Das Verwaltungsgericht Frankfurt hat die Auflösung der Demonstration Seebrücke im April 2020 mit dem Hinweis auf die Cor
Zusammenfassung
Das Verwaltungsgericht Frankfurt hat die Auflösung der Demonstration Seebrücke für rechtswidrig erklärt. Der Magistrat bewertet diese Entscheidung als klärend für die Handhabung des Versammlungsrechts in Hessen, insbesondere in Bezug auf die Coronaverordnungen.
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E-Mail-Abo einrichtenFrage an den Magistrat
Das Verwaltungsgericht Frankfurt hat die Auflösung der Demonstration Seebrücke im April 2020 mit dem Hinweis auf die Coronalage durch die Polizei für rechtswidrig erklärt. Vor diesem Hintergrund frage ich den Magistrat: Wie bewertet der Magistrat diese Entscheidung, und welche Konsequenzen zieht er hieraus für die Handhabung des Versammlungsrechts?
Antwort des Magistrats
Das Land Hessen hat erst nach der hier betroffenen Versammlung des Bündnis Seebrücke, im Rahmen eines Gerichtsverfahrens klargestellt, dass die Coronaverordnungen in Hessen keine Regelungen enthalten, die für Versammlungen unter freiem Himmel eine Aussage treffen. In den Auslegungshinweisen der Verordnungen wurde danach der Hinweis aufgenommen, dass die enthaltenen Regelungen auf Artikel 8 Grundgesetz keine Anwendungen finden. Bis zu dieser Klarstellung ist auch die Versammlungsbehörde im Ordnungsamt davon ausgegangen, dass Versammlungen unter die Coronaschutzverordnung fallen und demnach, zumindest in dem Umfang wie hier, nicht stattfinden konnten.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 2. Dezember 2021 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.