nutzer:innen! Es gibt in Deutschland unausgesprochene Gesetze, die niemand infrage stellt: Der FC Bayern wird Fußballmeister bei Männern und Frauen, Pfandflaschen gehören daneben, im Aufzug wird nicht geredet, im Bus wird nicht gekackt, wer AfD wählt, wählt Nazis, draußen nur Kännchen, und auf dem Heimweg von der Schicht genehmigen sich die Arbeiterin und der Arbeiter gerne in der Straßenbahn ein Feierabendbier. Diese Regeln sorgen für gesellschaftlichen Zusammenhalt, sie sind der Kitt einer pluralen und liberalen Gesellschaft, die in unserer heutigen Zeit mal wieder von rechtsextremen Kräften attackiert wird. Und in Frankfurt bläst im aktuellen Kommunalwahlkampf die CDU in das Horn des Kulturkampfes und eröffnet Kriegsschauplätze, die diese Gesellschaft nicht befrieden, nein, im Gegenteil. Da spielt die CDU zum einen gern die Fußgänger:innen und Radfahrer:innen, ein paar wenige Leute, und schmollende Autofahrer:innen gegeneinander aus. Die Christdemokraten reden jenen verkehrspolitisch Irrlichternden das Wort, die sich darüber beschweren, dass sie mit dem Auto von Sachsenhausen zur Konsti 30 Minuten brauchen, anstatt einfach die Bahn zu nehmen, mit der schafft man es schon in 15 Minuten. Zum anderen will die CDU den hart arbeitenden Menschen in dieser Stadt das Feierabendbier auf dem Heimweg im ÖPNV verbieten. Das trifft all jene Menschen, die von der Schicht im Krankenhaus, vom harten Tag auf dem Bau und vom Acht-Stunden-Tag am Fließband in der Fabrik kommen und sich ihr Feierabendbierchen redlich verdient haben. Für diese Menschen interessiert sich die CDU aber nicht, denn Arbeiter:innen will die CDU im Stadtbild nicht sehen. Der CDU sind der kleine Mann und die kleine Frau nun mal scheißegal. Die CDU setzt sich nicht mit ihren Problemen auseinander, sie will keinen bezahlbaren Wohnraum für Arbeiter:innen schaffen und will schon gar nicht, dass sie sich auch noch ein Feierabendbierchen leisten können. Nein, auf diese Menschen haut die sozialchauvinistische CDU erst recht noch einmal drauf. Sie verbietet ihnen den kurzen Moment des wohlverdienten Feierabendbiers, den kleinen Moment, bevor zu Hause unbezahlte Care-Arbeit geleistet wird, weil kein Geld da ist für Putzhilfe und Au-pair. Die CDU blickt abschätzig auf die arbeitende Bevölkerung in dieser Stadt herab, die CDU verachtet von Armut betroffene Menschen; und deshalb verachten wir die CDU. Nils Kößler, der nach eigenen Angaben noch nie ein Bier in der Bahn getrunken hat, sollte nicht "machen, was geht", sondern lieber machen, was sich gehört. Wir, meine Damen und Herren, machen, was sich gehört: Verbieten wir die CDU ein für alle Mal!
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 26. Februar 2026 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.