Wie die Frankfurter Rundschau am 13.12.2016 berichtete, erhöhte die ABG die Miete in einigen Wohnungen um fünf Prozent.
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Frage vom 19.01.2017, F 370 Wie die Frankfurter Rundschau am 13.12.2016 berichtete, erhöhte die ABG die Miete in einigen Wohnungen um fünf Prozent. Damit führt die ABG den Mietpreisstopp nicht - wie im Koalitionsvertrag festgehalten und vom Planungsdezernenten angekündigt - über fünf Jahre je zu höchstens einem Prozent durch, sondern hebt einmalig ihre Mieten um fünf Prozent an. Dies widerspricht dem Ziel, dämpfend auf den Mietspiegel einzuwirken.
Ich frage den Magistrat: Wie wird der Magistrat sicherstellen, dass sich die ABG an den wie im Koalitionsvertrag beschlossenen Mietpreisstopp hält?
Antwort des Magistrats: Stadtrat Mike Josef: Sehr geehrter Herr Yilmaz! Ich beantworte die Frage wie folgt: Mit der ABG sind folgende Vereinbarungen getroffen worden: Erstens, bei der Mietpreisgarantie gilt, dass Mieten maximal um fünf Prozent innerhalb von fünf Jahren angehoben werden. Zweitens, es gibt keine generelle Erhöhung um fünf Prozent, das bedeutet, dass wir in vielen Haushalten überhaupt keine Mieterhöhungen haben werden. Drittens, es gibt ein differenziertes Vorgehen unter Berücksichtigung der Mieterinteressen. Viertens, eine größtmögliche Entlastung der Mieterinnen und Mieter soll erreicht werden. Für alle Mieterinnen und Mieter von Wohnungen innerhalb des ABG-Konzerns besteht damit für fünf Jahre die Garantie, dass die Miete in der Gesamtzeit um höchstens fünf Prozent steigen wird. Damit leistet das Unternehmen einen wichtigen und wesentlichen Beitrag, breite Schichten der Bevölkerung mit preiswertem Wohnraum zu versorgen. Dies hat selbstverständlich, wenn Sie sich letzte Woche die Entwicklung auf dem Immobilienmarkt angeschaut haben, eine dämpfende Wirkung auf die Entwicklung des Mietspiegels.
(Beifall) Stadtverordnetenvorsteher Stephan Siegler: Vielen Dank, Herr Josef! Die erste Zusatzfrage kommt von Herrn Yilmaz. Bitte schön! Stadtverordneter Eyup Yilmaz, LINKE.: (Zusatzfrage) Herr Stadtrat, Sie haben festgehalten, dass die Miete nur um maximal ein Prozent pro Jahr steigen kann. Was sagen Sie dazu? Stadtrat Mike Josef: (fortfahrend)
Herr Yilmaz, ich kann Ihnen dazu sagen, dass der Magistrat der festen Überzeugung ist, dass der Koalitionsvertrag mit der Regelung, so wie sie jetzt mit der ABG vereinbart worden ist, bestmöglich in Sinne der Mieterinnen und Mieter umgesetzt wurde. Vielleicht nehmen Sie sich auch ein Beispiel an den Kolleginnen und Kollegen der LINKEN. in Offenbach. Die haben nämlich nach dem Vorbild Frankfurts einen Antrag in der Stadtverordnetenversammlung in Offenbach eingebracht. Ich habe ihn mir angeschaut und möchte Ihnen die erste Forderung vortragen: "Der Magistrat und der Oberbürgermeister wirken im Rahmen ihrer Möglichkeiten auf eine Kappungsgrenze bei Mieterhöhungen aller Wohnungen der Gemeinnützigen Baugesellschaft mbH Offenbach a. M. auf höchstens fünf Prozent in fünf Jahren hin." In der Begründung heißt es weiter: "Mit der Kappungsgrenze bei Mieterhöhungen auf fünf Prozent in fünf Jahren" - genauso wie wir es in Frankfurt machen - "und der Deckelung der Mieten auf fünf Prozent ... bei allen Wohnungen der GBO mbH soll der rasante Anstieg der Mietpreise in Offenbach gestoppt werden." Das spricht, glaube ich, Bände.
