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Aus der Presse wurde bekannt, dass sich im Lyoner Quartier die Eigentümer der Olivetti-Hochhäuser und des Nachbargrundst

Vorlagentyp: F
Beantwortet

Zusammenfassung

Im Lyoner Quartier wurde ein Bauvorhaben für ergänzende Baukörper an den Olivetti-Hochhäusern vorgestellt, das auf dem Bebauungsplan Nr. 872 von 2017 basiert. Die geplante Baumasse stößt jedoch auf heftige Kritik von städtebaulichen und denkmalpflegerischen Gremien, da sie das Erscheinungsbild der Olivetti-Türme beeinträchtigen könnte.

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Frage an den Magistrat

Aus der Presse wurde bekannt, dass sich im Lyoner Quartier die Eigentümer der Olivetti-Hochhäuser und des Nachbargrundstücks mit ihrem Architekten Max Dudler auf ergänzende Baukörper mit einer enormen Baumasse geeinigt haben. Grundlage ist vermutlich der Bebauungsplan Nr. 872 von 2017. Gleichwohl ist von Städtebaubeirat und Denkmalbeirat heftige Kritik an diesem Projekt laut geworden. Die Idee eines Campus wird zwar begrüßt, doch die Neubauten würden das Denkmalpanorama der bisher frei stehenden Olivetti-Türme von Egon Eiermann erheblich beeinträchtigen. Ich frage den Magistrat: Was ist die Rechtsgrundlage für die gewaltige Baumasse, da dies eine seit vielen Jahren verlängerte Bauanfrage wohl nicht sein kann?

Antwort des Magistrats

Das Baurecht im Bereich der Olivetti-Türme und des Nachbargrundstücks, Blue Towers, ist seit dem Jahr 2016 durch den qualifizierten Bebauungsplan Nr. 872 "Lyoner Straße" festgesetzt. Demnach ist auf dem Grundstück der Olivetti-Türme innerhalb der Baugrenze eine Geschossflächenzahl von 2,4 bei einer maximalen Höhe von 70 Metern zulässig. Gemäß § 30 BauGB ist ein Vorhaben hier zulässig, wenn es den Festsetzungen des Bebauungsplans nicht widerspricht und die Erschließung gesichert ist. Seit dem Jahr 2013 sind im Stadtplanungsamt unter Beteiligung von Bauaufsicht und Denkmalamt für diesen Bereich verschiedene Bauvorhaben mit unterschiedlichem Grundstücksumgriff vorgestellt worden. Das gemeinsame Ziel der genannten Ämter in der Bauberatung war es dabei immer die Sichtbarkeit der Olivetti-Türme zu erhalten.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

FFrage zur Fragestunde

Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.

  1. 1Stadtverordnete/r stellt Frage
  2. 2Fragestunde im Plenum
  3. 3Magistrat antwortet

Der Weg dieser Vorlage

Am 2. Dezember 2021 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.

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