Am 09.11.2021 entschied das Bundesverwaltungsgericht: „Das Vorkaufsrecht für ein Grundstück, das im Geltungsbereich eine
Zusammenfassung
Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts hat Auswirkungen auf das Vorkaufsrecht der Stadt Frankfurt. Der Magistrat plant, das Vorkaufsrecht weiterhin als Schutzinstrument für Mieterinnen und Mieter zu nutzen, unter Berücksichtigung der neuen rechtlichen Rahmenbedingungen.
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E-Mail-Abo einrichtenFrage an den Magistrat
Am 09.11.2021 entschied das Bundesverwaltungsgericht: "Das Vorkaufsrecht für ein Grundstück, das im Geltungsbereich einer Erhaltungssatzung bzw. -verordnung liegt, darf von der Gemeinde nicht auf der Grundlage der Annahme ausgeübt werden, dass der Käufer in Zukunft erhaltungswidrige Nutzungsabsichten verfolgen werde." Ich frage den Magistrat: Wie wirkt sich dieses Urteil auf das Ausüben des Vorkaufsrechts der Stadt Frankfurt aus?
Antwort des Magistrats
Vorbehaltlich einer noch ausstehenden eingehenden Prüfung der Urteilsbegründung hinsichtlich möglicher Konsequenzen für Vorkaufsrechtsfälle in den bestehenden Milieuschutzsatzungsgebieten geht der Magistrat davon aus, dass die Ausübung des Vorkaufsrechts auch zukünftig ein Instrument zum Schutz von Mieterinnen und Mietern und zur Bekämpfung von Entmietungsmaßnahmen in Frankfurt bleiben wird. Der Ausübung des kommunalen Vorkaufsrechts in Milieuschutzsatzungsgebieten nach § 24 Absatz 1 Nr. 4 in Verbindung mit § 172 Absatz 1 Nr. 2 BauGB geht eine umfassende Prüfung durch die beteiligten Fachämter voraus. Das in der Frage zitierte neue Urteil des BVerwG wird selbstverständlich im Rahmen dieser Prüfung Berücksichtigung finden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 2. Dezember 2021 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.