(Beifall) Sie glauben mir nicht, aber glauben Sie Ihren Kolleginnen und Kollegen in Offenbach. Unser Vorgehen trägt zur bestmöglichen Entlastung für die Mieterinnen und Mieter in Frankfurt bei. Offensichtlich sehen das auch die Kollegen der LINKEN. in Offenbach so. Stadtverordnetenvorsteher Stephan Siegler: Vielen Dank, Herr Josef! Die nächste Zusatzfrage kommt von Herrn Pawlik. Bitte schön! Stadtverordneter Sieghard Pawlik, SPD: (Zusatzfrage) Herr Stadtrat, Sie haben gerade ausgeführt, dass es bei der ABG keine generellen Mieterhöhungen geben wird. Nun ist das vielleicht ein bisschen überfallartig, aber ich frage trotzdem: Sehen Sie sich in der Lage zu quantifizieren, in welchem Umfang die ABG jetzt Erhöhungen im Bestand vorgenommen hat und in welcher Größenordnung nicht? Stadtrat Mike Josef: (fortfahrend) Ich kann Ihnen das gerne nachreichen. Ich habe die Zahlen nicht vorliegen. Von der LINKEN. und teilweise auch in der Presseberichterstattung ist der Eindruck vermittelt worden, dass wir jetzt quasi generell um fünf Prozent erhöhen. Das ist mitnichten der Fall. Ganz im Gegenteil, ich habe versucht darzustellen, dass es bei einigen Haushalten überhaupt keine Mieterhöhungen geben wird, es bei einigen vielleicht ein Prozent oder zwei Prozent sind. Fakt ist aber, dass wir die Deckelung bei maximal fünf Prozent in fünf Jahren angesetzt haben. Wie das tatsächlich von den Zahlen aussieht, kann ich Ihnen gerne nachreichen, ich habe die Zahlen jetzt nicht vorliegen.
(Beifall) Aktuelle Stunde zur Frage Nr. 370 Stadtverordneter Eyup Yilmaz, LINKE.: Sehr geehrter Herr Vorsteher, meine Damen und Herren! Wie die Frankfurter Rundschau am 13.12.2016 berichtete, erhöht die ABG Frankfurt Holding die Miete für viele Wohnungen um bis zu fünf Prozent. Damit hält die ABG Frankfurt Holding den Mietpreisstopp, der im Koalitionsvertrag festgehalten war, nicht ein. Herr Stadtrat Josef, Sie haben gesagt, dass es keine generellen Mieterhöhungen um fünf Prozent gibt. Ich würde sagen, das wäre noch schlimmer. Punkt zwei, Sie sagen, dass Sie bei den Verhandlungen ... Stadtverordnetenvorsteher Stephan Siegler: Herr Yilmaz, könnten Sie bitte ein bisschen lauter reden, wir haben Probleme mit der Technik und da hängt es am Redner, dass er etwas Kraft hineingibt, damit er gehört werden kann. Danke! Stadtverordneter Eyup Yilmaz, LINKE.: (fortfahrend) Okay, danke! Bei dem zweiten Punkt sagen Sie, dass Sie bei den Verhandlungen mit der ABG beste Ergebnisse rausgeholt haben. Das heißt, Sie konnten nicht durchsetzen, was im Koalitionsvertrag steht. Im Koalitionsvertrag, Zeile 618, steht: "Die Mieten für Mieterinnen und Mieter werden in den kommenden fünf Jahren nur noch um maximal ein Prozent pro Jahr angehoben." Ich wiederhole, "... um maximal ein Prozent pro Jahr angehoben." Nachdem mehrere Bürgerinnen und Bürger sich beschwert haben, rief ich persönlich die Sachbearbeiterin bei der ABG Frankfurt Holding an. Die Sachbearbeiterin bestätigte die Mieterhöhungen und sagte, sie dürfen in fünf Jahren die Mieten um fünf Prozent erhöhen. Das könnten sie so machen, sie dürfen sogar je nach Wohnung und Lage die Mieten auf einmal um bis zu fünf Prozent erhöhen. Bei einigen Mieterinnen und Mietern war die Miete schon vor 15 Monaten kräftig erhöht worden. Die jetzigen Erhöhungen werden die Mieten und natürlich den Mietspiegel 2018 drastisch nach oben treiben. Der Herr Oberbürgermeister Peter Feldmann und der ABG-Geschäftsführer Herr Junker haben gemeinsam am 06.09.2016 jubelnd verkündet, die ABG habe im Jahr 2015 einen Jahresüberschuss von 90,6 Millionen Euro erwirtschaftet. Was meinen Sie, wodurch die ABG Holding 90,6 Millionen Euro erwirtschaftet hat? Es ist ganz klar, die ABG hat durch Mieterhöhungen, den Bau von Luxusmietwohnungen und den Bau und Verkauf von Eigentumswohnungen diesen Profit erwirtschaftet, natürlich zulasten ihrer Mieterinnen und Mieter. Die ABG hat die soziale Verantwortung, wie sie in der eigenen Satzung steht, verfehlt. Die ABG nutzt jeden Spielraum aus, um die Mieten zu erhöhen, das ist eine Tatsache. Ich frage Sie, wem gehört die ABG und muss die ABG Holding die Mieten überhaupt erhöhen? Stadtverordnetenvorsteher Stephan Siegler: Herr Yilmaz, Ihre Redezeit ist mehr als abgelaufen. Stadtverordneter Eyup Yilmaz, LINKE.: (fortfahrend) Ich möchte ganz klar und deutlich sagen, wer Mieterhöhungen in dieser Stadt eindämmen will, muss die städtischen Wohnungsbaugesellschaften an die Kandare nehmen.
(Beifall) Stadtverordnetenvorsteher Stephan Siegler: Herr Yilmaz, ich habe das Mikrofon ausgestellt, Sie haben die Redezeit um 20 Sekunden überschritten, trotz des kleinen Bonus vorhin, als ich Sie unterbrochen habe. Sie können sich noch einmal zu Wort melden. Die zweite Wortmeldung ist von Herrn Pawlik von der SPD-Fraktion. Bitte schön! Stadtverordneter Sieghard Pawlik, SPD: Herr Stadtverordnetenvorsteher, meine Damen und Herren! Die Begrenzung der Mieterhöhungen auf fünf Prozent in fünf Jahren ist ein großer sozialer Schritt und ein deutlicher Vorteil für viele davon profitierende Mieterinnen und Mieter.
(Beifall) Herr Yilmaz, man sollte hier keinen Unsinn erzählen. Ich selbst habe Mieterhöhungen - die liegen deutlich unter fünf Prozent - gesehen und bearbeitet, auch mit der Zusage, dass innerhalb von fünf Jahren keine weitere Erhöhung kommt. Ich glaube, wir wären alle gut beraten in dieser Stadt, zu sagen, das ist ein bedeutsamer Schritt, der vielen hilft und wir sollten nicht eine Institution, bei der man vielleicht den einen oder anderen Punkt einmal kritisieren mag, die viel zur sozialen Stabilität in dieser Stadt beiträgt, mit ihren sozial geförderten Mieten, mit den sonstigen Begrenzungen von Mieten, dort in Misskredit bringen, ohne Not und ohne Anlass, weil wir sehen, wo in der Vergangenheit dann Privatisierungen hingeführt haben. Wenn linke Politik das sein soll, dann frage ich mich, was ist linke Politik oder Politik der LINKEN. heute?
(Beifall) Ich will darauf hinweisen, wir haben nach harten Diskussionen in dieser Stadt, sehr kontroversen Diskussionen in dieser Stadt vor einem Jahr uns in der Koalition verständigt, diesen Schritt zu gehen. Statt heute - etwa ein Jahr hinterher - hier stilistisch zu mäkeln, hätten Sie damals mit auf dem Parkett stehen und kämpfen sollen. Ich habe Sie vermisst, Sie als Person und als Partei.
(Beifall) Meine Damen und Herren, ich komme zum letzten Punkt. Wer über bezahlbare Mieten - und das ist unser Thema, das ist eine zentrale Aufgabe in dieser Stadt - redet, muss natürlich auch bereit sein, an die Ursachen dieser Entwicklung zu gehen. An die Ursachen dieser Entwicklung zu gehen heißt, ausreichend Wohnraum zur Verfügung zu stellen und vor allem auch ausreichend bezahlbaren Wohnraum zur Verfügung zu stellen. In der Diskussion um die Platensiedlung ist die LINKE. gestartet, Aufstockung ist des Teufels, hat dagegen gehetzt, Leute versucht in Position zu bringen, Gott sei Dank hat Frau Pauli sie dann hinterher selbst wieder eingefangen und gesagt, ja, wenn es so aussieht, dann ist es eine vernünftige Sache. Wenn ich mir als Beispiel den Antrag der LINKEN. zum Innovationsquartier ansehe, wir werden in der nächsten Sitzung hier hoffentlich darüber reden, dann sind dort Formulierungen drin, wenn man denen folgt, kommt nichts, da bewegt sich nichts. Ich sehe in Ihr Programm und suche im Grund genommen, ob es denn eine Aussage zur Baulandausweisung gibt. Nichts, nichts bei Ihnen zu diesem zentralen Thema. Also kommen Sie hier nicht mit solchen Reden, sondern ändern Sie sich und wirken Sie mit bei der Gestaltung für bezahlbares Wohnen in Frankfurt am Main.
(Beifall) Stadtverordnetenvorsteher Stephan Siegler: Vielen Dank, Herr Pawlik! Die nächste Wortmeldung kommt von Herrn Dr. Kochsiek von der CDU-Fraktion. Bitte schön! Stadtverordneter Dr. Albrecht Kochsiek, CDU: Ja, wir möchten auch noch einmal betonen, dass das Vorgehen der ABG Holding genau dem Koalitionsvertrag entspricht. Wir unterstützen das, was der Planungsdezernent hier gesagt hat. Die Mietpreisgarantie besteht weiter, es gibt keine generelle Erhöhung. Das ist immer wieder der Eindruck, der von der LINKEN. erzeugt wird. Nein, es wird ganz genau differenziert vorgegangen. Es gibt Wohnungen, da entscheidet die ABG Holding, die auch ein Wirtschaftsunternehmen ist, die das auch alles finanzieren muss, da brauchen wir Mieterhöhungen, und es gibt andere Wohnungen, da sagt sie eben, da gibt es keine Mieterhöhung oder eine deutliche geringere Mieterhöhung um drei Prozent oder zwei Prozent. Es gibt alle Varianten und das ist auf keinen Fall so, dass es immer generell ist. Ich finde dieses Vorgehen der ABG genau richtig, so muss man als wirtschaftliches Unternehmen handeln. Ich möchte noch ergänzen, man könnte natürlich auch sagen, man erhöht am Anfang oder am Ende um fünf Prozent. Man könnte aber auch sagen, jedes Jahr um ein Prozent. Das würde aber, wenn man das einmal durchrechnet, und das habe ich einmal getan, sagen wir einmal, man nimmt eine Wohnung mit 500 Euro pro Monat ... Stadtverordnetenvorsteher Stephan Siegler: Sorry, Herr Dr. Kochsiek, aber meine lieben Kolleginnen und Kollegen, es wäre schön, wenn Sie etwas mehr Respekt hier dem Redner gegenüber zeigen würden, weil es heute extrem schwierig ist, sich vom Mikrofon aus hier durchzusetzen. Und gegen eine Wand zu reden ist noch schwieriger. Vielen Dank! Stadtverordneter Dr. Albrecht Kochsiek, CDU: (fortfahrend) Ich versuche schon alle Kraft aufzuwenden, ich hoffe, es gelingt. Also, nimmt man eine Wohnung mit 500 Euro und würde um fünf Prozent auf einmal erhöhen, dann würde man bei 525 Euro am Ende der fünf Jahre landen. Wenn man die Miete von 500 Euro jedes Jahr um ein Prozent erhöht, dann tritt ein Zinseszinseffekt ein und man käme am Ende auf 525,51 Euro. Insofern heißt es nicht, nur weil man auf einmal fünf Prozent erhöht, dass man deswegen unbedingt schlechter fährt. Ganz im Gegenteil, es kann sogar die bessere Lösung sein. Wir begrüßen daher diesen Schritt, wie gesagt, es ist eine differenzierte Maßnahme, und sie führt zur Dämpfung der Mieten. Vielen Dank!
(Beifall) Stadtverordnetenvorsteher Stephan Siegler: Vielen Dank, Herr Dr. Kochsiek! Die nächste Wortmeldung ist von Herrn Yilmaz von der LINKE.-Fraktion. Bitte schön! Stadtverordneter Eyup Yilmaz, LINKE.: Herr Pawlik, Sie erzählen wirklich Unsinn. Wie kann es sein, dass Sie mit der ABG Holding selbst irgendetwas aushandeln und wo soll ich sein, dass Sie sagen, Sie sehen uns gar nicht? Deswegen fordern wir den Magistrat und Herrn Oberbürgermeister Feldmann auf, die erhöhten Mieten rückgängig zu machen, so wie es im Koalitionsvertrag steht. Diesen Koalitionsvertrag haben Sie verhandelt. In der Öffentlichkeit tun Sie so, als ob Sie diesen Punkt für Punkt durchgesetzt hätten, aber das haben Sie nicht durchgesetzt. Danke!
(Beifall) Antragstellende Person(en): Stadtv. Eyup Yilmaz
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 19. Januar 2017 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.